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Bericht: Wasserschaden am Auto – Warten statt starten

Die sintflutartigen Regenfälle der letzten Tage haben in manchen Regionen Deutschlands für Überschwemmungen gesorgt, bei denen auch zahlreiche Autos Schaden genommen haben. Doch nicht immer muss ein Fahrzeug mit Wasserschaden gleich als Totalverlust abgeschrieben werden.

Experten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes empfehlen Betroffenen, sich den Rat eines Kfz-Meisterbetriebs einzuholen. Um den Schaden nicht größer zu machen, ist überlegtes Handeln wichtig: Keineswegs sollte versucht werden, das vorher unter Wasser gestandene Auto zu starten. Ist nämlich Wasser in den Motor eingedrungen, könnte er dabei durch den sogenannten „Wasserschlag“ beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt, besteht die Gefahr, dass Flüssigkeit ins Öl gelangt ist beziehungsweise noch angesaugt wird. Schlimmstenfalls kann das zu einem Motorschaden führen.

Auch das Einschalten der Zündung oder anderen Verbrauchern kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder der Fahrzeugelektronik verursachen. Deswegen sollte die Batterie so schnell wie möglich abgeklemmt werden. Am besten lässt man das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen. Dort kann untersucht werden, ob sich eine Trockenlegung lohnt. Dies ist abhängig von Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser. Ist das Auto noch zu retten, kann in der Werkstatt auch direkt eine Fahrzeugaufbereitung in Anspruch genommen werden um die Wasserschäden aus dem Innenraum zu beseitigen.

Die Kasko zahlt

In der Regel ist eine Wassertiefe bis zu den Radnaben für Fahrzeuge unproblematisch. Manchmal nennt die Betriebsanleitung auch die zulässige „Eintauchtiefe“. Bei SUV und Geländewagen ist die naturgemäß größer als bei einem tiefliegenden Sportwagen. Schlecht sieht es aus, wenn der Motor teilweise oder ganz unter die Wasseroberfläche gelangt. Dann hilft nur noch der Abschleppdienst. Für die durch Hochwasser aufkommenden Schäden kommt in der Regel die Kaskoversicherung auf. (mg/sp-x)

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