Zum Hauptinhalt springen
AutoScout24 steht Ihnen aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies betrifft einige Funktionen wie z.B. die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, das Einloggen oder das Verwalten Ihrer Fahrzeuge für den Verkauf.
autotypen-transporter-l-01.jpg

Lieferwagen

Gesetzliche Vorschriften

Als Lieferwagen werden generell Nutzfahrzeuge, die der Beförderung von Gütern dienen. Da Sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen in der Regel nicht überschreiten, dürfen sie in Deutschland mit dem normalen Pkw-Führerschein geführt werden. Aus zulassungsrechtlicher Sicht müssen Lieferwagen über einen Fahrersitz, eine Ladefläche und gegebenenfalls auch über eine zwischen Fahrersitz und Ladefläche befindliche Trennwand verfügen. Um innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Zulassung als Lastkraftwagen zu erwirken, ist eine Trennwand zwischen Fahrerbereich und Ladefläche gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Lieferwagen muss zudem über eine Ladefläche verfügen, die länger ist, als der Fahrgastraum. Auch besteht die gesetzliche Vorschrift, dass sich die Laderaumtrennwand näher am Gaspedal befinden muss, als die Heckwand. Bei Erfüllung dieser Auflagen können Lieferwagen als Lastkraftwagen zugelassen werden, unterliegen jedoch damit sogleich weiteren Auflagen des Gesetzgebers. So dürfen sie in Deutschland an Sonntagen keine Anhänger ziehen. Um Lieferwagen auch äußerlich von normalen Personenkraftwagen unterscheiden zu können, sind die Heck- und Seitenscheiben vieler Lieferwagen nicht verglast.

Günstige und flexible Alternative zu großen Lkw

Lieferwagen stellen für viele Selbständige, Gewerbetreibende und vor allem für Handwerker eine günstige Alternative zu großen LKW dar, da sie zudem auch ohne speziellen Führerschein gefahren werden dürfen. Sie eignen sich zum Transport diverser Güter, ausgenommen von Schüttgut und haben in innerstädtischen und weniger Probleme, sich zu bewegen und Parkmöglichkeiten zu finden. Lieferwagen sind ferner zum Einbau kompletter Regalsysteme und Hängevorrichtungen, beispielsweise für Werkzeuge und Ersatzteile, geeignet, so dass sie bei vielen Handwerksbetrieben für den Kundendienst eingesetzt werden, was zudem den Vorteil mit sich bringt, das die entsprechende Fahrzeugbeschriftung eine werbliche Wirkung im Außenbereich des Untzernehmens erzielt. Lieferwagen unterliegen in Deutschland einer günstigeren Besteuerung. Bauseitig sind die Lieferwagen meist kleinere Nutzfahrzeuge, deren Laderaumvolumen dasjenige des Fahrgastraumes deutlich übersteigt.

Serienprodukt vieler Pkw-Hersteller

Zahlreiche Pkw-Hersteller liefern bereits serienmäßig gefertigte Lieferwagen aus. Diese besitzen meist eine Ladefläche, die unmittelbar hinter den Sitzen von Fahrer und Beifahrer beginnt und deren Heck- und hintere Seitenscheiben aus Blechen bestehen. Die Fahreigenschaften dieser Lieferwagen entsprechen denjenigen der Kombi-Versionen. Hersteller, die serienmäßig solche Lieferversionen produzieren und ausliefern, sind beispielsweise Volkswagen, Dacia, Ford, Opel, Peugeot, Renault und Škoda. Zur Kategorie der Lieferwagen können in der Bundesrepublik Deutschland auch Pkw mit Schrägheck oder Kombis zählen. Ferner Kastenwagen, PKWs mit Kastenaufbau, Hochdachkombis, Kleinbusse und Kleintransporter, Lkw, Pickups und Geländewagen, sofern sie eine entsprechende Ladefläche hinter den Sitzen von Fahrer und Beifahrer aufweisen und die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe verblecht oder zumindest abgeklebt sind.

Weiterführende Links im Überblick

Mehr Details