Bei der Kontrolle von Führerschein und Fahrzeugpapieren sollen Autofahrer in Deutschland künftig auch ihr Smartphone vorzeigen können. Die Bundesregierung hat mit dem nun beschlossenen Entwurf des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ den Weg für die Digitalisierung der Fahrzeug- und Führerscheindokumente frei gemacht. Das Papier regelt die Rechtsgrundlagen für eine Einführung. Einen Termin für diese gibt es nicht.
KBA soll künftig mehr Daten öffentlich zugänglich machen
Der vom Verkehrsministerium erarbeitete Gesetzentwurf enthält weitere Digitalisierungs-Projekte. So soll künftig eine digitale Parkraumbewirtschaftung möglich sein. Durch die Gesetzesänderung können Parkscheine hinter der Windschutzscheibe durch die digitale Angabe des Kennzeichens ersetzt werden, wie es bereits vom bisherigen „Handyparken“ per App bekannt ist. Zudem sollen die Fahrzeugdaten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) künftig öffentlich online zugänglich gemacht werden; damit soll künftig jeder Nutzer fahrzeuggenaue Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs („Übereinstimmungsbescheinigungen“) abrufen können.
Darüber hinaus sieht der Entwurf ein ausdrückliches Verbot des „Punktehandels“ sowie Geldbußen bis 30.000 Euro vor. Das soll insbesondere gewerbliche Anbieter abschrecken, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken. (Text: hh/sp-x)