Wer bei der Übergabe anwesend ist, hängt von der Art des Kaufes ab:
Zeugen mitnehmen
Insbesondere beim privaten Autokauf ist es vom Vorteil, eine weitere Person als Zeugen mitzunehmen, für den Fall, dass es zu nachträglichen Konflikten kommt – wie beispielsweise die Entdeckung eines arglistig verschwiegenen Mangels.
Bei der Fahrzeug-Übergabe sollte das Kfz von innen und außen betrachtet werden. Dabei kann ein Blick unter die Motorhaube aufschlussreiche Fakten zum Zustand des Fahrzeuges liefern. Ebenso sollten notwendige Dokumente auf Vollständigkeit geprüft werden. Damit beide Parteien strukturiert vorgehen können und sich dabei rechtlich absichern, ist die Führung eines Protokolls bzw. einer Checkliste empfehlenswert.
Um die Fahrzeug-Übergabe zu erleichtern, ist eine Checkliste für den Autokauf ratsam. Die aufgeführten Punkte hinsichtlich der Fahrzeugpräsentation werden idealerweise vom Käufer und Verkäufer abgehakt, was auch gleichzeitig als Protokoll dient. Am besten ist es, wenn dieses Fahrzeugübergabeprotokoll in zweifacher Ausführung vorliegt und beide Parteien nach einer erfolgreichen Abwicklung das Protokoll unterzeichnen. Eine Checkliste zum kostenlosen Download findest du hier.
Zusätzlich solltest du das Auto genau prüfen und auf folgende Punkte achten:
Mängel festhalten
Mängel sollte der Verkäufer unbedingt schriftlich bestätigen, damit es bei späteren kostspieligen Reparaturen nicht zum Konflikt kommt. Dabei muss der Verkäufer den beworbenen Zustand gewährleisten, da es sich sonst bei einem verschwiegenen Mangel um eine arglistige Täuschung handelt. Durch die Dokumentation können strafrechtliche Folgen vermieden werden.
Der Fahrzeugbrief wird auch Zulassungsbescheinigung II genannt und zeigt an, wer der Halter des angemeldeten Fahrzeugs ist. Der Fahrzeugbrief ist also bei einer Fahrzeug-Übergabe entscheidend, da der Verkäufer seine Rechte am Auto abtritt.
Der Fahrzeugbrief ist seit 2005 EU-weit vereinheitlicht und nur noch als Zulassungsbescheinigung II zu sehen. Der Fahrzeugbrief zeigt an, wer als Halter des Fahrzeugs in Frage kommt. Der Halter muss jedoch nicht automatisch der Eigentümer sein.
Bei einem Verkauf eines Fahrzeugs muss der Fahrzeugbrief ausgehändigt werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags haben beide Parteien ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen und dabei erfolgt die Übergabe des Fahrzeugbriefes an den neuen Halter.
Der Verkauf eines Gebrauchtwagens kann durch eine Privatperson oder durch einen Händler erfolgen. Bestenfalls setzt man immer einen Kaufvertrag auf, um die Fahrzeug-Übergabe sicherzustellen. Neben den Pflichten hinsichtlich der einwandfreien Übergabe sowie die Zahlung des Käufers, sind Voraussetzungen bezüglich der Prüfungsstelle zu erfüllen.
Dabei muss beachtet werden, dass ein Kfz mit einem abgemeldeten Nummernschild nicht zulässig ist. Ein bereits abgemeldetes Kfz muss auf einem privaten Gelände stehen und darf nicht bewegt werden. Demnach muss sich der Käufer um ein neues Nummernschild kümmern, wenn er das erworbene Fahrzeug bei der Prüfstelle anmelden will.
Bei der Abmeldung werden die Siegel auf dem Nummernschild entwertet. Damit ist kein Fahren mehr erlaubt, sodass sich der Käufer um ein rotes Nummernschild bemühen muss. Dieses erlaubt ihm, für eine kurze Strecke zu fahren.
Einfacher ist es, wenn das alte Nummernschild des Verkäufers angemeldet bleibt und bei der Prüfstelle durch ein neues Kennzeichen ausgetauscht wird.
Bei der Fahrzeug-Übergabe ist es ratsam, mithilfe einer Checkliste vorzugehen. Die ausgehändigten Dokumente sind vollständig und im Original vorzulegen. Der Käufer sollte sich darüber hinaus das Auto genau ansehen und alle Funktionen überprüfen. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, auf Mängel ausdrücklich hinzuweisen. Insgesamt ist es empfehlenswert, die Checkliste als beidseitig unterschriebenes Protokoll festzuhalten, sowie einen Kaufvertrag aufzusetzen.