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Firmenwagen leasen: Alle Fakten auf einen Blick

Gewerblich oder privat – bei AutoScout24 findest du das passende Leasing-Angebot!

Zu den Leasing-Angeboten

Immer mehr Unternehmen greifen in puncto Firmenwagen auf die Option des Leasings zurück. Dabei tritt der Arbeitgeber als Leasingnehmer auf und händigt das Fahrzeug anschließend zur dienstlichen und oft auch privaten Nutzung an einen Mitarbeiter aus. Unser Ratgeber zeigt, wie das funktioniert.

Diese Möglichkeiten zum Firmenwagen-Leasing gibt es

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einen Firmenwagen zu leasen – das Kilometer-Leasing und das Restwert-Leasing.

Kilometer-Leasing: Beide Vertragspartner legen bei Vertragsschluss eine Obergrenze für die zu fahrenden Kilometer fest. Für zu viel gefahrene Kilometer (Mehrkilometer) ist am Ende der Vertragslaufzeit eine Nachzahlung fällig. Zu wenig gefahrene Kilometer (Minderkilometer) führen zu einer Erstattung. Mehrkilometer und erstattungsfähige Minderkilometer weisen dabei bestenfalls den gleichen Kostenfaktor auf.

Restwert-Leasing: Bei dieser Methode legt ein Gutachter vor Vertragsabschluss einen Restwert fest, den der Pkw nach Ablauf der Leasingzeit vorzuweisen hat. Auf Basis des Restwerts lässt sich die monatliche Leasingrate bestimmen. Der Restwert des geleasten Firmenwagens berechnet sich dabei aus Faktoren wie der Kilometerlaufleistung, dem Zustand des Fahrzeuges sowie dem Wert des Wagens auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Auch die Nachteile abwägen

Leasingverträge sind oft mit einer mehrjährigen Laufzeit verbunden. Nur in Ausnahmefällen (Tod des Leasingnehmers, Totalschaden) sind vorzeitige Vertragskündigungen möglich. Auch Vertragsänderungen sind eher schwierig zu realisieren und Rahmenbedingungen wie Versicherungen sind strikt vorgegeben. Ein großes Risiko bergen vor allem finanzielle Veränderungen auf Seiten des Leasingnehmers. Diese spielen in Leasingverträgen keine Rolle.

Welche Vorteile bietet Firmenwagen-Leasing?

Rund 60 Prozent aller deutschen Firmenfahrzeuge sind mittlerweile Teil eines Leasingvertrags. Grund sind vor allem die zahlreichen Vorteile, die sich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ergeben. Dazu zählen unter anderem:

  • Gewinnminderung: Sonderzahlungen und monatliche Leasingraten mindern den Gewinn und damit die Steuerlast eines Unternehmens. Laufende Betriebskosten wie Sprit, Reparaturen, Reifen oder Öl lassen sich ebenfalls als Betriebsausgabe absetzen.
  • Anschaffungskosten: Beim Leasen fallen die Anschaffungskosten eines Firmenwagens und damit verbundene Investitionskredite weg.
  • Kalkulierbarkeit: Leasingraten lassen sich auf lange Sicht planen, da es sich um vertraglich fixierte Monatsraten handelt. Somit haben auch eventuelle Zinsänderungen keinen Einfluss auf die festgelegten Leasingraten.
  • Zugriff auf Händlerrabatte: Least ein Unternehmen mehrere Pkw, sind oft Händlerrabatte möglich.
  • Liquidität: In der Regel sind die monatlichen Belastungen von Leasingraten niedriger als bei der Finanzierung eines Neuwagens. Wichtiger jedoch ist, dass das Leasen nicht zu den betrieblichen Vermögenswerten zählt und sich somit bilanzneutral auswirkt.
  • Modellwechsel: Nutzer eines geleasten Firmenwagens kommen regelmäßig in den Genuss, ein neues Auto zu leasen. Modernste Techniken ermöglichen somit reduzierte Verbrauchs- und Reparaturkosten.

Firmenwagen-Leasing für Selbstständige

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Auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer können steuerlich davon profitieren, einen Firmenwagen zu leasen. Die reine Nutzung des Firmenwagens schont im Vergleich zum Kauf die Kreditwürdigkeit. Obendrein lassen sich laufende Kosten wie Leasingrate, Reparatur- und Wartungskosten von der Steuer absetzen. So gaben 2020 ca. 40 Prozent aller Selbstständigen an, bei betrieblichen Anschaffungen Leasing-Optionen den Vorrang zu geben.

Einen Firmenwagen zu leasen gestaltet sich für Selbstständige jedoch nicht immer leicht. Eine gute Bonität ist Voraussetzung. Oft fordern Leasing-Firmen zur Absicherung zahlreiche Dokumente an. Darunter fallen können:

  • eine positive Schufa-Auskunft
  • ein Nachweis zur Bedienung bisher abgeschlossener Kredite und Zahlungsverpflichtungen
  • Informationen zur Dauer der Selbstständigkeit
  • die Geschäftshistorie
  • eine Branchenauskunft
  • eine Auskunft über das vorhandene Vermögen und Eigenkapital
  • eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Besteht die eigene Selbstständigkeit noch nicht lange, lassen sich meist noch nicht alle geforderten Nachweise erbringen. Das Problem: In diesem Fall sind oft Sonderzahlungen, Kautionen oder Bürgschaften nötig. Es kann eine Option sein, einen Firmenwagen gebraucht zu leasen. Da der Wagen den größten Wertverlust schon hinter sich hat, fallen die Leasingraten deutlich geringer aus. Um finanzielle oder steuerliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich in jedem Fall, vorher mit einem Steuerberater zu sprechen.

Vor dem Leasen eines Firmenwagens ausreichend Informationen einholen

Für Selbstständige kann sich das Mieten eines Firmenwagens schnell zur Kostenfalle entwickeln. Einmal abgeschlossen, lässt es sich aus einem Leasingvertrag nur schwer wieder austreten. Daher ist es wichtig, vor dem Vertragsschluss mehrere Angebote einzuholen und alle möglichen Szenarien durchzurechnen.

Für wen sich Firmenwagen-Leasing lohnt

Insbesondere Unternehmen, die eine zusätzliche Belastung ihres Kreditrahmens durch größere Investitionen vermeiden wollen, profitieren davon, Firmenfahrzeuge zu leasen. Die Größe der Unternehmen spielt dabei keine Rolle. So ist das Firmenwagen-Leasing sowohl für Konzerne als auch für Selbstständige durchaus attraktiv. Das Leasing ermöglicht deutlich mehr Flexibilität und weniger Risiken als eine klassische Finanzierung. Welches Angebot für den individuellen Fall passend ist, gilt es abzuwägen. Leasinggesellschaften bieten die unterschiedlichsten Leasing-Angebote an. Allerdings sind diese an eine gewisse Bonität gebunden, weshalb es für länger bestehende Unternehmen durchaus Vorteile in den einzelnen Verträgen geben kann.

Firmenwagen-Leasing für Angestellte

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Jeder Angestellte kann seinen Dienstwagen theoretisch auch zu privaten Zwecken nutzen. Im Gegenzug verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Entgelts. Für Unternehmen kann die Bereitstellung eines Dienstwagens ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung darstellen und sich positiv auf Loyalität und Motivation der Angestellten auswirken.

Spezielle Full-Leasing-Angebote ermöglichen eine Rundum-Absicherung bei Abgabe des Firmenwagens an Mitarbeiter. Sie beinhalten unter anderem Kosten für Kfz-Versicherung, Steuern, Tankkarte, Reparatur und Wartung. Um das Risiko einer Kündigung des Arbeitnehmers und Ausfallzeiten wegen Krankheit zu minimieren, bieten Leasingunternehmen oft maßgeschneiderte Angebote an, die die Fahrzeugrückgabe am Ende der Laufzeit vertraglich genau absichern. Allerdings sind diese Angebote auf ihre individuelle Anwendbarkeit zu prüfen.

So ist der Firmenwagen zu versteuern

Das Finanzamt bewertet die Überlassung des Firmenwagens zur privaten Nutzung als geldwerten Vorteil. Dieser führt zu einer anteiligen Erhöhung des Arbeitnehmer-Verdienstes und ist in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Zum Versteuern des Firmenwagens gibt es zwei Möglichkeiten: das Fahrtenbuch und die Ein-Prozent-Methode. Welche der beiden Methoden vorteilhafter ist, hängt von der Nutzung des Firmenwagens sowie dem Anteil an Dienstfahrten und privaten Fahrten ab.

Gut zu wissen: Wer einen Firmenwagen least, muss Sonderzahlungen zu Vertragsbeginn nicht in voller Höhe auf die Gesamtkosten anrechnen. Die Kosten lassen sich über die Gesamtlaufzeit des Vertrags verteilen. Das senkt die Steuerlast.

Ein-Prozent-Regelung

Basis für die Ein-Prozent-Regelung bildet der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges. Pro Monat setzt das Finanzamt einen Prozent des so ermittelten Fahrzeugwerts als zusätzlich zu versteuernden Verdienst an. Für Fahrten zur Arbeit fallen monatlich pro gefahrenen Kilometer zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises an.

Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch dient der genauen Dokumentation der durchgeführten Dienst- und Privatfahrten mit dem Firmenwagen. Die Einträge können dabei sowohl in Buchform als auch elektronisch erfolgen. Eine Excel-Liste zählt nicht zu den erlaubten Methoden. Festzuhalten sind Informationen zu Datum, Fahrtziel, Route, Kundenadresse, Fahrtzweck sowie Kilometerstand. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es wichtig, Fahrten unmittelbar nach Abschluss im Fahrtenbuch einzutragen.

Tipp: Arbeitsrecht beachten

Arbeitsverhältnisse, die auf Tarifverträgen basieren, sehen in der Regel keinen Gehaltsverzicht zugunsten eines Firmenwagens vor. Um Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, die genauen Rahmenbedingungen im Arbeitsvertrag festzuhalten.

Diese Aspekte sind beim Firmenwagen-Leasing zu beachten

Um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden, gilt es, vor dem endgültigen Vertragsschluss einige zentrale Punkte zu berücksichtigen:

  • Optimale Vertragsdauer wählen: Kurze Laufzeiten im Leasing bedeuten zwar mehr Flexibilität, doch ist die finanzielle Belastung deutlich höher. Bei dieser Entscheidung sind die individuellen Umstände genauestens abzuwägen.
  • Ausstattung vertraglich festhalten: Ein großes Muss beim Leasing ist es, die gewünschte Ausstattung des Fahrzeugs im Vertrag explizit auszuweisen. So lässt es sich vermeiden, dass am Abholtag wichtige Ausstattungsmerkmale fehlen. Einmal im Vertrag vermerkt, besteht eine rechtssichere Argumentationsgrundlage. Die fehlende Ausstattung lässt sich dann ohne zusätzliche Kosten für den Leasingnehmer nachliefern.
  • Nicht die Rate ist ausschlaggebend: Viele Leasinganbieter locken Kunden mit besonders niedrigen Raten. Doch nicht immer sind die Angebote so vorteilhaft wie sie scheinen. Oft sind Fallstricke wie kurze Laufzeiten, hohe Schlussraten oder geringe Fahrleistungen eingebaut. Deshalb gilt nicht die Leasingrate, sondern der Leasingfaktor als wichtige Kennzahl. Der Leasingfaktor setzt Leasingrate und Bruttolistenpreis ins Verhältnis. So lassen sich die Angebote der Anbieter optimal vergleichen.
  • Mängelliste anfordern: Im Fall eines Gebrauchtwagen-Leasings ist eine Mängelliste unabdingbar. Fehlt diese, kann es passieren, dass der Leasingnehmer bei Rückgabe des Fahrzeugs für unverschuldete Mängel und Schäden haften muss.
  • Den Arbeitnehmer einbeziehen: Um eine regelmäßige Pflege des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer zu garantieren, empfiehlt es sich, diesen Punkt im Überlassungsvertrag festzuhalten. Alternativ sind auch Modelle anwendbar, in denen der Dienstfahrzeugnutzer eine Beteiligung an eventuellen Rückgabeschäden übernimmt.

Gut zu wissen: Auch Wohnmobile lassen sich als Firmenwagen leasen. Hierzu ist jedoch der Nachweis einer betrieblichen Nutzung notwendig. Diese sollte sich auf mindestens zehn Prozent belaufen. Nur dann lassen sich Wohnmobile als Betriebsvermögen ausweisen.

Firmenwagen kaufen oder leasen?

Firmenwagen kaufen oder leasen?

Den neuen Firmenwagen kaufen oder leasen? Es ist wichtig, vorab verschiedenste Angebote zu prüfen und die finanziellen Aufwände abzugleichen. Das Leasen selbst bildet eine Mischform zwischen dem Mieten und Kaufen eines Firmenwagens. Dabei sind die Leasingraten in der Regel kleiner als Mietraten.

Leasing Kauf
Vorteile - variable Laufzeiten variable Laufzeiten - geringe finanzielle Belastung - Schonung des Eigenkapitals - Planungssicherheit - steuerlich absetzbar - Mengenrabatte beim Hersteller möglich - Senkung der monatlichen Raten durch längere - Laufzeiten möglich - Wagen geht nach vollständiger Zahlung in Unternehmensbesitz über - Abschreibungen mindern den Gewinn - Versicherungsumfang selbst wählbar - eigenständiger Verkauf/freier Einsatz möglich
Nachteile - eventuell Nachzahlungen und Probleme bei Rückgabe möglich - Nutzungseinschränkungen - Auto bleibt Eigentum der Leasinggesellschaft - Raten nicht steuerlich absetzbar - nur Zinsen als Betriebsausgabe verbuchbar - Einfluss auf Liquidität und Bonität des Unternehmens

Bei Kaufabsicht Firmenwagen lieber finanzieren statt leasen

Leasingverträge bieten oft die Möglichkeit zum späteren Kauf des Fahrzeugs. Allerdings empfiehlt es sich bei fester Kaufabsicht, den Dienstwagen auf klassische Art zu finanzieren. Kommt es zu einer Betriebsprüfung, könnte der Betriebsprüfer die bereits bestehende Kaufoption als Vorvertrag beurteilen. In diesem Fall interpretiert das Finanzamt die Leasingraten als Baufinanzierung.

Fazit: Vor- und Nachteile eines Leasingvertrages individuell abwägen

Ein Firmenfahrzeug zu leasen kann eine gute Alternative zur klassischen Finanzierung darstellen. Ein Leasingvertrag sollte jedoch nie übereilt erfolgen. Neben zahlreichen Vorteilen gehen mit dem Leasing auch entsprechende Nachteile einher. Die Entscheidung, einen Firmenwagen zu leasen oder zu finanzieren, hängt stets von den individuellen Umständen ab.

Der Arbeitgeber tritt als Leasingnehmer auf. Anschließend überlässt er den Dienstwagen in der Regel einem Mitarbeiter. Der Arbeitgeber zahlt die Leasingraten, kann einen Teil der Kosten jedoch an den Arbeitnehmer abgeben.

Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit einer Leasing-Firma ab. Diese Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von zwei bis drei Jahren. Im Gegenzug zahlt das Unternehmen eine monatliche Leasingrate. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gibt der Betrieb das Fahrzeug ab und erhält in der Regel einen neuen Wagen.

Pro Monat ist ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zu versteuern. Für Fahrten zur Arbeit fallen monatlich pro gefahrenem Kilometer zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises an.

Die Kosten zum Leasen eines Firmenwagens hängen von vielen Faktoren ab. So können unter anderem das Fahrzeugmodell, die Nutzungsdauer und die Vertragsart den Preis bestimmen. Insbesondere bei größeren Unternehmen können sich Händlerrabatte positiv auf die Kosten auswirken.

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