Kindersitze sind speziell für die Sicherheit und den Schutz von Kleinkindern entwickelt worden. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählt zum Beispiel eine bessere Rückhaltefähigkeit. Sie sind in der Regel mit einem integrierten Fünfpunkt-Sicherheitsgurt ausgestattet, der das Kind sicher und fest hält. Außerdem bieten sie einen besseren Seitenaufprallschutz, was bei einem Unfall von entscheidender Bedeutung sein kann.
Hinzu kommt, dass Kindersitze anpassungsfähig sind. Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich und können an das Wachstum des Kindes ausgerichtet werden. Ihre meistens verstellbaren Kopfstützen und Gurte bieten Komfort und gewährleisten zudem Sicherheit. Viele Kindersitze verfügen über zusätzliche Merkmale wie eine Seitenaufprallschutzpolsterung, energieabsorbierendes Material und Verankerungssysteme wie das ISOFIX-System, um für eine hohe Stabilität zu sorgen.
Für ältere Kinder bieten sich oft Sitzerhöhungen an. Einer der Vorteile ist die Kostenersparnis. Im Vergleich zu Kindersitzen sind Sitzerhöhungen oft preisgünstiger. Dies kann für Familien mit begrenztem Budget attraktiv sein. Darüber hinaus sind sie aufgrund ihrer Portabilität sehr praktikabel.
Sitzerhöhungen sind in der Regel unkomplizierter und einfacher mitzuführen als Kindersitze. Sie können leicht von einem Fahrzeug zum anderen gewechselt werden, was gerade dann von Vorteil ist, wenn das Kind häufig in verschiedenen Autos mitfährt.
Weitere Punkte sind die Bequemlichkeit und das Gefühl von Selbstständigkeit, die sie für das Kind bieten. Sitzerhöhungen ermöglichen es, den Sicherheitsgurt des Autos ordnungsgemäß zu verwenden und dennoch eine gewisse Erhöhung zu haben. Der Gurt kann an der richtigen Stelle über Schulter und Becken angelegt werden und führt die Kinder damit bereits an das spätere Fahren ohne Hilfsmittel heran.
Ab wann ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung gefahren werden darf, ist rechtlich genau geregelt. Seit 1993 gilt in Deutschland eine gesetzliche Kindersitzpflicht. Diese sieht vor, dass eines von zwei bestimmten Kriterien erfüllt sein muss, damit das Kind auf eine Sitzerhöhung verzichten darf. Hat es beispielsweise eine Körpergröße von 1,5 Metern erreicht, ist es erlaubt, das Kind ohne Hilfsmittel im Auto mitzunehmen.
Das zweite Kriterium ist das Alter. Wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr abgeschlossen hat, darf es theoretisch ohne Kindersitz fahren. Jedoch wird empfohlen, bei kleinen Kindern, die mit zwölf Jahren noch nicht eine Größe von wenigstens 150 Zentimetern erreicht haben, weiterhin eine Sitzerhöhung zu verwenden. Zusätzlich gilt die Gurtpflicht von 1976. Sie besagt, dass das Kind ordnungsgemäß angeschnallt sein muss.
Aufgrund ihrer körperlichen Befindlichkeiten brauchen Kinder Rückhalteeinrichtungen wie einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung. Im Vergleich zu Erwachsenen haben sie einen weniger entwickelten Körperbau. Ihre Knochenstruktur, ihre Muskulatur und ihr Bindegewebe sind noch nicht vollständig ausgereift. Dadurch sind sie anfälliger für Verletzungen bei einem Aufprall oder plötzlichen Bremsmanövern.
Ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung helfen, den Körper des Kindes richtig zu positionieren und die Kräfte eines Unfalls besser zu verteilen, um Verletzungen zu minimieren. Bei Unfällen können enorme Kräfte freigesetzt werden, die auf die Körper der Insassen wirken. Eine angemessene Konstruktion und Polsterung kann diese Kräfte absorbieren und verhindern, dass das Kind im Fahrzeug herumgeschleudert wird.
Durch ihre geringe Körpergröße brauchen Kinder eine spezielle Sicherheitsgurt Positionierung. Ohne eine Erhöhung würde der Gurt falsch am Körper sitzen und damit entweder das Kind nicht richtig schützen oder im schlimmsten Fall sogar zur Gefahr werden.
Ein weiterer Grund für Kindersitze und Sitzerhöhungen ist der Seitenaufprallschutz. Sie bieten spezielle Funktionen wie Seitenflügel oder verstärkte Seitenstrukturen, um bei Kollisionen zusätzlichen Schutz zu ermöglichen. Diese Funktionen können dazu beitragen, Kopf, Nacken und Rumpf des Kindes zu sichern.
Die sicherste Variante ist eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne, Kopfstütze und stark ausgeprägten Führungshörnern, die den Beckengurt und den Schultergurt an Ort und Stelle halten. Erwachsene können zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten, wie die Platzierung des Kindersitzes auf dem Rücksitz und das Deaktivieren des Airbags auf dem Beifahrersitz.
Wichtig ist, dass der Kindersitz für die Größe und das Gewicht des Kindes geeignet ist. Außerdem sollte er korrekt installiert und fixiert sein, damit er nicht verrutscht und einen guten Halt hat. Im Laufe der Zeit sollte die Sitzgelegenheit immer wieder darauf überprüft werden, ob sie noch zum Kind passt und einen ausreichenden Schutz bietet. Grundsätzlich wird empfohlen, das Kind vom Kindersitz auf die Sitzerhöhung wechseln zu lassen, wenn es ein Gewicht von mindestens 15 Kilogramm erreicht.
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für die Wahl des Kindersitzes nach der ECE R 44/04 Norm:
Alter des Kindes | Körpergröße | Gewicht | Kindersitz-Gruppe |
---|---|---|---|
0 bis 1 Jahr | 0 bis 75 cm | 0 bis 10 kg | ECE-Gruppe 0 |
1 bis 4 Jahre | 75 bis 100 cm | 9 bis 18 kg | ECE-Gruppe 1 |
4 bis 7 Jahre | maximal 125 cm | 15 bis 25 kg | ECE-Gruppe 2 |
7 bis 12 Jahre | maximal 150 cm | 25 bis 36 kg | ECE-Gruppe 3 |
Kindersitze oder Sitzerhöhungen sind in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen der Sicherheit und sorgen dafür, dass das Kind in Gefahrensituationen, bei Unfällen, aber auch im normalen Straßenverkehr ausreichend geschützt ist. Die Frage, bis wann ein Kindersitz und ab wann eine Sitzerhöhung sinnvoll ist, hängt vom Alter und der Größe des Kindes ab und ist eine persönliche Entscheidung der Eltern, die aus finanziellen oder praktischen Erwägungen getroffen werden kann.