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Autos mit neuer HU und AU

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, wird seit1951 durchgeführt und dient dazu die Verkehrstüchtigkeit aller am deutschen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge sicherzustellen. Dementsprechend ist sie laut Paragraph 29 StVZO für jeden Autobesitzer verpflichtend. Dabei sind die Untersuchungsintervalle unterschiedlich. Autos mit Erstzulassung müssen nach 36 Monaten zur Untersuchung, wohingegen jedes weitere Wartungsintervall 24 Monate hat. Seit der Einführung ist die Anzahl an Unfällen durch defekte Fahrzeug drastisch zurückgegangen. Umgangssprachlich wird in Deutschland die HU meist als "TÜV" bezeichnet, da diese früher ausschließlich beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt wurde. Erst später gesellten sich weitere Verbände wie etwa die Dekra, GTÜ, FSP und KÜS unter die zugelassenen Prüfer, da die HU in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten Prüforganisationen vorgenommen wird, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen.  

Hauptuntersuchung (HU)

In den "Richtlinien über die Durchführung der Hauptuntersuchungenund die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen" ist genau festgelegt, was bei der HU geprüft wird. Im Unterschied zu einem normalen Werkstattbesuch wird bei der HU nur die Verkehrssicherheit laut StVZO geprüft, aber nicht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, wie zum Beispiel die Funktion des Motors. Das Augenmerk des Sachverständigen richtet sich in erster Linie auf die Leuchten, die Bremsen, die Signaleinrichtungen, die Auspuffanlage, die Radlager sowie die Dichtigkeit und der regelgerechte Anbau sämtlicher Teile.  

Abgasuntersuchung (AU)

Die AUist seit 2010 fester Bestandteil der HU und ist ebenso gestzlich vorgeschrieben. Dabei wird der Schadstoffausstoß gemessen und sichergestellt, dass die Abgaswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben. Es gelten unterschiedliche Grenzwerte, je nachdem, welcher Art das Fahrzeug angehört (ohne Katalysator, ungeregelter Katalysator, geregelter Katalysator).   Die erfolgreiche HU/AU wird durch eine Prüfbescheinigung und einen Stempel im Fahrzeugschein bestätigt. Zusätzlich wird eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht, die das Jahr und den Monat der nächsten HU anzeigt.

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