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jung@smart

Programm jung@smart kombiniert Prüfsiegel und umfangreiche Serviceangebote für Gebrauchte
Die meisten Gebrauchtwagenkäufer stellt es vor Probleme, den technischen Zustand eines Fahrzeugs kompetent zu beurteilen. Deswegen haben einige neutrale Prüfstellen Gütesiegel zur Beschreibung von Qualitätsstandards gebrauchter Autos entwickelt. Wer bereits genau weiß, welche Marke es sein soll, kann sich aber auch an den Siegeln von Herstellern orientieren. Bei Daimlers Kleinwagentochter smart etwa steht das Label jung@smart für mehr Sicherheit beim Autokauf. Angeboten werden in diesem Programm junge gebrauchte und smart-Modelle früherer Baujahre, die bestimmte Anforderungen hinsichtlich Alter und Laufleistung erfüllen müssen. Alle jung@smart fortwo und forfour sowie die Versionen electric drive und Brabus sind technisch in der Werkstatt durchgecheckt worden und kommen daher laut Anbieter „in Bestform“ auf den Markt. Sie bieten Käufern neben attestierter Zuverlässigkeit folgende Sicherheiten:
  • 24 Monate jung@smart Garantie plus Verlängerungsoption

    Alle gebrauchten fortwo, forfour, electric drive und Brabus des jung@smart-Programms kommen mit einer europaweit gültigen Gebrauchtwagengarantie von 24 Monaten zum Kunden. Die smart-Garantie kann beim Fahrzeugerwerb außerdem sofort um 12 bis 36 Monate verlängert werden. Allerdings berechnet smart für die Option Extrakosten. Wird der im Rahmen des Programms jung@smart erworbene Gebrauchtwagen während der vereinbarten Garantielaufzeit weiterverkauft, gehen Ansprüche der Garantie auf den neuen Halter über. Für smart ist die Gebrauchtwagengarantie plus Verlängerungsoption „bestmöglicher Schutz vor unvorhergesehenen Reparaturkosten“.

  • 12 Monate Mobilitätsgarantien je nach Erstzulassungsdatum

    Im Servicepaket für die jung@smart-Modelle liefert der Händler eine Mobilitätsgarantie mit. Deren Umfang ist je nach Baujahr unterschiedlich: Junge Gebrauchte mit Erstzulassung ab 1. November 2014 profitieren von der smart road assistance, während für Modelle mit Erstzulassung bis zum 31. Oktober 2014 die smartmove assistance gilt. Was sich jeweils dahinter verbirgt, können Kunden im smart-Center erfragen.

  • 6 Monate Wartungsfreiheit

    Bei den Cabrios, Coupés und Limousinen mit dem Gütesiegel jung@smart brauchen für ein halbes Jahr ab Kaufdatum keine Wartungs- und Inspektionsarbeiten eingeplant werden. Der smart-Händler garantiert die Wartungsfreiheit bis sechs Monate oder bis 7500 km Laufleistung nach dem Erwerb.

  • HU/AU-Plakette jünger als 3 Monate

    Jedes Modell, das beim smart-Händler mit dem Qualitätssiegel jung@smart gekennzeichnet ist, hat eine aktuelle Plakette für den Nachweis von Haupt- und Abgasuntersuchung. Die HU/AU ist in jedem Fall jünger als drei Monate.

  • 10 Tage Umtauschrecht

    Wer einen Gebrauchtwagen unter dem Label jung@smart kauft, kann seine Entscheidung überdenken und auf Wunsch wieder rückgängig machen. Denn der Händler gewährt für den gekauften smart-Gebrauchtwagen ein zehntägiges Umtauschrecht. Über die Bedingungen können Kunden sich beim jung@smart-Händler vor Ort informieren.

  • Probefahrt innerhalb von 24 Stunden

    Damit Interessenten ihr ausgesuchtes Modell auf der Straße testen können, stehen die jung@smart Gebrauchtwagen bei den Händlern vor Ort für eine Probefahrt bereit. Diese soll „meist innerhalb von 24 Stunden möglich“ sein.

  • Finanzierung, Leasing, Inzahlungnahme

    In den smart-Centern oder bei teilnehmenden Händlern können Kunden ihr jung@smart-Modell über die Partnerbank von Mercedes-Benz finanzieren. Dafür stehen unterschiedliche Vertragsvarianten vom klassischen Autokredit bis hin zum Leasing mit flexiblen Laufzeiten zur Verfügung. Zur Finanzierung kann auch das bisher gefahrene Auto beitragen: Beim Kauf eines Gebrauchten mit dem Gütesiegel jung@smart ist für den Altwagen eine „Inzahlungnahme (…) möglich“. Zustand, Laufleistung und Marke sollen dafür keine Rolle spielen.

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