Wenn du in einen Autounfall verwickelt bist, solltest du trotz des Schrecks in erster Linie ruhig und bedacht bleiben, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. Vor allem folgende Punkte gilt es zu beachten!
So handelst du bei einem Autounfall richtig:
Halte an einer möglichst sicheren Stelle, an der du den fließenden Verkehr wenig behinderst. Schalte die Warnblinkanlage ein und lege deine Warnweste an.
Informiere andere Autofahrer, indem du das Warndreieck aufstellst. Als Richtwert gilt: Circa 50 Meter vor der Unfallstelle im Stadtverkehr, 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen.
Bringe die Verletzten aus der Gefahrenzone (möglichst hinter die Leitplanke). Achte dabei aber immer auf deine eigene Sicherheit! Fordere ggf. weitere Personen zur Unterstützung auf.
Wenn Personen verletzt sind, dann verständige sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Die Leitstelle übernimmt auch alle weiteren Alarmierungen von Polizei und ggf. der Feuerwehr.
Liegen ausschließlich Sachschäden vor, dann informiere die Polizei unter der Nummer 110. Wenn nur kleinere Schäden vorliegen, ist der Anruf bei der Polizei nicht unbedingt nötig, aber auch nicht verboten.
Beachte bei deiner Meldung die sogenannten 5 W:
Warte auf keinen Fall ab, bis der Rettungsdienst und die Polizei am Unfallort sind. Leiste sofort Erste Hilfe. Hab keine Angst, die Verletzten falsch zu versorgen. Als Laie kannst du für Fehler bei der Erstversorgung nicht haftbar gemacht werden. Unterlassene Hilfeleistung hingegen ist strafbar!
Ist ein Verletzter nicht ansprechbar, dann überprüfe zunächst die Vitalfunktionen wie Atmung und Puls. Wenn du eine regelmäßige Atmung feststellst, bringe das Unfallopfer in die stabile Seitenlage. Falls die Atmung aussetzt oder unregelmäßig ist, solltest du sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen. Starke Blutungen solltest du mit einem Druckverband stillen.
Wichtig außerdem: Halte die Verletzten warm (mithilfe der Rettungsdecke oder einer Jacke) und beruhige sie.
Auch unverletzte Unfallopfer benötigen deine Hilfe
Erste Hilfe beim Autounfall heißt nicht nur, Schwerverletzte zu versorgen. Kümmere dich auch um die anderen Beteiligten. Es besteht z. B. die Gefahr, dass diese die Unfallstelle verwirrt verlassen. Versuche stets, beruhigend auf alle Unfallbeteiligten einzuwirken, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Gerade bei größeren Unfällen solltest du keine Spuren beseitigen, die für die Polizei wichtig sein könnten, um den Ablauf des Unfalls nachzuvollziehen. Mache Fotos – sowohl Detailfotos von den Schäden als auch Übersichtsbilder vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen – und fertige eventuell auch eine Skizze an, die den Hergang verdeutlicht.
Es empfiehlt sich auch, gemeinsam mit dem/den anderen Beteiligten einen Unfallbericht zu verfassen. Dafür solltest du immer einen Schreibblock und Stift im Auto haben. Falls du mit deinem Handy keine Fotos machen kannst, ist auch eine Kamera sinnvoll.
Keine Schuldeingeständnisse vor Ort
Am Unfallort solltest du auf keinen Fall eine Unfallschuld eingestehen - weder mündlich noch schriftlich. Auch nicht, wenn du nur eine Teilschuld trägst. Ein vorschnelles Schuldeingeständnis kann gegen den Vertrag deiner Kfz-Haftpflichtversicherung verstoßen und damit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen.
Daher ist es auch nicht ratsam, vor Ort einen konkreten und/oder verkürzten Unfallhergang zu unterschreiben. Du als Unfallbeteiligter stehst vielleicht unter Schock und hast gerade keinen klaren Überblick über das Geschehen.
Insofern sollte der Unfallbericht lediglich als Hilfe zur vollständigen Datenaufnahme genutzt werden.
Besonders wichtig ist es natürlich, dass du mit allen Beteiligten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse) austauschst sowie Kfz-Kennzeichen und Fahrzeughalter (sofern das nicht die Fahrer selbst sind) notierst. Auch die Versicherung des Unfallverursachers und seine Vertragsnummer solltest du aufschreiben. Falls es Zeugen gibt, lasse dir auch deren Kontaktdaten geben.
Wenn die Polizei informiert ist, bleibe unbedingt an der Unfallstelle, bis die Beamten eingetroffen sind. Bei einem Unfall mit Verletzten musst du sogar bis zu zwei Stunden warten. Auf Fahrerflucht stehen Geld- und Gefängnisstrafen, es genügt also auch bei kleinen Schäden nicht, einen Zettel mit deinen Kontaktdaten zu hinterlassen.
Der Führerschein wird bei Fahrerflucht zudem entzogen, wenn ein erheblicher Schaden entstanden ist. Dieser liegt nach derzeitiger Rechtsprechung ab einem Wert von ca. 1.300 Euro vor. Es kann also durchaus möglich sein, dass trotz klarer Unfallflucht die Verteidigung bei geringerem Schaden den Führerscheinverlust abwenden kann.
Du bist verpflichtet, den Unfall schnellstmöglich deiner Kfz-Versicherung zu melden, innerhalb einer Woche sollte der Anbieter informiert werden - wobei eine schnellere Meldung in deinem Interesse sein sollte. Und zwar unabhängig davon, ob du oder andere Unfallbeteiligte die Schuld tragen. Bei schweren Verletzungen und Todesfällen gilt sogar eine Frist von 48 Stunden und hier sind auch die jeweiligen Unfallversicherungen zu benachrichtigen.
Für den Kontakt mit der gegnerischen Autoversicherung kann es ratsam sein deinen Verkehrsrechtsschutz und einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann verhindern, dass sie die gegnerische Versicherung zu Entscheidungen überredet - etwa hinsichtlich der Einschaltung eines Sachverständigen -, welche letztlich nicht in deinem Interesse sind.
Den Versicherungsschaden kannst du telefonisch, schriftlich und bei vielen Anbietern inzwischen auch online melden. Selbstverständlich ist es auch möglich, persönlich deine Versicherungsagentur aufzusuchen. Viele Versicherungen bieten einen Unfallaufnahmebogen an, auf dem du auch die vorliegenden Schäden auf einer schematischen Zeichnung markieren kannst. Deine Angaben sollten der Wahrheit entsprechen und auch auf Nachfragen deiner Versicherung musst du wahrheitsgemäß antworten, da du einer sogenannten Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht unterliegst.
Wenn dein Unfallgegner die Schuld trägt, kann es sinnvoll sein, sich selbst aktiv bei dessen Versicherung zu melden. Die entsprechenden Daten hast du dir idealerweise direkt am Unfallort geben lassen. So verlierst du keine Zeit und bist nicht darauf angewiesen, dass dein Unfallgegner sich darum kümmert.
Bei kleineren Schäden bis zu einem Betrag von etwa 500 Euro kann es sinnvoll sein, sich selbst um eine Schadensregulierung kümmern, anstatt die den Unfall der Kfz-Versicherung zu melden. Wenn du den Schaden selbst bezahlst und der Versicherung nicht meldest, behältst du deine Schadenfreiheitsklasse. Diese richtet sich nach der Anzahl von Jahren, in denen du unfallfrei gefahren bist, und ist mit niedrigeren Versicherungsbeiträgen verbunden.
Bei kleinen Schäden kann es sich also durchaus lohnen, selbst für die Reparatur aufzukommen. Die Rückstufung erfolgt nämlich gleich um mehrere Klassen und du brauchst einige Jahre, um sie wieder auszugleichen. Wenn du den Schaden aber doch noch nachträglich melden willst, musst du das innerhalb des Kalenderjahrs tun. Liegt der Unfall zu lange zurückliegt, lehnt die Versicherung die Bearbeitung möglicherweise ab.
Wenn deine Kfz-Police einen sogenannten Rabattretter oder Rabattschutz enthält - also eine bestimmte Anzahl von Schäden pro Jahr keine Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklassen haben – gilt dies nicht. Hier ist der Verzicht auf eine Meldung bei der Versicherung nur sinnvoll, wenn du die „freien“ Schäden bereits ausgereizt hast.
Nicht in allen Fällen ist die Kfz-Versicherung dazu verpflichtet zu zahlen. Gründe dafür können mangelnde Deckung oder die zu späte Unfallmeldung sein.
Ab einer Schadenshöhe von ca. 800 Euro (regionale Unterschiede möglich!) wird der Schaden üblicherweise besichtigt. Besitzt du eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung, wird deine Versicherungsgesellschaft den Gutachter auf eigene Kosten schicken.
Bei einer Haftpflichtversicherung kannst du als Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen selbstgewählten und unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Bedenke: Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte nicht der hauseigene Gutachter der gegnerischen Versicherung gewählt werden.
Auch den unabhängigen Gutachter muss deine Versicherung bezahlen, es sei denn, es handelt sich um Bagatellschäden – hier wären die Kosten unverhältnismäßig – oder du trägst die Schuld oder eine Teilschuld an dem Unfall. Gesetzlich ist das Honorar des Gutachters nicht genau festgelegt. Es richtet sich meist nach der Schadenssumme und beträgt 10 bis 40 Prozent davon.
Wenn du dich auf die Suche nach einem geeigneten Gutachter begibst, solltest du bedenken, dass „Kfz-Gutachter“ kein geschützter Begriff ist. Bei den Industrie- und Handelskammern findest du Listen, die nur vereidigte Gutachter aufnehmen. So vermeidest du auch, dass die gegnerische Versicherung das Schadensgutachten anfechten kann.
Idealerweise lässt du den Gutachter in die Werkstatt kommen, wo er direkt Vorrichtungen wie die Hebebühne benutzen kann. Bei der Wahl der Werkstatt bist du übrigens auch frei und hast das Recht, die Werkstatt deines Vertrauens auszusuchen. Ausnahmen gelten allerdings, wenn deine Police eine Werkstattbindung vorsieht.
Das Gutachten umfasst unter anderem eine Prognose der Reparaturkosten und der Reparaturdauer, eine Einschätzung der Reparaturwürdigkeit, der Wertminderung und der Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs. Dabei werden auch Zustand und Alter des Fahrzeugs, seine Laufleistung und eventuelle Vorschäden berücksichtigt.
Nachdem du den Unfall der Versicherung gemeldet und ggf. ein Gutachten beauftragt hast, gibt es einige weitere Fragen zu klären. Wenn du auf dein Fahrzeug angewiesen bist, hast du zum Beispiel das Recht auf einen Mietwagen.
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist und auch sonst keine komplexen Fragen zu klären sind, benötigst du nicht unbedingt einen Anwalt. Er kann aber eine große Hilfe im gesamten Verlauf der Schadensregulierung sein und dich bei strittigen Punkten kompetent beraten. Dies gilt auch, wenn es zwischen dir und deiner eigenen Kfz-Versicherung zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Du kannst den Anwalt frei auswählen und solltest dich für einen Experten im Verkehrsrecht entscheiden. Wenn du keine Schuld am Unfall trägst, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen, ansonsten kommt deine Rechtsschutzversicherung möglicherweise dafür auf.
Wenn dein Auto so stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr fahrtüchtig ist, hast du während der Reparaturzeit Anspruch auf einen Mietwagen und kannst dir die Kosten von der Versicherung erstatten lassen. Doch Vorsicht: Du darfst kein Auto einer höheren Wagenklasse als dein eigenes Fahrzeug mieten und musst eine tägliche Fahrstrecke von circa 30 Kilometern zurücklegen. Für deutlich kürzere Wege wäre die Nutzung eines Taxis günstiger und die Versicherung wird sich daher meist weigern, die Kosten für den Mietwagen zu übernehmen. Bei einer Anmietdauer von über drei Tagen bist du außerdem verpflichtet, mehrere Angebote einzuholen und das günstigste zu wählen.
Wenn du keinen Mietwagen nehmen möchtest, hast du als Geschädigter stattdessen für die Zeit der Reparatur Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Diese beträgt je nach Wert deines Autos zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. In der Verwendung des Geldes bist du frei, kannst dir also zum Beispiel eine Wochenkarte für den öffentlichen Nahverkehr kaufen oder mit dem Taxi fahren. Du musst allerdings nachweisen, dass du dein Auto in dem entsprechenden Zeitraum tatsächlich gebraucht hättest, etwa für den Arbeitsweg. Voraussetzung ist außerdem, dass in deinem Haushalt kein Zweitwagen zur Verfügung steht, den du nutzen könntest.
Auch wenn ein Gutachten vorliegt, fordern Versicherungen gelegentlich eine Nachbesichtigung und begründen dies damit, dass das Gutachten nicht aussagekräftig genug sei. Wenn du einer solchen Nachbesichtigung durch den Gutachter der Versicherung zustimmst, kann der Schaden als geringer eingeschätzt werden und du hast das Nachsehen. Lass dich also nicht vorschnell auf Nachbesichtigungen ein, denn die Versicherungen haben kein generelles Recht darauf, wenn das bestehende Gutachten keine groben Fehler aufweist. Wenn du unsicher bist, lass die Lage durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Schadenersatzansprüche
Wenn du wegen des Unfalls regelmäßig zum Arzt oder Physiotherapeuten gehen musst, dann notiere dir alle Daten und die dadurch entstandenen Unkosten. Lass dich bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Personenschäden am besten von einem Rechtsanwalt beraten, damit du alles erhältst, was dir zusteht.
Wenn du mit dem eigenen Pkw in den Urlaub fährst, solltest du dich vor der Reise informieren, ob dein Wagen auch dort versichert ist. Auch wenn ein Unfall vermutlich das Letzte ist, woran du denkst: Das Risiko eines Unfalls ist im Ausland oftmals höher, weil du nicht mit allen lokalen Verkehrsregeln und -zeichen sowie mit der üblichen Fahrweise vertraut bist.
Solange du innerhalb der geografischen Grenzen Europas unterwegs bist, gilt der Schutz der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Inseln wie Martinique und die Kanaren gehören dazu. Vorsicht ist in Russland und in der Türkei geboten: Nur der europäische Teil dieser Länder – also westlich des Urals beziehungsweise des Bosporus – fällt darunter. Weitere Länder können ebenfalls eingeschlossen sein, wenn sie auf der Grünen Versicherungskarte eingetragen sind. Das solltest du also vor der Reise überprüfen.
Die internationale Versicherungskarte musst du bei Reisen im EU-Ausland nicht mitführen. Dort gilt dein Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Trotzdem empfiehlt es sich auch innerhalb der EU, weil die Unfallabwicklung durch sie sehr erleichtert werden kann. Die Grüne Karte erhältst kostenfrei bei deiner Versicherung.