Oft gibt es Ärger, wenn sich Autobesitzer und Händler nicht über Kosten oder Ansprüche einigen können. Wann greift die Gewährleistung, wann die Garantie und gibt es einen Anspruch auf Kulanz? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt Wer sein Recht einfordern will, sollte zunächst wissen, was sich hinter den einzelnen Begriffen verbirgt: Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Kunden gegen den Hersteller für die Dauer von zwei Jahren. In den ersten sechs Monaten dieser Frist muss ein Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr). Kann er das nicht, muss er den Schaden bezahlen oder kostenlos beheben. Vom siebten Monat an ist der Autobesitzer in der Beweispflicht.
Anders als viele glauben, ist die Garantie eine freiwillige Leistung. Hier verpflichtet sich der Hersteller zur Beseitigung von Mängeln, ganz gleich ob diese bei Auslieferung schon vorhanden waren, oder nicht. Allerdings wird die Garantie häufig an bestimmte Bedingungen gekoppelt, wie regelmäßige Inspektionen und Ölwechsel oder die Verwendung von Original-Ersatzteilen.
In manchen Fällen gewähren Hersteller bei Schäden auch Kulanz, wenn sie sich zum Beispiel auch nach Ablauf einer Garantie ganz oder teilweise an den Kosten für aufgetretene Schäden beteiligen. Kulanz ist jedoch immer freiwillig, in ähnlichen Fällen können durchaus unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden. Ist eine Garantiezeit nur knapp überschritten und der Schaden, etwa durch ein komplett defektes Getriebe, sehr groß, lohnt sich eine Nachfrage beim Hersteller jedoch allemal.
Wie lange muss ein Hersteller Garantie geben?
Grundsätzlich ist ein Hersteller nur zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Bei Neuwagenkäufen sind heute jedoch zwei Jahre Garantie das absolute Minimum, das meist von den deutschen Herstellern gewährt wird. Bei Importmarken sind drei Jahre die Regel, manche Marken geben aber auch fünf oder sieben Jahre. Fast immer ist es möglich, gegen Aufpreis eine zwei- oder dreijährige Garantie auf vier oder fünf Jahre zu verlängern.
Solche Anschlussgarantien decken jedoch häufig nicht das gesamte Fahrzeug ab, sondern nur Defekte und Schäden an bestimmten Baugruppen wie Motor oder Getriebe. In den heute beliebten „Flatrates“ der Hersteller ist mit den kostenlosen Inspektionen meist auch eine erweiterte Garantie von vier oder fünf Jahren enthalten. Auf Ersatzteile gibt es immer eine zweijährige Gewährleistung, Verschleißteile wie Scheibenwischer oder Bremsblätter sind davon stets ausgeschlossen.
Kann ich mit meinem Auto auch in eine freie Werkstatt gehen?
Theoretisch ja, wenn die freie Werkstatt „fachgerecht und nach Vorgaben der Hersteller“ arbeitet. Allerdings verstößt man in der Praxis schnell gegen das Kleingedruckte in den Garantiebestimmungen. Zudem hat man so im Fall des Falles kaum eine Chance auf Kulanz. Daher ist es besser, während der Garantiezeit zur Markenwerkstatt zu fahren. So oder so: Die Inspektionsintervalle müssen eingehalten werden. Denn der Hersteller verlangt immer ein vollgestempeltes Serviceheft, wenn ein Garantieanspruch gestellt wird.
Was passiert, wenn der Mangel nicht behoben wird?
Die Rechtssprechung ist zwar nicht immer eindeutig, doch gilt in der Regel: Eine Werkstatt hat zwei Versuche, um einen Fehler oder Mangel zu beheben. Klappt das nicht, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen und den Defekt woanders beheben lassen.
Was ist, wenn ich einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufe?
Bei jungen Gebrauchten kann es sein, dass noch die Herstellergarantie gilt. Ansonsten gilt mindestens die zweijährige Gewährleistung. Aber Achtung: Die kann vom Händler schriftlich auf ein Jahr reduziert werden. Also den Vertrag genau durchlesen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, beim Kauf eine zusätzliche Gebrauchtwagen-Garantie abzuschließen. Dafür gibt es spezielle Versicherungen.
Und wie ist es, wenn ich von privat ein Auto kaufe?
Auch hier gilt grundsätzlich die zweijährige Gewährleistung, es sei denn, sie wird ausdrücklich und schriftlich ausgeschlossen. Greift noch die Herstellergarantie, gehen die Ansprüche automatisch auf den Käufer über. Ist das nicht der Fall, kann es sich lohnen, selbst eine Gebrauchtwagen-Versicherung abzuschließen.
Was kann ich tun, wenn ein Rechtstreit mit der Werkstatt droht?
Wenn es zu keiner Einigung kommt und auch kein Kompromiss erzielt werden kann, sollte man sich zunächst an eine Schiedsstelle wenden (www.kfz-schiedsstelle.de (target=undefined)). Der Vorteil: Ihr Urteil ist für Mitgliedsbetriebe des deutschen Kfz-Gewerbes bindend. Erst wenn auch dort keine Einigung zustande kommt, sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen und vor Gericht gehen. (SP-X)