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Ladesäulen-Pflicht an Tankstellen ab 2028

Die Mineralölbranche findet eine Ladesäulenpflicht zu „planwirtschaftlich“. Die Bundesregierung hält von der gewünschten Verschiebung aber nichts.

Die Schnelllader-Pflicht an Tankstellen soll wie geplant 2028 kommen. Die Bundesregierung hält die Umsetzungsfrist unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen weiterhin für realistisch. Das hat sie nun auf eine Anfrage des Parlaments hin mitgeteilt. Branchenvertreter hatten zuvor eine Verschiebung bis 2030 oder 2032 gefordert. Das lehnt die Regierung ab: Eine Verlängerung würde die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf den Markthochlauf der E-Mobilität reduzieren.

Eine Ladesäule mit 150 kW pro Tankstelle als Minimum

Der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sieht vor, dass ab 2028 alle Tankstellenketten mit mindestens 200 Standorten an jedem Standort mindestens eine Schnellladesäule mit 150 kW oder mehr Leistung zur Verfügung stellen. Verschiedene Flexibilisierungsmechanismen und eine Härtefallregelung sollen jedoch Ausnahmen ermöglichen.

Ziel der Regelung ist es, in der noch frühen Phase der Elektromobilität eine Basisversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im gesamten Land sicherzustellen. Die Bundesregierung sieht die Verpflichtung dabei als Ergänzung zum Deutschlandnetz. Am Ziel, bis 2030 rund 15 Millionen E-Autos auf der Straße zu haben, hält sie fest. (Text: hh/sp-x | Bilder: Aral)

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