- Förderung ursprünglich noch bis Ende 2024
- Vorzeitiger Förderstopp zum Ende des 17.12.2023
- ADAC sieht unabsehbare Folgen für den E-Auto-Markt
Die Sache schien eigentlich klar: Noch bis zum 31.12.2024 sollte es den Umweltbonus auf reine Elektro- und Wasserstoffautos geben. Doch damit ist nun erst einmal Schluss. Bereits mit Ablauf des 17.12.2023 sind keine neuen Anträge für die E-Auto-Förderung mehr möglich. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium kassierte die Bafa-Prämie kurzfristig im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November, wonach der zweite Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt wurde. Nachfolgend musste durch die Bundesregierung ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Etat geschlossen werden – jetzt also auch mit den Fördergeldern für Elektroautos.
Nicht betroffen vom Ende des Umweltbonus sind Anträge, die bis einschließlich 17.12.2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Sie werden wie gehabt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Leer gehen alle aus, die ihr neues Elektrofahrzeug noch nicht erhalten und zugelassen haben. Denn beide Punkte werden vorausgesetzt, damit man als E-Auto-Käufer überhaupt einen Bafa-Antrag stellen kann. Unklar ist auch, wie die Hersteller mit der neuen Gemengelage umgehen. Zuletzt garantierten immer mehr Autobauer den vollen Umweltbonus, auch über das Jahr 2023 hinaus. Bis zum November rechnete man allerdings noch damit, dass der Staat ab Januar 2024 (wie geplant) in geringerem Maße weiter fördert.
Für den ADAC kommt das Förderende zu früh
Der ADAC geht in einer ersten Stellungnahme davon aus, dass das Förderende zu früh kommt. Es seien zu wenige E-Fahrzeuge für unter 30.000 Euro verfügbar. Man hoffe nun auf einen verschärften Wettbewerb, damit die Preise sinken. Eine ADAC-Sprecherin äußerte sich entsprechend: "Hersteller müssen zusätzlich das Angebot an günstigeren Fahrzeugen erhöhen".
Der ADAC kritisiert zudem das Verfahren, wonach die Förderzusage erst bei der Zulassung eines E-Autos erteilt wird, statt beim Kauf. Für Verbraucher, die bereits ein Elektrofahrzeug bestellt haben, es aber bis zum Stichtag am 17.12.2023 noch nicht zulassen konnten, bedeutet das höchstwahrscheinlich, dass sie keine Förderung mehr erhalten. Die meisten Käufer haben allerdings fest mit dem Umweltbonus gerechnet. Das gilt auch für Leasingnehmer, die für ihr E-Fahrzeug eine Anzahlung in Höhe des Umweltbonus geleistet haben, in der Zusicherung, die Bafa würde den entsprechenden Betrag nach der Zulassung wieder erstatten. (Text: tv | Quelle: ADAC)