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Nichtraucherfahrzeuge

Ein Nichtraucherfahrzeug erzielt einen höheren Preis auf dem Gebrauchtwagenmarkt als ein Raucherauto, keine Frage. Wer also nicht gerade Besitzer eines Kultfahrzeugs à la Käfer oder Bulli ist, sondern gedenkt sein Auto irgendwann auch wieder abstoßen zu wollen, tut gut daran, es beim Status "Nichtraucherfahrzeug" zu belassen. Allerdings darf ein Gebrauchtwagen nur dann so deklariert werden, wenn tatsächlich nie darin geraucht wurde. Da hilft auch eine vollständige Innenreinigung mit Shampoonierung der Sitze nicht weiter. Sogar Brandflecken im Polster, die nicht einmal durch die Glut einer Zigarette entstanden sind, weisen ein Fahrzeug in der Regel als Raucherfahrzeug aus. Die Beweislast, dass es sich dabei dennoch um ein Nichtraucherfahrzeug handelt, liegt dann beim Verkäufer. So schön die Zigarette im Stau für den ein oder anderen auch sein mag - Raucher sollten sich vor Augen halten, dass beim Entzünden der ersten Zigarette im neuen Auto, dessen Wert für den Wiederverkauf drastisch sinkt.

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