Hochleistungsfähige Schmiermittel und die mit elektronischer Hilfe sehr genau abgestimmte Motorsteuerung erlauben es bei Fahrzeugen neuerer Baujahre, die Wartungsintervalle im Vergleich zu früheren Zeiten enorm zu verlängern. In welchen Zeiträumen die Inspektion stattfinden muss, ist je nach Hersteller und Motortyp unterschiedlich. Maßgeblich für den Zeipunkt sind unabhängig vom Fabrikat zwei Daten: Die Kilometerleistung und das Fahrzeugalter. Letzteres spielt bei Wenigfahrern eine Rolle. Für diese schreiben viele Hersteller die Inspektion in Zweijahresschritten vor. Der Grund dafür ist: Auch bei geringer Kilometerleistung altert etwa das Motoröl und Füllstände können durch Defekte auch absinken,wenn das Auto in der Garage steht. Wer die für eine Inspektion angegebene Fahrleistung bereits vor der zeitlichen Frist erreicht, muss sein Fahrzeug zu den angegebenen Kilometerständen durchchecken lassen. Ist der Wagen mit moderner Elektronik ausgestattet, erleichtern Bordhelfer es dem Fahrer, die vom Hersteller angegebenen Intervalle einzuhalten: Ein Warnsignal macht darauf aufmerksam, dass das Auto zur Inspektion in die Werkstatt muss.
Zuständig für die Durchführung der Inspektion ist der Automechaniker in der Kfz-Werkstatt. Welche Art Autowerkstatt der Fahrzeughalter wählt, kann er selbst bestimmen. Die Hersteller empfehlen natürlich ihre eigenen Vertragswerkstätten. Das kann für den Kunden tatsächlich Vorteile haben, auch wenn die Arbeitskosten dort in der Regel höher sind als in einer freien Kfz-Werkstatt. Dafür garantieren die Händlerwerkstätten, dass im Falle einer notwendigen Reparatur alle benötigten Spezialwerkzeuge sowie viele Originalersatzteile vorhanden sind und die Autoreparatur somit schnell erledigt werden kann. Für die Durchführung der Inspektion kommt auch die Werkstatt beim Reifenhändler infrage, der neben dem Reifendienst oft einen kompletten Autoservice anbietet. Wichtig zu wissen: Bestehende Garantieansprüche bleiben auch dann erhalten, wenn die freie Werkstatt oder der Reifendienst eine Neuwageninspektion durchführt.
In der Vergangenheit machten die Autohersteller die Neuwagengarantie in der Regel davon abhängig, dass ein Fahrzeug in der Vertragswerkstatt gewartet wurde und ausschließlich die vom Produzenten empfohlenen Ersatzteile verbaut wurden. Diese Praxis entsprach nicht dem EU-Recht und wurde von den Wettbewerbshütern vor einigen Jahren beendet. Eines aber hat sich nicht geändert: Wer einen neuen Wagen kauft, muss während der Garantiezeit genau darauf achten, dass die Wartungsintervalle eingehalten werden. Der Grund: Für die Garantie dürfen die Hersteller eine Inspektion verpflichtend machen. Bei älteren Modellen nach Ablauf der Garantiefrist greift die Regel nicht mehr. Doch sollten Halter bedenken: Ein weiter scheckheftgepflegtes Fahrzeug macht als Gebrauchter einen guten Eindruck und kann beim Verkauf einen höheren Preis erzielen.
Das Hersteller und Gebrauchtwagenkäufer Wert darauf legen, dass alle Inspektionen pünktlich durchgeführt und im Wartungsheft mit dem Stempel der Kfz-Werkstatt dokumentiert sind, hat einen guten Grund: Die Inspektion sorgt nicht nur dafür, dass das Auto verkehrssicher ist. Zugleich stellt der beauftragte Kfz-Meister oder Automechaniker mit den Überprüfungen im Rahmen jeder Inspektion sicher, dass Motor, Getriebe und Karosserie in tadellosem Zustand sind. Kontrolliert wird außer Dichtigkeit, Füllständen und Reifendruck etwa auch der Unterboden, um Rostansätze rechtzeitig zu erkennen. Überdies nimmt der Automechaniker einen Ölwechsel vor und tauscht Luft- und Kraftstofffilter aus. Auf diese Weise wieder für die Straße fit gemacht, kann die Inspektion die Lebensdauer eines Autos verlängern helfen.