So ist der Firmenwagen zu versteuern
Das Finanzamt bewertet die Überlassung des Firmenwagens zur privaten Nutzung als geldwerten Vorteil. Dieser führt zu einer anteiligen Erhöhung des Arbeitnehmer-Verdienstes und ist in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Zum Versteuern des Firmenwagens gibt es zwei Möglichkeiten: das Fahrtenbuch und die Ein-Prozent-Methode. Welche der beiden Methoden vorteilhafter ist, hängt von der Nutzung des Firmenwagens sowie dem Anteil an Dienstfahrten und privaten Fahrten ab.
Gut zu wissen: Wer einen Firmenwagen least, muss Sonderzahlungen zu Vertragsbeginn nicht in voller Höhe auf die Gesamtkosten anrechnen. Die Kosten lassen sich über die Gesamtlaufzeit des Vertrags verteilen. Das senkt die Steuerlast.
Ein-Prozent-Regelung
Basis für die Ein-Prozent-Regelung bildet der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges. Pro Monat setzt das Finanzamt einen Prozent des so ermittelten Fahrzeugwerts als zusätzlich zu versteuernden Verdienst an. Für Fahrten zur Arbeit fallen monatlich pro gefahrenen Kilometer zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises an.
Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch dient der genauen Dokumentation der durchgeführten Dienst- und Privatfahrten mit dem Firmenwagen. Die Einträge können dabei sowohl in Buchform als auch elektronisch erfolgen. Eine Excel-Liste zählt nicht zu den erlaubten Methoden. Festzuhalten sind Informationen zu Datum, Fahrtziel, Route, Kundenadresse, Fahrtzweck sowie Kilometerstand. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es wichtig, Fahrten unmittelbar nach Abschluss im Fahrtenbuch einzutragen.