Ende des Umweltbonus – Gibt es andere Optionen zur Förderung von Elektrofahrzeugen?
Welche anderen Optionen es zur E-Auto-Förderung 2024 nach Ende des Umweltbonus gibt, tragen wir im Folgenden zusammen.
Prämien der Hersteller
Wie haben Hersteller wie Skoda, VW, Stellantis, BMW oder Tesla auf das Umweltbonus-Ende reagiert? Manche Autobauer haben eigene Rabatte oder Förderungen vorgestellt, um die Käufer nach dem Wegfall des staatlichen Umweltbonus zu entlasten:
- Audi: Der Ingolstädter Autobauer hat zugesichert, die volle Förderung für Bestellungen bis zum 16. Dezember 2023 übernehmen, sofern die Zulassung bis Ende 2024 erfolgt.
- Skoda: Für bis Ende 2023 zugelassene Elektroautos übernahm der Hersteller die volle Förderung – vorausgesetzt, ein teilnehmender Händler hat das Auto verkauft.
- Stellantis-Konzern: Für E-Autos, die bis zum 16. Dezember 2023 bestellt und bis zum 29. Februar 2024 zugelassen wurden, gab es eine Prämie von 4.500 Euro.
- Tesla: Der Herstelleranteil von 2.250 Euro wurde beibehalten.
- Toyota: Toyota-Kunden konnten sich für E-Autos, die bis Ende März 2024 zugelassen wurden, über eine Prämie von 4.500 Euro freuen.
- VW: VW gewährte auf manche seiner Modelle eine Aktionsprämie bis zum 31. März 2024.
Kunden von BMW hingegen gingen beispielsweise leer aus.
Andere Förderoptionen für E-Autos
Zwar hat der Staat den Umweltbonus gestrichen, er hält aber weiterhin finanzielle Vorteile für Besitzer von Elektrofahrzeugen bereit. So sind E-Autos bis Ende 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Außerdem können Verbraucher ein E-Kennzeichen beantragen, das in vielen Kommunen Vorteile wie kostenloses Parken mit sich bringt. Darüber hinaus gibt es die Treibhausminderungsquote (THG), über die sich E-Auto-Fahrer eine jährliche Prämie sichern können.
Manche Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für die E-Mobilität an, beispielsweise im Bereich der Wallbox-Förderung.
Neue E-Auto-Förderung ab Juli 2024 für Unternehmen und Gewerbetreibende
Die Regierung hat ein neues Papier erarbeitet, um den E-Mobilitätsstandort Deutschland zu stärken. So sollen etwa bis 2025 9.000 Schnellladepunkte an verkehrsgünstigen Standorten errichtet werden. Außerdem kommen Unternehmen und Mitarbeitern, die E-Autos nutzen, ab Juli 2024 wichtige steuerliche Vorteile zugute:
- Einführung einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die für Neuzulassungen bis Ende 2028 gilt: Unternehmen können in den ersten beiden Jahren nach der Beschaffung des E-Autos einen deutlich höheren Anteil der Kosten steuerlich geltend machen.
- Erhöhung des Deckels für den Bruttolistenpreis auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung: Mitarbeiter profitieren von einer deutlich geringeren Besteuerung des geldwerten Vorteils.