E-Autos geben bei der ersten Hauptuntersuchung (HU) ein durchwachsenes Bild ab. Überdurchschnittlich gute Ergebnisse fährt mit dem Smart Fortwo eines der günstigsten Modelle ein, am hinteren Ende der Mängel-Rangliste liegt mit dem Tesla Model S eines der teuersten E-Autos, wie aus einer Sonderauswertung des TÜV-Verbands für vier populäre Modelle hervorgeht.
Tesla Model S ist Mängelkönig
Demnach schneidet der zweisitzige Smart mit einer Mängelquote von 3,5 Prozent besser ab als der Gesamtschnitt aller 2- bis 3-jährigen Pkw. Dieser lag zuletzt bei 4,7. Ein Wert, den der BMW i3 exakt trifft. Mit deutlichem Abstand folgt der Renault Zoe, bei dem 5,7 Prozent in der ersten HU wegen erheblicher Mängel beanstandet werden. Im Gesamt-Ranking aller Antriebsarten würde der französische Kleinwagen im hinteren Drittel seiner Altersgenossen landen. Noch schlechter schneidet die E-Limousine Tesla Model S ab: Jedes zehnte Exemplar fällt im ersten Anlauf durch die Prüfung. Eine noch höhere Mängelquote (10,7 Prozent) haben nur die Billigautos Dacia Duster und Dacia Logan.
Bei E-Autos schwächelt häufig die Bremse
Beim Tesla machen neben der Beleuchtung vor allem die Querlenker an den Achsen Probleme. Bei den anderen Modellen stehen hingegen typische E-Auto-Mängelquellen wie die Bremsscheiben im Zentrum der Kritik. Weil Batterie-Pkw meist über den E-Motor bremsen, um die Bewegungsenergie rückzugewinnen, werden die mechanischen Bremsen wenig genutzt und tendieren zum Rosten. Grundlage der vorläufigen Bewertung sind 1.142 Hauptuntersuchungen des BMW i3, 1.939 des Renault Zoe, 1.645 des Smart Fortwo Electric Drive und 812 des Tesla Model S. Gewertet wurden jeweils erhebliche Mängel, die das Durchfallen bei der Prüfung bedeuten.
Stromer mit zusätzlichen Untersuchungspunkten
Neben den Standard-Prüfkategorien gibt es bei E-Autos spezielle Untersuchungspunkte. Dazu zählen die Befestigung der Hochvoltbatterie sowie der Zustand von Isolierungen, Leitungen und Steckverbindungen. Sofern ein Ladekabel vorhanden ist, wird das leichte Einstecken und Abziehen des Steckers vom Fahrzeug geprüft. Kontrolliert wird außerdem die Funktionsfähigkeit der Wegfahrsperre bei angeschlossenem Ladekabel. Das Kabel selbst wird hingegen nicht geprüft, da keine gesetzliche Mitnahmepflicht im Fahrzeug besteht. Die Batterie wird lediglich einer Sichtprüfung unterzogen. (Text: hh/sp-x, tv | Bilder: Hersteller)