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Autofahren in 2021: Das gilt es im neuen Jahr zu beachten

Vielen ist es bereits aufgefallen: Seit Anfang 2021 ist tanken wieder teurer geworden. Doch auch in anderen Bereichen des Straßenverkehrs gibt es mit dem neuen Jahr Änderungen. Wir zeigen dir, auf was du als Autofahrer achten solltest.

Tanken wird teurer

Seit dem 01.01.2021 gilt er wieder, der alte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er verteuert damit nicht nur Dinge des alltäglichen Lebens, sondern auch Kraftstoffe. Allerdings: Ein Großteil der Preiserhöhung entfällt auf die neue CO2-Steuer. Sie allein erhöht den Literpreis Benzin um rund 7 Cent, bei Diesel werden sogar 8 Cent mehr fällig.

Höhere Pendlerpauschale

2021 erhöht sich ab dem 21. gefahrenen Kilometer die Pendlerpauschale von bisher 30 auf dann 35 Cent. Darunter bleibt es wie bisher bei 30 Cent je Kilometer. Wer keine Lohn- und Einkommenssteuer bezahlt, kann nun die sogenannte Mobilitätsprämie beantragen.

Die Kfz-Steuer bei vielen Neuzulassungen steigt

Möchtest du dir im Jahr 2021 ein neues Auto kaufen, betrifft dich womöglich auch die Neuberechnung der Kfz-Steuer. Sie macht Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß teurer, emissionsarme Fahrzeuge verteuern sich kaum. Mit welcher Steuerbelastung du rechnen musst, kannst du mit diesem Rechner des Bundesfinanzministeriums herausfinden:



Neufahrzeuge müssen über DAB+ verfügen

Bereits seit dem 21. Dezember 2020 gilt: Neufahrzeuge müssen, sofern sie serienmäßig über ein Radio verfügen, DAB+ empfangen können.

Euro 6d-ISC-FCM wird verpflichtend

Die Abgasnorm Euro 6 wird seit Jahren anhand verschiedener Evolutionsstufen weiter konkretisiert. Seit dem 01.01.2021 gilt für alle Neuzulassungen verpflichtend die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM. ISC steht dabei für „In-Service-Conformity-Tests“ und bedeutet, dass Hersteller stichprobenartig nachweisen müssen, dass ihre Fahrzeuge auch im Realbetrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Das Kürzel FCM steht dagegen für „Fuel Consumption Monitoring System“. Dieses System muss bei allen Neufahrzeugen installiert sein und speichert den Kraftstoff- oder Stromverbrauch über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Prüforganisationen können den Verbrauch anhand der Diagnoseschnittstelle auslesen und mit dem Wert der einstigen Typgenehmigung vergleichen.

Dieses Überwachungssystem soll offiziell dafür sorgen, dass die Hersteller noch deutlicher gezwungen werden, realistischere Verbrauchsangaben auszuweisen. Datenschützer bemängeln allerdings, dass einzelne fahrzeugbezogene Daten (wie die Fahrgestellnummer) Aufschlüsse über den einzelnen Fahrer oder die Fahrerin geben könnten.

Euro 5 für Motorräder

Mit Anfang 2021 dürfen keine Fahrzeuge der Klasse L (vorwiegend Motorräder) mehr neu zugelassen werden, wenn sie nach der Abgasnorm Euro 4 typgenehmigt wurden. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Denn durch die coronabedingt hohen Lagerbestände bei den Herstellern können bei der EU für dieses Jahr noch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Innovationsprämie und Wallbox-Förderung

Noch bis 2025 gilt die Innovationsprämie der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Herstellern. Bis zu 9.000 Euro Netto-Förderung gibt es für reine Elektroautos, immerhin bis 6.750 Euro netto für Plug-in-Hybride. Auch private Wallboxen werden durch die KfW-Bank mit bis zu 900 Euro finanziell unterstützt.

Änderung bei der Kfz-Versicherung

Rund 11 Millionen Autofahrer in Deutschland sind von einer Änderung der Typklasse ihrer Fahrzeuge betroffen. Für die meisten von ihnen (rund 6,1 Millionen) bedeutet das: Die Versicherungsbeiträge werden steigen. Die restlichen 4,9 Millionen Versicherungsverträge profitieren allerdings von einer günstigeren Einstufung. Bleiben noch weitere gut 30,6 Millionen Verträge in Deutschland, bei denen sich an der Typklasse nichts verändern wird.

Der Bund übernimmt die Autobahnen

Seit 2021 haben die 16 Bundesländer die Verantwortung ihrer Autobahnen an den Bund abgetreten. Dieser verwaltet die Fernstraßen nun in alleiniger Verantwortung und kommt direkt für Unterhalt, Planung und Bau der Verkehrswege auf. Die Bundesregierung erwartet sich durch die Umstellung eine bessere Verwaltung sowie ein effizienteres Finanzmanagement.

Neue Regeln für die Führerscheinprüfung

Die Führerscheinprüfung dauert ab sofort rund 10 Minuten länger, beinhaltet einen größeren Aufgabenkatalog sowie ein Feedbackgespräch. Zudem gibt es nun ein elektronisches Prüfprotokoll, welches handschriftliche Aufzeichnungen ersetzen soll. Neu ist auch die Automatik-Regelung: Bereits seit 01. April 2020 kann die Fahrausbildung allein auf einem Automatikfahrzeug erfolgen. Fahranfänger die anschließend doch Autos mit Schaltgetriebe fahren wollen, benötigen zehn zusätzliche Fahrstunden und eine 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule mit anschließender Bestätigung der Fahrtauglichkeit. (Text: tv)

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