Traditionell definiert Renault für die Modelle seiner Pkw- und Nutzfahrzeugbaureihen feste Inspektionsintervalle. Wann die nächste Renault-Inspektion ansteht, entscheidet sich dabei nach Vorgabe einer maximalen Kilometerleistung oder Betriebszeit. Entscheidend ist, welches der beiden definierten Limits zuerst erreicht wird. Wie viel Zeit zwischen den Inspektionen höchstens vergehen darf oder wie viel Kilometer maximal zurückgelegt werden dürfen, kann je nach Baujahr, Motorisierung und Modell unterschiedlich sein. Aber auch das Nutzungsprofil im Alltag kann die Inspektionsintervalle beeinflussen. So weist etwa der Bordrechner bei Renaults mit der Serviceanzeige OCS unter erschwerten Einsatzbedingungen automatisch darauf hin, wenn das Standardintervall verkürzt und die Inspektion früher durchgeführt werden muss. In jedem Fall ist der Wartungsrhythmus verbindlich einzuhalten, um von allen Vorteilen profitieren zu können, die mit der regelmäßigen Durchführung der Inspektionen nach Renault-Vorgaben verbunden sind.
Allmählich nachlassende Bremswirkung durch abgefahrene Beläge und selbst die Schlieren, mit denen gealterte Scheibenwischerblätter die Sicht verschlechtern, bei der Inspektion werden solche im Alltag oft lange hingenommenen Mängel erkannt und behoben. Die Wartung garantiert so optimale Sicherheit und macht einen Renault wieder voll alltagstauglich. Darüber hinaus bringt der regelmäßige Werkstattcheck auch langfristige Vorteile:
Jede Renault Inspektion muss in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden, doch besteht keine bestimmte Werkstattbindung. Konkret heißt das: Kunden können selbst entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug in eine offizielle Renault-Partnerwerkstatt, in den Servicebetrieb eines Händlers, in eine freie Kfz-Werkstatt oder zur Filiale einer Werkstattkette bringen. Das eröffnet zugleich die Möglichkeit, die Preise bei unterschiedlichen Anbietern abzufragen und über den Vergleich der Inspektionskosten eine günstige Werkstatt zu finden. Denn der Umfang der jeweils anstehenden Wartungsarbeiten ist in allen Servicebetrieben identisch, da überall die von Renault entwickelten Servicepläne zugrunde gelegt werden.
Abhängig vom erreichten Kilometerstand und dem Alter des Fahrzeugs werden in der Werkstatt unterschiedliche Arbeiten bei der Inspektion durchgeführt. In größeren Abständen schreibt Renault etwa den Austausch des Keilriemens und der Zündkerzen sowie einen Zahnriemenwechsel modellabhängig alle fünf bis sieben Jahre vor. Besonderheiten gibt es bei Elektrofahrzeugen der Franzosen sowie bei Renaults mit Flüssiggasbetrieb, bei denen alle 60.000 km ein Austausch des Gasfilters nötig ist. Die Arbeiten bei einer Standardwartung umfassen u.a.:
Die Inspektionskosten können je nach Laufleistung und Laufzeit sowie abhängig von Modell und Baugeneration unterschiedlich ausfallen. Auch wenn besondere Arbeiten anfallen, wie der von Renault alle 60.000 km oder alle 4 Jahre empfohlene Batterieaustausch, müssen Extrakosten einkalkuliert werden. Neben dem Umfang der jeweiligen Wartung entscheiden die aufgewendete Arbeitszeit und die eingesetzten Materialien oder Austauschteile darüber, wie viel die Inspektion bei einem Renault kostet. Preisunterschiede gibt es allerdings auch deswegen, weil die Werkstätten für ihre Dienstleistungen keine einheitlichen Tarife abrechnen. Wer bei der Wartung Geld sparen will, tut also gut daran, die Werkstattpreise zu vergleichen, bevor die nächste Inspektion ansteht.
Renault hat seine Servicepläne dafür ausgelegt, dass der Zeitpunkt der Wartung an das jeweilige Modell und die dort verbaute Technik angepasst werden kann. Die Zeit- und Kilometervorgaben sind so definiert, dass die Zuverlässigkeit optimal gewährleistet und rechtzeitig auf sich ankündigende Schäden reagiert werden kann. Wer sich nicht an die Inspektionsintervalle hält, erhöht also das Pannenrisiko im Alltag und riskiert teure Reparaturen. Bei der Einforderung von Garantieleistungen spielt die genaue Einhaltung der von Renault vorgegebenen Intervalle die zentrale Rolle. Ansprüche aus der zweijährigen Neuwagengarantie oder einer Gebrauchtwagengarantie bestehen nämlich nur dann, wenn alle Wartungen wie von Renault vorgeschrieben durchgeführt und im Serviceheft dokumentiert worden sind. Dieselben Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ansprüche aus der 12-jährigen Durchrostungsgarantie für Renault Pkw geltend gemacht werden können.