Hierzulande sollen die Dieselfahrverbote dazu beitragen, den durch die Europäische Union vorgegebenen Stickoxid-Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Dieser Grenzwert wird bundesweit seit vielen Jahren überschritten. Eine Analyse aus dem Jahr 2018 belegt, dass allein in diesem Jahr insgesamt 70 deutsche Städte aus 26 unterschiedlichen Regionen diese Grenze zum Teil sogar knapp um den doppelten Wert überschritten haben. Auf der Liste der Stickoxid-Sünder reihen sich deutsche Großstädte wie Hamburg, München, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf oder Köln auf den vorderen Rängen ein.
Bereits seit Februar 2018 ist das Dieselfahrverbot in Deutschland aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig. Diesem Urteil ging eine Klage der Deutschen Umwelthilfe voraus, die sich gegen mehrere Städte in Deutschland richtet. Doch nicht alle 70 Städte sind in gleicher Weise von dem Fahrverbot betroffen. Seit Jahresanfang 2019 gibt es bereits einige deutsche Städte, in denen das Dieselfahrverbot für die Innenstadt festgelegt wurde. Bis heute bestehen deutschlandweit große Unterschiede hinsichtlich dieser Regelung.
Die Dieselfahrverbote beziehen sich in erster Linie auf Fahrzeuge, die den nachfolgenden Kategorien angehören:
Die Dieselklasse Euro 6 ist hingegen nicht von der Vorschrift betroffen. Darüber hinaus existieren in Bonn, Essen, Frankfurt, Darmstadt und Köln ebenfalls Fahrverbotszonen für die Schadstoffklassen Benziner Euro 1 sowie Benziner Euro 2. In einigen weiteren Städten ist eine solche Einführung derzeit in Planung.
Dieselfahrzeuge sind besonders stark von der Regelung betroffen, weil sie Hauptverursacher für die Bildung von Stickoxiden sind. Weil sich Deutschland als Mitgliedsstaat der EU zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte verpflichtet hat, dürfen Bürger auch auf deren Einhaltung klagen. Eine Klagewelle gab es beispielsweise 2015 durch die Deutsche Umwelthilfe, aus der Fahrverbote für fünf Großstädte aus Deutschland hervorgingen.
Stadt | Berlin | Frankfurt | Stuttgart | München | Düsseldorf |
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Gültig seit | seit November 2019 | kein fester Termin | seit 1. April 2019 | bislang nicht eingeführt | bislang nicht gültig |
Betroffene Fahrzeuge | Kfz mit Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 | Kfz mit Diesel-Abgasnorm 1 bis 3 | bis einschließlich Schadstoffklasse Euro 4, zusätzliche streckenbezogene Fahrverbote für Schadstoffklasse Euro 5 Dieselfahrzeuge | keine Information | keine Information |
Beschreibung der Fahrverbotszone | auf acht Teilabschnitten auf den Straßen Berlins | Umweltzone | gesamte Umweltzone | keine Information | keine Information |
Strafen | Verwarnungsgeld von 20 Euro, für Kfz mit angekoppeltem Anhänger oder Bussen 25 Euro, für Lkw bei Fahrverstoß in Innenstadt 75 Euro | keine Information | Bußgelder von knapp 110 Euro | (Bußgeld von 80 zuzüglich Auslagen und Gebühren) | keine Information |
Ausnahmen für die in der Tabelle aufgeführten Städte sind jeweils: Diesel Euro 6, Busse, kommunale Fahrzeuge, Linien- und Handwerkerfahrzeuge, Fahrzeuge mit Schadstoffnorm Euro 4 und Euro 5 mit einem Stickoxid-Ausstoß von weniger als 270 Milligramm je Kilometer, für Anwohner und Schwerbehinderte (bei Vorlage einer Allgemeinverfügung, von Zusatzzeichen oder durch Genehmigung von Gemeinden oder zuständigen Straßenverkehrsbehörden).
Weil Kommunen eigenständig über Fahrverbotszonen entscheiden dürfen, sind von den Regelungen möglicherweise auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 oder anderweitige vergleichsweise schadstoffarme Modelle betroffen.
Für viele Städte in Deutschland besteht bislang noch kein Diesel-Fahrverbot. Bislang ist auch nicht absehbar, wie sich diese Situation in Zukunft ändern wird.
Auch wenn ganz Europa vom Dieselfahrverbot betroffen ist, herrscht auf dem Kontinent kein großflächiges Verbot vor. Europaweit existieren demzufolge keine einheitlichen Regelungen. Stattdessen definiert jedes Land eigene Ziele und wendet Systeme an, die individuell als passend betrachtet werden.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2021 hat Deutschland zu wenig unternommen, um Städte vor hohen Mengen des Luftschadstoffs Stickoxid zu schützen. Gemäß diesem Urteil hat Deutschland somit EU-Recht gebrochen. Genaue Reaktionen auf dieses Urteil sind bislang noch unklar. Derzeit ist nicht auszuschließen, dass Fahrverbote für ältere Fahrzeuge folgen werden. Im Gegenzug hat sich die Luft in vielen deutschen Städten verbessert - ein Umstand, der aber auch auf die Corona-bedingten Lockdowns zurückzuführen ist.
Um die Verwendungsmöglichkeiten des eigenen Fahrzeugs im deutschen und europäischen Straßenverkehr besser einschätzen zu können, sollte jeder Fahrzeugbesitzer die Schadstoffklasse bzw. Euro-Norm des eigenen Kfz kennen. Die jeweilige Abgas-Norm versteckt sich in einer auf dem Fahrzeugschein abgebildeten Nummer.
Viele Fahrzeugbesitzer glauben, dass die Schadstoffklasse zugleich die auf der Umweltplakette angebrachte Zahl ist. Allerdings bezieht sich diese Angabe lediglich auf die Schadstoffgruppe der Umweltnormen und nicht auf die dem Kfz zugeordnete Schadstoffklasse. Stattdessen ist die Schadstoffklasse bzw. Euro-Norm auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 14.1 dargestellt. Die letzten beiden zu dem Code gehörigen Ziffern geben die Emissionsklasse wider.
Diese Euro-Norm bzw. Schadstoffklasse verweist darauf, wie hoch der Emissionsausstoß eines Fahrzeugs ist. Im Rahmen von Abgasnormen erfolgt die Einordnung unter Berücksichtigung des Ausstoßes von Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffen, Stickstoffoxiden sowie Partikeln eines bestimmten Fahrzeugs. Bei der Festlegung dieser Normwerte wird zwischen Otto- und Dieselmotoren differenziert. Hierbei gilt, dass ein Dieselaggregat grundsätzlich einen höheren Schadstoffausstoß hat. Die Einteilung richtet sich außerdem nach dem Fahrzeugtyp.
In aller Regel sind Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 vom Diesel Fahrverbot ausgenommen. In vielen Regionen gilt das Fahrverbot ebenfalls nicht für Modelle der Schadstoffklasse Euro 5. Neben der Euro 6-Norm sind Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 4 und Euro 5 von der Regelung entbunden, wenn deren Anteil an Stickstoffoxiden je Kilometer geringer als 270 Milligramm ist. Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht generell. Nach aktuellem Stand bestehen die Ausnahmen derzeit in Deutschland für 40 Prozent aller angemeldeten Fahrzeuge, darunter ebenfalls kommunale Fahrzeuge, Liefer- und Handwerkerfahrzeuge sowie Busse.
Das Fahrverbot gilt ebenfalls für ältere Benziner, welche der Emissionsklasse 1 oder 2 angehören. Hinsichtlich der Schadstoffe erreichen diese Modelle ähnliche Werte wie ältere Dieselfahrzeuge.
Es stehen auf dem Markt Nachrüstsysteme für Euro 5 Pkw-Diesel der Marken BMW, Mercedes sowie Volvo zur Verfügung, ergänzt durch Nachrüstsysteme für Modelle des VW-Konzerns. Genauso stehen mittlerweile ebenfalls Nachrüstsysteme für Wohnmobile der Basisfahrzeuge VW T5, Fiat Ducato, Iveco Daily und MAN TGL zur Verfügung.
Das Nachrüstangebot von Filterspezialist Twintec Baumot fokussiert sich auf Volumenmodelle der Marken Daimler und Volkswagen. Ein weiterer Vertreter ist der Filterexperte HJS, der in erster Linie auf eine Nachrüstung von kommunalen Fahrzeugmodellen sowie Handwerkerfahrzeuge spezialisiert ist.
Seit Frühjahr 2020 gibt es ebenfalls ein neues Nachrüstsystem namens NeoPlus des Unternehmens Oberland-Mangold, dank dem diverse Euro 5 Diesel-Pkw von Volkswagen bereits ab Werk mit der SCR-Technologie ausgestattet sind. Bei diesem System werden bereits vorhandene Bauteile des originalen Abgasreinigungssystems durch leistungsstärkere Produkte ersetzt. Das Nachrüstangebot bezieht sich derzeit auf den Seat Alhambra 2.0 TDI, den VW Sharan 2.0 TDI oder den Audi Q5 2.0 TDI quattro.
Kosten für die SCR-Nachrüstsysteme unterscheiden sich je nach Anbieter und Fahrzeugmodell deutlich. Das System NeoPlus wird beispielsweise zum Verkaufspreis von 2.325 Euro offeriert. Weil dieses System allerdings eine “add on”-Nachrüstoption für Kfz mit SCR-Technologie ist, beschränkt sich der Austausch nur auf serienmäßig integrierte Abgaskomponenten. Der Zeitaufwand ist mit etwa einer Stunde angegeben. Finanzielle Aufwendungen müssen die Fahrzeugbesitzer selbst übernehmen. Jedoch sicherten die Fahrzeughersteller VW und Mercedes zu, sich finanziell an Hardware-Nachrüstungsprogrammen für Dieselmodelle in bestimmten durch die Bundesregierung festgelegten Schwerpunktgebieten zu beteiligen.
Bei HJS belaufen sich die Kosten für einen Nachrüstsatz für Liefer- sowie Handwerkerfahrzeuge auf ungefähr 5.800 Euro. Allerdings profitieren Kunden von einer staatlichen Förderung von maximal 4.800 Euro. Für den Einbau sind bis zu acht Werkstattstunden notwendig. Deshalb müssen Fahrzeugbesitzer noch einmal Zusatzkosten bis zu 1.000 Euro einplanen.