Import oder Reimport? Selbst aus dem Ausland holen oder über einen deutschen Händler kaufen? Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug? EU oder USA? Bei dem Thema Import und Reimport kann es schwerfallen, den Überblick zu behalten. Daher folgt hier eine Übersicht über die Unterschiede, inklusive der Vor- und Nachteile sowie 10 nützlichen Tipps für den Reimport.
Ein Importfahrzeug wurde für den ausländischen Markt produziert, wird im Ausland gekauft und dann nach Deutschland überführt. Je nachdem, ob EU oder Übersee, gibt es hier unterschiedliche Gesetze und Regeln. Der Ratgeber Auto Import aus den USA verrät, was bei einem Autokauf aus den USA zu beachten ist.
Meist handelt es sich bei EU-Reimporten von Autos um Neuwagen. Doch auch Reimporte von Gebrauchtwagen sind möglich. In beiden Fällen wurden die Autos zuvor in Deutschland produziert, in ein EU-Land verkauft und dann wieder nach Deutschland eingeführt. Warum so kompliziert? Weil sich so die Preisvorgaben der Hersteller umgehen und die Autos günstiger verkaufen lassen. Ein Reimport-Auto lässt sich auf verschiede Arten kaufen:
Aus EFTA Staaten auch zollfrei
Für ein EU-Fahrzeug fallen keine Zollgebühren an. Dasselbe gilt für die EFTA-Staaten dank Präferenzabkommen. Zur Europäischen Freihandelsassoziation EFTA zählen Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Dazu ist ein Ursprungsnachweis vom Verkäufer notwendig.
Wenn Privatpersonen einen Wagen selbst aus dem EU-Ausland importieren möchten, sind folgende Vor- und Nachteile abzuwägen:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
+ Niedrigere Nettopreise (ca. 30%) | - Überführungskosten aus dem Ausland |
+ Oft niedrigere Steuern in Deutschland | - Höherer Verwaltungsaufwand |
+ Keine Verzollung aus dem EU-Ausland | - Ausstattung oft abweichend |
+ Keine MwSt. bei Gebrauchtwagen | - Ausländisches Recht |
- Evtl. Sprachbarriere |
Auf den ersten Blick scheinen die Nachteile zu überwiegen. Doch in Bezug auf den gewichtigen Preisfaktor sind diese auch schnell wieder ausgehebelt. Denn deutsche Staatsbürger müssen beim Kauf nicht die hohen Steuern und Abgaben bezahlen, die es in vielen EU-Ländern für Einheimische gibt. Für sie fällt bei einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug „nur“ der Nettopreis und die deutsche Mehrwertsteuer an, die ebenfalls oft günstiger ist als in anderen Ländern. Bei EU-Gebrauchtwagen entfällt die Mehrwertsteuer ganz.
Ob Auto-Import oder -Reimport, gerade bei Mittel- und Oberklassewagen sind die niedrigeren Preise verlockend; der (Re-)Import sollte aber gut überlegt und geplant sein, denn ein gewisser bürokratischer und zeitlicher Aufwand ist nicht von der Hand zu weisen. Die folgenden zehn Tipps könnten beim Autokauf im Ausland nützlich sein.
Mit der europaweiten Autosuche bietet AutoScout24 beste Möglichkeiten, das Wunschauto zu finden. Sie hilft dabei, einen umfassenden Überblick zu gewinnen und Preise für die unterschiedlichsten Modelle in den verschiedenen Ländern zu vergleichen. Zudem finden sich hier zahlreiche Adressen und Kontaktdaten ausländischer Händler.
Vor dem Import oder Reimport ist es wichtig, sich zu vergewissern, dass der Wagen in Deutschland eine Kfz-Zulassung erhält. Dazu sind bei der Zulassungsbehörde alle relevanten Dokumente vom Exporteur beziehungsweise Verkäufer notwendig (siehe Tipp 6). Darüber hinaus empfiehlt es sich zu kalkulieren, welche Nebenkosten anfallen. Diese beinhalten die Mehrwertsteuer, die Überführungskosten (mindestens 400 €), gegebenenfalls Umsatzsteuer und weitere Verwaltungsgebühren. Hier ist es ratsam, Insider nach Tipps und Erfahrungswerten zu fragen. Am günstigsten ist natürlich, wenn Käufer das Auto selbst abholen.
Auslaufmodell als Schnäppchen
Wer auf der Suche nach Auslaufmodellen oder älteren Modelljahrgängen ist, kann bares Geld sparen, da diese Modelle mit erheblichen Abschlägen verkauft werden. Speziell gebrauchte Kleinwagen sind im Ausland oftmals günstiger. Das liegt daran, dass sie schon in der Anschaffung in einigen EU-Ländern 30 Prozent günstiger sind und es ein größeres Angebot auf dem Markt gibt. Für Gebrauchtwagen gilt: Ältere Fahrzeuge sind in Sicherheitsaspekten oftmals nicht auf dem neuesten Stand und verfügen z. B. über keine oder nur wenige Airbags. Muss technisch nach- oder aufgerüstet werden, sind diese Kosten in der Kalkulation mit einzubeziehen.
Verschiedene Länder, verschiedene Vorlieben. Das zeigt sich besonders bei den Ausstattungen. Oft unterscheiden sich bereits die Grundausstattungen in den Ländern und häufig werden auch andere Extras präferiert. Achte daher bei ausländischen Autos auf die Motorleistung, Emissionen, Grundausstattung und Sonderausstattung. Beachte auch, dass einzelne Modelle unter Umständen technisch leicht umgerüstet werden müssen, um eine deutsche Zulassung zu erhalten, beispielsweise wenn sie aus den USA kommen.
Ist das Wunschauto gefunden und eine Einigung mit dem Verkäufer erfolgtt, ist der nächste Schritt der Kaufvertrag: Hier gilt es darauf zu achten, dass der Vertrag Preis, Ausstattungsdetails und den konkreten Übergabetermin enthält. Bei einem Neuwagen ist zudem sicherzustellen, dass der Begriff „Neufahrzeug“ ausdrücklich erwähnt wird. Wer sprachlich unsicher ist, sollte sich den Vertrag übersetzen lassen. Wichtig dabei: Die Bezahlung erfolgt erst, wenn der Käufer Vertrag, Fahrzeugpapiere und Zündschlüssel in den Händen hält. Zudem sind Bargeldtransfers über Dienstleister zu vermeiden.
Nach der Vertragsunterzeichnung kommt es zur Fahrzeugübergabe. Der Käufer sollte folgende Dokumente, Umfänge und Angaben besitzen:
Nach der Übergabe des Autos und der notwendigen Papiere kann es losgehen: am besten mit einem Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes. Dafür gibt es in jedem Land andere Bestimmungen und Vorgaben. Der Verkäufer kann hierbei weiterhelfen. Am einfachsten ist die Abholung mit einem Anhänger: Dafür sind nämlich keine Kennzeichen nötig.
Für Neufahrzeuge gilt: Spätestens 10 Tage nach dem Kauf muss der Käufer zum Finanzamt. Dieses stellt die üblichen 19 Prozent MwSt. in Rechnung. Dafür ist die „Umsatzsteuererklärung für Fahrzeug-Einzelbesteuerung“ notwendig. Besonders praktisch: das Formular lässt sich bequem auf der Internetseite des Finanzamts herunterladen. Bei Gebrauchtwagen fällt keine Umsatzsteuer in Deutschland an, daher ist hier dem Finanzamt auch nichts zu melden.
Für die Zulassung müssen bei Neu- und Gebrauchtwagen vorliegen:
Bei dem Import eines Fahrzeugs aus nichteuropäischen Staaten wie den USA, muss bei der Zulassungsstelle eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Die Bescheinigung dient als Nachweis für eine einwandfreie Einfuhr und prüft z. B. ob das Fahrzeug gestohlen oder die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß beglichen wurde. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Käufer direkt beim Zoll. Wichtig: Das einzuführende Fahrzeug ist vorher schriftlich oder online bei der Zollstelle anzumelden.
Für Fahrzeuge innerhalb der EU gelten die Garantiebestimmungen des Kauflands. Die Garantieleistungen sind nahezu identisch, zwischen den Herstellern gibt es jedoch Unterschiede. Wichtig sind nur die abgestempelten und vollständigen Garantieunterlagen. Laut EU-Recht sind alle Vertragshändler in der EU verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, auch wenn das Fahrzeug nicht in Deutschland gekauft wurde. Allerdings richtet sich die Sachmängelhaftung des ausländischen Händlers nach dem Recht des Kauflandes. Das bedeutet, dass Käufer im Fall der Fälle ihr Recht im Ausland geltend machen müssen.
Auf Nummer sicher mit freiem Händler
Nicht nur die Suche kann sich als schwierig erweisen, auch die Sprachbarriere will erst einmal überwunden werden. Vom Papierkram wie der Anmeldung oder dem Fahrzeugtransport bzw. -import ganz abgesehen. Wer sich all diese aufwendigen Angelegenheiten ersparen will, sollte sich für den Kauf eines Wagens aus der EU an einen freien Händler wenden, der sich auf Importe bzw. Reimporte spezialisiert hat. Dieser übernimmt nicht nur die Preisrecherche und die gesamte Vertragsabwicklung, sondern er kümmert sich auch noch um die Zulassung und Überführung des neuen Fahrzeuges. Trotz der Inanspruchnahme dieses Spezialisten bleibt der Reimport oder Import eines EU-Neuwagens oder EU Gebrauchtfahrzeugs aufgrund der günstigen Preise immer noch ein gutes Geschäft.
Nicht immer ist der Umweg über das Ausland der preiswerteste Weg zum Auto. Viele Autohäuser sind auch hierzulande zu großzügigen Angeboten mit hohen Rabatten bereit, gerade für Barzahler. Umschauen und vergleichen kann sich also lohnen und dir Papierkram sowie und weite Strecken ersparen.
Bei einem Reimport-Auto handelt es sich um ein Fahrzeug, das in Deutschland produziert, dann ins Ausland exportiert und nun wieder ins Land zurückgeführt wird. Der Kauf eines Reimport-Autos ist entweder über einen Zwischenhändler möglich oder in Eigenregie. Dann ist allerdings der Verwaltungsaufwand hoch und es fallen Kosten für die Überführung an. Bei einem Reimport-Auto gilt für den Kaufvertrag das Recht des jeweiligen Kauflandes. Zudem ist auf eine eventuelle Sprachbarriere zu achten.
Der große Vorteil von Reimport-Autos ist der geringere Kaufpreis und, dass bei einem Kauf aus EU- und EFTA-Staaten keine Zollgebühren anfallen.
Beim Kauf eines Reimport-Autos ist auf die Ausstattung zu achten, da diese in anderen Ländern unterschiedlich ausfallen kann. Zudem muss der Kaufvertrag Preis, Ausstattungsdetails und den konkreten Übergabetermin enthalten. Gezahlt wird erst, wenn der Käufer Vertrag, Fahrzeugpapiere und Zündschlüssel in den Händen hält.