Aktualisiert am 17.04.2020:
Während Autohäuser beinahe einen Monat lang ihre Türen für Kunden und Besucher schließen mussten, durften angeschlossene oder freie Werkstätten weiterhin Autos reparieren. Mit den vom Bund am 15.04.2020 empfohlenen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen, atmen nun auch wieder die Kfz-Händler durch.
Der stationäre Autohandel öffnet ab 20.04.2020
Schrittweise geht es zurück zur Normalität, ab dem 20.04.2020 dürfen Kfz-Händler stationär wieder Autos verkaufen - Bayern folgt hier als einziges Bundesland ab dem 27.04.2020. Strickte Schutz- und Hygienemaßnahmen sollen dafür sorgen, dass Kunden und Mitarbeiter geschützt sind. Anders als für den Einzelhandel, gilt für Autohändler übrigens nicht die "800-Quadratmeter-Regelung", die Bund und Länder einvernehmlich beschlossen haben. Reguläre Geschäfte die größer sind, dürfen erst später wieder öffnen.
Das machen die Zulassungsstellen
Neben Autohäusern werden auch immer mehr Zulassungsstellen wieder geöffnet. Bundesweit erarbeiten die Ämter Stufenpläne, Schutzkonzepte und weitere Maßnahmen, die das Um-, Ab-, und Anmelden von Kraftfahrzeugen wieder möglich machen soll. Absehbar ist aber jetzt schon: Um den Andrang im Wartebereich oder am Schalter zu minimieren, wird bei den allermeisten Landratsämtern und Zulassungsstellen auf absehbare Zeit kein "spontaner" Besuch mehr möglich sein. Zulassungsangelegenheiten müssen daher online oder per Telefon vorangemeldet und als Termin bestätigt werden.
Ursprünglicher Artikel vom 18.03.2020:
Die Kfz-Werkstätten in Deutschland bleiben offen, Autohäuser müssen schließen. Mit der Untersagung des stationären Handels will die Bundesregierung die Ausbreitung des Corona-Virus bekämpfen, gleichzeitig sollen Autohalter weiterhin in der Lage sein, defekte Fahrzeuge reparieren zu lassen. Auch Tankstellen bleiben weiterhin in Betrieb.
Corona bringt Autohäuser in schwierige Lage
„Die Maßnahme bringe die deutschen Kfz-Betriebe in eine prekäre Lage“, so Thomas Peckruhn, Vizepräsident des Branchenverbands ZDK. „Quer durch die Autohäuser müsse ab sofort eine Demarkationslinie gezogen werden. Die Fortführung des Werkstattbetriebs sei berechtigterweise weiterhin zulässig und erwünscht.“ „Wie aber“, so Peckruhn weiter, „solle man einem Kunden, der ohnehin schon im Autohaus stehe, plausibel klarmachen, dass man ihm beispielsweise ein gewünschtes Zubehör zwar einbauen, aber nicht über den Teilehandel verkaufen dürfe?“
Darüber hinaus würden viele Betriebe ein generelles Verbot des Handels ohne massive Liquiditätshilfen nicht überstehen. „Das Kfz-Gewerbe bekenne sich ohne Wenn und Aber zum Vorrang des Schutzes von Leib und Leben in dieser noch nie dagewesenen Krisensituation“, ergänzte Peckruhn. „Man sehe aber nicht, dass die Anlegung unterschiedlicher Maßstäbe in ein und demselben Unternehmen einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne“.
Zulassungsstellen vielerorts geschlossen
Und auch außerhalb der Autohäuser und Werkstätten kommen weitere Probleme und Unannehmlichkeiten auf Autobesitzer zu. Dann etwa, wenn sie sich gerade ein neues oder gebrauchtes Kfz zugelegt haben. Denn eine Um- oder Abmeldung ist vielerorts bei den Landratsämtern und Zulassungsstellen nicht mehr möglich. Die Behörden haben ihr Personal reduziert, Publikumsverkehrs teils zur Gänze untersagt. Dies gilt übrigens auch für bereits vor Wochen eingeplante Termine. Im Zweifel sollten Betroffene bei der zuständigen Behörde zunächst telefonisch oder per E-Mail nachfragen, ob das jeweilige Anliegen noch bearbeitet wird.
Einige Zulassungsstellen bieten mittlerweile zwar auch Online-Verfahren an, diese sind allerdings nur mit einem neuen Personalausweis sowie mit Fahrzeugen möglich, die nicht älter als fünf Jahre sind. Gebrauchtwagenkäufer von älteren Autos, Youngtimern oder Oldtimern schauen hier in die Röhre. In sehr dringenden Fällen übernimmt die Kfz-Abmeldung (und nur die) auch der Notdienst des örtlichen Bürger- oder Ordnungsamtes. Da aber auch hier das Personal stark reduziert wurde, ist mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. (Text: tv, hh/sp-x)