Für eine Reise mit mehreren Personen lässt sich mithilfe des Fahrtkostenrechners leicht herausfinden, wie viel jeder Mitfahrer zu zahlen hat. Natürlich ist der Rechner auch ideal dafür geeignet, die Kosten zu berechnen, wenn man allein mit dem Auto unterwegs ist. Im Folgenden erklären wir, was die Felder im Fahrtkostenrechner bedeuten, damit die Kosten stets überschaubar bleiben.
An dieser Stelle ist es nötig, die Anzahl der gefahrenen Kilometer möglichst genau anzugeben. Falls es sich um Hin- und Rückfahrt handelt, muss die Strecke nicht extra aufsummiert werden – einfach ein Häkchen bei "Hin- und Rückfahrt mit einberechnen" setzen.
Der Spritverbrauch ist einer der zentralen Faktoren bei den Fahrtkosten. Um diese möglichst realistisch vorherzusagen, ist es notwendig, in das Feld den Verbrauch des Fahrzeugs pro 100 Kilometer einzutragen. Ist der Verbrauch nicht bekannt, kann unser Spritkostenrechner helfen. Dazu ist beim nächsten Tanken
die zurückgelegte Strecke sowie die getankte Literzahl zu notieren. Das Eingeben beider Werte in den Rechner führt zum durchschnittlichen Spritverbrauch des Fahrzeugs. Als hilfreiche Ressource interessant: unsere Tipps für möglichst verbrauchsarmes Fahren.
Hier soll der aktuelle Preis für den Kraftstoff des genutzten Fahrzeugs eingetragen werden. Unsere Tipps für günstiges Tanken können helfen, den Preis möglichst niedrig zu halten.
In dieses Feld muss eingetragen werden, wie viele Personen auf der Fahrt mit dabei waren.
Sind auf der Fahrt Mautgebühren angefallen, sind sie in diesem Feld anzugeben. Dieser Ratgeber zu den Mautgebühren in Europa bietet eine gute Übersicht für Fahrten ins Ausland.
An dieser Stelle ist die Summe aller Parkticketgebühren anzugeben, die zu zahlen bzw. auszulegen waren, falls es sich um eine Geschäftsreise handelte.
Der Arbeitsweg nimmt Zeit in Anspruch und verursacht in der Regel Kosten – da er aber nicht zur Arbeitszeit gehört, wird er nicht bezahlt. Auch ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht nicht. Über die sogenannte Entfernungspauschale jedoch, auch als Fahrtkostenpauschale oder Pendlerpauschale bekannt , können Berufstätige (sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige) den Weg zur Arbeit in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen – und somit Steuern sparen.
Unter Werbungskosten werden Ausgaben verstanden, die erforderlich sind, um die eigenen Einnahmen zu sichern. Dazu gehören auch die Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeitsstelle.
Pauschal werden jedem Steuerzahler (ab dem Jahr 2023) 1.230 Euro Werbungskosten angerechnet, ohne, dass dafür Nachweise erforderlich sind. Dieser Betrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Übersteigen die anfallenden Kosten die pauschalen 1.230 Euro pro Jahr, lohnt es sich, diese in der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Fahrtkostenpauschale ist auf 30 Cent pro Kilometer festgelegt. Um Menschen mit langem Arbeitsweg zu entlasten, konnten bereits im Jahr 2021 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Im Jahr 2022 hat der Koalitionsausschuss diesen Betrag auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer angehoben.
Wann lohnt es sich, wegen der Fahrtkostenpauschale eine Steuererklärung abzugeben?
Der Pauschalbetrag von 1.230 Euro pro Jahr ist in der Regel bei einer Entfernung von mindestens 18 Kilometern zwischen Wohnadresse und Arbeitsort überschritten. Multiziplierst du 18 Kilometer mit 30 Cent und 230 Arbeitstagen pro Jahr (18 x 0,30 x 230), kommt als Betrag bereits 1.242 Euro heraus – und bestimmt gibt es auch noch Werbungskosten abgesehen vom Arbeitsweg, die sich zusätzlich geltend machen lassen. Mit jedem Euro über dem Pauschalbetrag können Steuern gespart werden.
Achtung Verwechslungsgefahr: Die Kilometerpauschale
Neben der Entfernungs- bzw. Fahrtkostenpauschale gibt es auch die sogenannte Kilometerpauschale, die:
Die Fahrtkostenpauschale beschränkt sich nicht auf die Fahrt mit dem Auto. Auch Strecken, die mit dem Rad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Wenn Arbeitnehmer unterschiedliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit nutzen, müssen sie diese in der Steuererklärung separat festhalten.
Pandemie-bedingt arbeiten viele Arbeitnehmer seit 2020 vermehrt im Homeoffice, wodurch sich folglich die Werbungskosten auf dem Arbeitsweg reduzieren. Um Mehrbelastungen durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen, konnten Arbeitnehmer in den Jahren 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag (aber maximal bis zu 600 Euro pro Jahr) von der Steuer absetzen. Im Jahr 2023 erhalten Arbeitnehmer eine Steuerpauschale von sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage. Maximal können 1.260 Euro steuerlich abgesetzt werden.
Auch für die Urlaubsplanung kann der Fahrtkostenrechner sinnvoll sein - beispielsweise, wenn die Kosten für die Autofahrt mit den Kosten für eine Zugfahrt verglichen werden sollen. Bei einem Urlaub mit Freunden kann der Fahrtkostenrechner helfen, die Kosten für alle Mitreisenden gerecht aufzuteilen.
Der Fahrtkostenrechner ermöglicht schnelles und leichtes Berechnen der Fahrtkosten und sorgt dafür, dass keine Kostenpunkte vergessen werden. Die hier zusammengetragenen Informationen zur Fahrtkostenpauschale helfen dir darüber hinaus, auch bei deiner Steuererklärung nichts zu vergessen.