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Das sollten Autokäufer und -verkäufer in Corona-Zeiten wissen

Die Corona-Pandemie ist auf dem Rückzug, dennoch gibt es weiterhin Regeln und Vorlagen zu beachten. Wir zeigen dir, was du jetzt rund um deinen Autokauf und -verkauf beachten sollst. Diese Auflagen gelten zudem beim Autofahren und Reisen.

Aktualisiert: Mai 2022

Die Corona-Pandemie betrifft uns alle. Sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Als europaweit größter Onlien-Automarkt unterstützen wir dich auch weiterhin, wenn es um dein Auto geht. Mit für den Autokauf und -verkauf relevanten Informationen zum Coronavirus bleibst du bei uns auf dem neuesten Stand.

Folgende AutoScout24-Services stehen dir wie gewohnt zur Verfügung:

Diese Dinge ändern sich in Zeiten von Corona für private Autokäufer

  • Der stationäre Autohandel hat wie gewohnt geöffnet. Autohäuser müssen sich allerdings weiterhin an die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen halten. Die Regelungen - zum Beispiel was das Tragen eines Mund-Nasenschutzes angeht - können sich je Bundesland, aber auch je nach Betrieb unterscheiden.

  • Wichtig: Unabhängig vom weiteren Corona-Geschehen - die Werkstätten der Autohäuser bleiben ausdrücklich geöffnet.

  • Beim Autokauf von privat gibt es keinerlei Einschränkungen. Jedoch ist auch hier darauf zu achten, dass geltende Abstands- und weiterer Hygieneregeln eingehalten werden. Das betrifft insbesondere eine mögliche Probefahrt.

  • Landratsämter und Zulassungsstellen meist nur mit vorherigem Termin betretbar. Unabhängig von der Corona-Lage ist das Aufsuchen von Behörden und Ämtern derzeit meist nur möglich, wenn du dich vorher online angemeldet hast. Das betrifft nicht nur das Anmelden, Ummelden oder Abmelden von Fahrzeugen, sondern auch Angelegenheiten rund um den Führerschein oder anderer Formalitäten. Unabhängig vom persönlichen Besuch beim Amt, kannst du auch den Weg der Online-Zulassung gehen.

  • Mit der Innovationsprämie profitierst du noch bis zum 31.12.2022 beim Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs von bis zu 9.000 Euro. Hier bleibst du dazu auf dem Laufenden.

Das müssen private Autoverkäufer beachten

  • Der private Autohandel ist erlaubt. Du kannst auf AutoScout24 jederzeit ein Inserat erstellen und damit deinen Top-Preis erzielen.

  • Bitte beachte auch hier die geltenden Abstands- und Hygieneregeln, ganz besonders bei einer Besichtigung mit mehreren Interessenten und einer Probefahrt.

  • AutoScout24-Tipp: Wenn es schnell und möglichst kontaktlos gehen soll, dann ist der Direkt-Verkauf vielleicht genau das Richtige. Vereinbare jetzt online einen Termin beim Händler in deiner Nähe und verkaufe deinen Gebrauchten in nur 24 Stunden!

Reisen in Deutschland und der EU - das gilt es während Corona zu beachten

Das Reisen innerhalb und außerhalb Deutschlands hat sich wieder stark vereinfacht. Auch Reisen in die USA sind wieder möglich. Innerhalb des Bundesgebiets, aber auch in den meisten Nachbarländern, gibt es keine Einschränkungen mehr. Worauf du dennoch achten solltest, haben wir hier für dich zusammengefasst.

  • Informiere dich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt. Hier erhältst du Informationen rund um dein Reiseziel, welche Einreise- und/oder Quarantänebestimmungen gelten und was du bei der Rückreise nach Deutschland etwas beachten musst.

  • Camping- und Wohnmobilstellplätze sind geöffnet. Die Campingplätze haben wie gewohnt geöffnet. Das gilt für Deutschland als auch für das angrenzende Ausland. Auch hier können allerdings weiterhin regionale Hygienekonzepte gelten.

Wichtig für Autofahrer

  • Bundesweit keine einheitliche Masken-Regelung hinterm Steuer. Gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 23, Absatz 4) darf der Fahrzeugführer während der Fahrt sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. In der Praxis lässt die Polizei Maskenträger im Auto aber gewähren, wenn mehrere Hausstände, Risikogruppen oder fremde Personen im Auto mitfahren. Abhängig von der Inzidenz/Krankenhausampel kann das Tragen einer medizinischen Maske sogar vom Bundesland vorgeschrieben sein, sollten verschiedene Hausstände in einem Fahrzeug zusammenkommen. Stirn und Augen müssen aber weiterhin klar erkennbar bleiben. Bist du allein im Auto, ist die Maske abzunehmen.

  • Im Verbandskasten werden zwei Gesichtsmasken zur Pflicht. Voraussichtlich ab 2022 wird das Mitführen von zwei medizinischen OP-Masken im Verbandskasten zur Pflicht. Geregelt ist der Inhalt der Notfallausrüstung durch die DIN 13164, die genauso wie die Straßenverkehrszulassung (StVZO) aber erst noch angepasst werden muss.

  • Kfz-Werkstätten und Tankstellen sind geöffnet. In allen Geschäften und beim Tanken bereits an der Zapfsäule gelten jedoch weiterhin die aktuellen Masken-, Hygiene- und Abstandsregeln. Haupt- und Abgasuntersuchungen können wie gewohnt durchgeführt werden.

Taxifahrten, Autofahren mit dem Mietwagen oder mit Carsharing-Diensten

Taxiunternehmen haben sich auf die Pandemie eingestellt. Die Taxen verfügen über Plexiglastrennwände, die das hintere Fahrgastabteil vom Chauffeur abtrennen. Das Tragen eines Mund-und-Nasenschutzes ist dennoch geboten, außer es ist anders beschildert. Bitte steige selbstständig in den hinteren Teil des Fahrzeugs ein, um den nötigen Sicherheitsabstand zum Fahrer einzuhalten.

Vermietstationen in Deutschland haben ebenfalls wie gewohnt geöffnet. Auch Carsharing-Dienste geben an, dass ihre Fahrzeuge zum Ausleihen bereitstehen. Alle Anbieter teilen mit, dass ihre Fahrzeuge regelmäßig und gründlich gereinigt werden – gleiches gilt beim Anmieten vor Ort für die jeweiligen Filialen.

Aber auch hier die Empfehlung: Sicherheitsabstand zum Personal und anderen Kunden waren (mindestens 1,5 Meter), Niesen einhalten oder in die Ellenbeuge. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich auch selbst noch einmal mit der Pflege und Desinfektion beschäftigen. (Text: tv)

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