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Cannabis-Legalisierung – das sollten Autofahrer beachten

Die Bundesregierung hat die Legalisierung von Cannabis beschlossen – wer bekifft Auto fährt läuft dennoch Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern, obwohl ein neuer THC-Grenzwert eingeführt werden soll.

Seit dem 1. April 2024 gilt: Der Anbau und Besitz von Cannabis ist für alle erwachsenen Personen – unter bestimmten Voraussetzungen – legal. Parallel zur Cannabis-Legalisierung ergibt sich aber eine neue Fragestellung: Bis zu welchem THC-Gehalt im Blut soll man künftig noch Auto fahren dürfen? Eine Expertenkommission hat bereits eine erste Empfehlung ausgesprochen.

Das Ergebnis: Dem Bundesverkehrsministerium wird vorgeschlagen, den bisher in der gängigen Rechtsprechung angewendeten Grenzwert von maximal einem Nanogramm THC im Blutserum, auf bis zu 3,5 Nanogramm zu erhöhen. Erst beim Erreichen dieser Marke sei eine „verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend“, so das Ministerium in einer Mitteilung Ende März.

Bis auf Weiteres gilt der alte Grenzwert

Wichtig für alle Autofahrer, die hin und wieder Cannabis konsumieren: Für die Einführung eines offiziell gültigen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml Blutserum bedarf es einer Gesetzesänderung, die vom Bundestag beschlossen werden muss. Somit gilt auch nach dem 1. April 2024, dass bis auf Weiteres hohe Sanktionen drohen, wird bei einer Verkehrskontrolle ein Wert von mehr als einem Nanogramm THC festgestellt.

Wird man zum Beispiel das erste Mal bekifft hinterm Lenkrad erwischt, drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Außerdem wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Unter Umständen kann der Cannabis-Konsum vor oder während des Autofahrens auch als Straftat gewertet werden.

ADAC empfiehlt weiterhin nicht bekifft Auto zu fahren

Der ADAC sieht die Erhöhung des THC-Wirkungsgrenzwerts auf 3,5 ng/ml Blutserum kritisch. In einer Mittteilung des Automobilclubs heißt es beispielsweise, die Expertengruppe habe die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbaren ausgereizt. Auch nach einer möglichen Gesetzesänderung vertritt der ADAC die Ansicht, dass Personen, die unter der Einwirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollten.

Der Automobilclub argumentiert, dass der Konsum von Cannabis die Konzentration und Aufmerksamkeit einschränkt und zu einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit führt. Der ADAC empfiehlt daher eine intensive Aufklärung der Bevölkerung, welche Risiken vom Cannabis-Konsum im Straßenverkehr ausgehen. Außerdem empfiehlt der Club, dass bei Fahranfängern weiterhin eine Grenze von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gelten sollte – vergleichbar mit der Null-Promille-Grenze bei Alkohol.

Hintergrund

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) durch das sogenannte Canabisgesetzt (CanG) rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel. Erwachsene dürfen seither auch zu nicht medizinischen Zwecken bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen, in der eigenen Wohnung dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert und bis zu drei Cannabis-Pflanzen gezogen werden. Wichtig: Der private Eigenkonsum muss nachgewiesen werden können. In dafür vorgesehenen Anbauvereinen darf ab dem 1. Juli 2024 auch gemeinschaftlich Cannabis angebaut, aber nicht konsumiert werden. Weitere Informationen zur Cannabis-Legalisierung stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit.

Bezüglich Cannabis und Autofahren empfehlen Experten bereits seit Jahren, den Grenzwert des erlaubten THC-Gehalts im Blut anzuheben. Die Begründung: Ein Nanogramm sei so niedrig angesetzt, dass er lediglich den Konsum nachweise, aber keine Rückschlüsse auf die Verkehrstüchtigkeit erlaube. (Text: tv | Quelle: ADAC)

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