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Privater Motorrad-Kaufvertrag: Tipps, Infos und Checkliste

Bei einem privaten Kaufvertrag für das Motorrad sollten Käufer und Verkäufer alles schriftlich festhalten. Welche Informationen ein Muster-Kaufvertrag enthalten sollte und worauf die Vertragspartner für einen erfolgreichen Vertragsabschluss unbedingt achten müssen, erklärt dieser Ratgeber.

Rechtlich abgesichert mit dem Kaufvertrag fürs Motorrad: Muster-Kfz-Kaufvertrag

Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Er ist jedoch für die rechtliche Absicherung des Käufers und Verkäufers beim Kauf oder Verkauf eines Motorrads unbedingt zu empfehlen. Wer sich die Mühe sparen möchte, einen eigenen Kaufvertrag aufzusetzen, kann auf einen Kfz-Mustervertrag zurückgreifen. Bei Musterkaufverträgen für Motorräder ist allerdings zu beachten, dass sie nur für den privaten Verkauf vorgesehen sind.

Wer im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit ein gebrauchtes Motorrad verkauft, ist von dem sogenannten Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen. Bei der selbstständigen Tätigkeit muss es sich nicht notwendigerweise um einen gewerblichen Autoverkauf handeln. Auch für einen Rechtsanwalt, Arzt oder selbstständige Handwerker, der sein gebrauchtes Geschäftsmotorrad veräußert, gilt bereits die oben erwähnte Regelung.

Motorrad-Verkauf nur mit Kaufvertrag

Ein Motorrad-Verkauf ist zwar auch dann gültig und rechtlich bindend, wenn er nur mündlich erfolgt. Um allerdings Streitigkeiten oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen im Nachgang zu vermeiden, ist ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag immer ratsam.

Wie setze ich einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Motorrad richtig auf?

Um Käufer und Verkäufer vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, sollten nur Musterverträge aus seriösen Quellen als Grundlage Anwendung finden. So bietet beispielsweise der ADAC einen vorgefertigten Kaufvertrag für den privaten Verkauf von gebrauchten Motorrädern, der im Internet zum Download zur Verfügung steht.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorrads detailliert und aussagekräftig genug ist.

Checkliste zum Motorrad-Kaufvertrag

Ein schriftlicher Motorrad-Kaufvertrag ist aus rechtlicher Perspektive nicht vorgeschrieben, jedoch ratsam. Die folgenden Punkte zum Kaufvertrag sollten unbedingt beachtet werden:

  1. Es ist sinnvoll, einen standardisierten Motorrad-Kaufvertrag aus einer seriösen Quelle zu nutzen. Auf einseitig begünstigenden Klauseln sollte verzichtet werden.
  2. Käufer und Verkäufer müssen ihre persönlichen Angaben detailliert ausfüllen. Ist eine der Parteien minderjährig, muss eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorliegen.
  3. Der Austausch der Telefonnummern zwischen den Vertragspartnern ist hilfreich, falls im Nachhinein eine Kontaktaufnahme notwendig sein sollte.
  4. Der Motorrad-Kaufvertrag muss alle Angaben zum Motorrad enthalten. Angaben zum Hersteller und die Bezeichnung des Modells allein reichen nicht aus. Die notwendige Identifizierung des Motorrades beinhaltet:
  • Fahrgestellnummer
  • Nummer des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Datum der Erstzulassung
  • Kilometerstand
  • Termin für die nächste Abgas- und Hauptuntersuchung
  • Anzahl der Vorbesitzer
  1. Der Käufer sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Motorrad noch keinen Unfall hatte. Weist das Motorrad bereits einen Unfallschaden auf, sollte sich der Käufer die Schadensart im Detail schildern lassen und die Höhe der Reparaturkosten erfragen. Jegliche verfügbare Rechnungen und Gutachten zum Unfallschaden sollten dem Kaufvertrag angehängt werden.
  2. Falls das Motorrad jemals zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde, muss das im Vertrag festgehalten werden.
  3. Ebenfalls muss sich dem Kaufvertrag entnehmen lassen, ob der Motor ausgetauscht oder ein neues Getriebe eingesetzt wurde.
  4. Jegliche Mängel am Motorrad sollten im Kaufvertrag ausführlich beschrieben werden. Eine Eingrenzung der Schäden sichert sowohl Käufer als auch Verkäufer ab.
  5. Erst, wenn alle Fragen geklärt sind, unterschreiben Käufer und Verkäufer den Motorrad-Kaufvertrag. Der Kaufpreis ist im Vertrag fixiert. Mit der Unterschrift des Käufers beglaubigt der neue Besitzer die Übergabe des Motorrads. Mit der Unterschrift des Verkäufers wird der anfallende Kaufbetrag quittiert.

standardisierter motorrad-kaufvertrag

Worauf müssen Verkäufer beim Motorrad-Kaufvertrag achten?

Wer sein Motorrad verkaufen möchte, muss eine ganze Reihe an Dingen vor, während und nach dem Verkauf beachten. Damit einem erfolgreichen Verkauf nichts im Wege steht, sollten die folgenden Punkte unbedingt berücksichtigt werden:

Checkliste

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für Verkäufer

  1. Untersuchungsprotokoll: Vor dem Verkauf ist eine technische Überprüfung des Motorrads sinnvoll – mit einem professionellen Untersuchungsprotokoll lässt sich ein gebrauchtes Motorrad leichter verkaufen. Bei der Preisorientierung hilft ein Blick in die bekannte „Schwacke-Liste Zweirad”. Die dort aufgeführten Preise beziehen sich auf Serienmotorräder, die verkehrssicher, betriebssicher sowie unfallfrei sind.
  2. Mindestalter: Der Käufer des Motorrads muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ist dies nicht der Fall, muss eine schriftliche Einverständniserklärung seiner Erziehungsberechtigten vorliegen.
  3. Probefahrt: Wenn der potenzielle Käufer eine Probefahrt unternehmen möchte, sollte er dem Verkäufer seinen Motorradführerschein vorzeigen. Zudem ist es empfehlenswert, dass ein Formular zur Haftungsvereinbarung für die Probefahrt ausgefüllt wird. Das Formular steht kostenlos im Internet zum Download zur Verfügung.
  4. Personaldaten: Der Motorrad-Kaufvertrag muss den vollständigen Namen sowie die Adresse des Käufers enthalten. Die Daten sollten unbedingt mit den Informationen auf dem Personalausweis übereinstimmen. Auch der Eintrag der Personalausweisnummer sowie der auszustellenden Behörde ist von zentraler Bedeutung.
  5. Angaben zu Unfallschäden: Bei Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Käufer über jegliche Mängel und Schäden an dem Motorrad Auskunft geben. Dies gilt insbesondere für Unfallschäden. Nach der allgemeinen Rechtsprechung muss der Verkäufer den Käufer auch ungefragt über kleine Unfallschäden informieren.
  6. Zahlungsmethoden: Der Verkäufer des gebrauchten Motorrads kann die Art der Bezahlung frei wählen. Generell zu empfehlen, ist die Barzahlung bei Übergabe, denn Ratenzahlungen, Stundungen oder auch Schecks können sich als problematisch erweisen. Der Verkäufer des Motorrads sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II erst dann an den Käufer aushändigen, wenn dieser den vollen Kaufpreis entrichtet hat.
  7. Versicherung: Mit dem Verkauf des Motorrads geht auch die Versicherung auf den Käufer über. Das bedeutet, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht beeinträchtigt wird, wenn der neue Besitzer nach der Übergabe des Motorrads einen Unfallschaden verursacht. Diese Regelung zählt auch, wenn das Motorrad noch nicht offiziell umgeschrieben wurde.
  8. Verkaufsmeldung: Nach Ausfüllen des Kaufvertrages sollte der Verkäufer die vollständigen Verkaufsmeldungen an die Zulassungsstelle und Versicherungsgesellschaft schicken. Erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle geht die Steuerpflicht auf den Käufer über. Es ist ratsam, von den Verkaufsmeldungen Sicherheitskopien anzufertigen. Sollte der Käufer das Motorrad nicht ummelden, kann es passieren, dass der Verkäufer weiterhin für die Versicherungsprämie und die Steuer haften muss.

Worauf müssen Käufer beim Motorrad-Kaufvertrag achten?

Von der Probefahrt über den Kaufvertrag bis hin zur Anmeldung – auch Käufer müssen beim Motorradkauf auf wichtige Punkte achten.

Checkliste

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für Käufer

1. Untersuchung & Probefahrt mit dem Motorrad:

Zunächst gilt es, den passenden Motorradtypen zu finden. Übrigens werden auch Elektro-Motorräder immer beliebter und auch der Gebrauchtmarkt wächst allmählich. Vor dem Kauf ist eine ausführliche Untersuchung des Motorrads ratsam. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, einen Fachmann heranzuziehen. Zudem sollte unbedingt eine Probefahrt zu der vorherigen Untersuchung des Motorrads gehören. Bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird, müssen außerdem die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren überprüft werden.

2. EU-Übereinstimmungsbescheinigung & Motorrad-Betriebserlaubnis:

Handelt es sich um ein Importfahrzeug aus einem anderen EU-Land, ist es wichtig, eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung abzufragen. Der Grund: Häufig sind angebotene Motorräder stark umgerüstet und deren Fahrzeugteile befinden sich nicht mehr im Originalzustand. Aus diesem Grund sollten die Eintragungen i Zulassungsbescheinigung Teil II überprüft oder ein Blick in die allgemeine Betriebserlaubnis geworfen werden.

3. Motorrad-Übergabe:

Der Verkäufer muss dem Käufer des Motorrads alle Schlüssel aushändigen. Sollte der Eigentümer mit dem Käufer nicht selbst verhandeln, müssen eine schriftliche Verkaufsvollmacht sowie die Papiere des Bevollmächtigten vorliegen. Es empfiehlt sich, die Adresse des Bevollmächtigten aufzuschreiben. Im Kaufvertrag müssen jegliche Zubehörteile sowie Zusatzausstattung vermerkt werden.

4. Motorrad-Versicherung:

Die Kasko- und Haftpflichtversicherung gehen mit dem Kauf des Motorrads an den Käufer über. Hier lohnt es sich, sich über günstigere Versicherungen zu informieren. Bei der Auswahl einer Motorrad-Versicherung können verschiedene Angebote eingeholt werden. Es gilt, Deckungsumfänge, Prämien und eventuelle Zusatzleistungen zu berücksichtigen. Die Versicherungskosten können je nach Motorradtyp, Fahrerprofil, Region und gewähltem Versicherer variieren.

5. Motorrad-Anmeldung/Ummeldung:

Nach dem Kauf muss das Motorrad bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz umgemeldet werden. Für die Ummeldung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Lichtbildausweis mit Meldebestätigung
  • Einzugsermächtigung des Motorradhalters für die Kraftfahrzeugsteuer

6. Motorrad-Kennzeichenschilder:

Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks sind neue Kennzeichenschilder erforderlich. Wenn der Käufer das Motorrad nicht selbst zulässt, benötigt der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht. Außerdem muss der Bevollmächtigte einen anerkannten Lichtbildausweis und den Ausweis des Vollmachtgebers mitbringen.

Tipps für eine sichere Ummeldung

Eine Möglichkeit für die sichere Ummeldung ist, gemeinsam mit dem neuen Besitzer zur Zulassungsstelle zu fahren. Der Verkäufer kann das Motorrad auch für die Zeit der Eigentumsübergabe abmelden. Dadurch ist der Käufer gezwungen, zur Abholung ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen mitzubringen oder den Transport über einen Hänger zu realisieren.

Das bedeutet „gekauft wie gesehen” beim Motorrad-Kauf

Viele Motorrad-Kaufverträge enthalten die Klausel „gekauft wie gesehen”. Das bedeutet, dass der Käufer nachträglich Mängel am Motorrad nicht mehr reklamieren kann. Das heißt, der Kaufvertrag für das Motorrad schließt die sonst übliche Gewährleistung vertraglich aus. Dieses gilt auch, wenn es sich um offensichtliche Sachmängel handelt, die im Motorrad-Kaufvertrag nicht enthalten sind. Der Käufer übernimmt das Risiko. Handelt es sich allerdings um versteckte oder für Laien nicht erkennbare Mängel, dann ist der Haftungsausschluss nicht wirksam.

Zu den versteckten Mängeln zählen unter anderem:

  • falscher Kilometerstand
  • zu hoher Öl-Verbrauch
  • Motorrad erweist sich als Unfallfahrzeug

Kaufvertrag-Rücktritt: Kann ich den Kauf eines gebrauchten Motorrads widerrufen?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann der Motorrad-Kaufvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das heißt, es gibt kein generelles Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das gebrauchte Motorrad von einer Privatperson oder einem Händler gekauft wurde. Ein Rücktritt vom Kauf ist dann möglich, wenn er vertraglich vereinbart wurde oder der Verkäufer seine gesetzlichen Vertragspflichten nicht erfüllt und beispielsweise Mängel verschwiegen hat.

Gewährleistung und Sachmängelhaftung: Weist das Motorrad versteckte Mängel auf, die vom Verkäufer verschwiegen wurden, ist ein Widerruf des Motorrad-Kaufvertrags unter bestimmten Umständen möglich. Allerdings muss der Verkäufer die Möglichkeit bekommen, die Mängel zu beseitigen oder nachzubessern, bevor der Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. In diesem Fall hat der Käufer möglicherweise Anspruch auf eine Reparatur, einen Austausch oder eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Fazit: So gelingt der erfolgreiche Motorrad-Kauf und Verkauf

Beim Kauf und Verkauf eines Motorrads gibt es einige wichtige Schritte und Überlegungen, um den Prozess erfolgreich zu gestalten. Die Vorbereitung ist entscheidend. Für Verkäufer gilt es eventuelle Mängel zu beheben und zu dokumentieren und den aktuellen Marktwert des Motorrads festzulegen. Auch für Käufer ist Recherche der Schlüssel: Es braucht Zeit, um verschiedene Motorradmodelle, Preise und Eigenschaften zu vergleichen. Sobald sich Motorradkäufer und Verkäufer gefunden haben, kann ein schriftlicher Kaufvertrag erstellt werden. Der Vertrag sollte alle wichtigen Informationen wie den Verkaufspreis, die Motorraddetails und die Bedingungen des Verkaufs enthalten.

Wer einen ordentlichen Motorrad-Kaufvertrag aufsetzt, vermeidet böse Überraschungen. Es empfiehlt sich zur Einfachheit, auf ein Muster für einen Kfz-Kaufvertrag zurückzugreifen. Der Vorteil: Schriftliche Verträge garantieren Verkäufer und Käufer Rechtssicherheit. Detaillierte Angaben sowohl zu den Vertragspartnern als auch zu dem Motorrad sind für den erfolgreichen Verkaufsabschluss maßgeblich. Dazu gehören auch die Probefahrt, die Art der Bezahlung und die zeitnahe Ummeldung des Fahrzeugs.

Wichtig: Wenn ein Motorrad "gekauft wie gesehen" gekauft wird, bedeutet dies, dass der Verkäufer keine Gewährleistung für den Zustand des Motorrads übernimmt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Motorrad vor dem Kauf sorgfältig zu überprüfen.

FAQ

Die folgenden Angaben sind für den Motorrad-Kaufvertrag notwendig: Name und Anschrift des Käufers und Verkäufers, Marke und Modell des Motorrads, Fahrgestellnummer, Nummer der Zulassungsbescheinigung, Kaufpreis, Angaben zu Ort und Datum des Verkaufs und natürlich die Unterschriften der beiden Vertragspartner.

Wer sein Motorrad verkaufen möchte, muss eine Reihe an Dingen berücksichtigen. Vor dem Verkauf ist eine technische Überprüfung des Motorrads sinnvoll. Für den Verkauf ist es ratsam, einen Motorrad-Kaufvertrag aufzusetzen. Dieser enthält neben dem vollständigen Namen und der Adresse sowohl von Käufer als auch Verkäufer auch alle wichtigen Angaben zum Motorrad. Des Weiteren ist die Barzahlung bei Übergabe zu empfehlen.

Die beste Zeit, um sein Motorrad zu verkaufen und einen möglichst guten Preis zu erzielen, ist im Frühjahr und in den Sommermonaten. Mit den höheren Temperaturen steigt die Nachfrage nach gebrauchten Motorrädern. Die Menschen lassen sich mehr für das Motorradfahren begeistern. Im Herbst und Winter kann es schwieriger sein, einen guten Preis zu erzielen. Wenn es sich um ein besonderes Modell handelt, kann es möglicherweise ganz unabhängig von der Jahreszeit gewinnbringend verkauft werden.

Ja, der Kaufvertrag für das Motorrad kann angepasst werden, um den spezifischen Bedingungen und Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gerecht zu werden. Beide Parteien können Änderungen oder Ergänzungen am Vertrag vereinbaren, solange sie einvernehmlich sind und alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Vor Unterzeichnung kann man den modifizierten Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Er kann Käufer und Verkäufer hinsichtlich bestimmter Klauseln beraten und sicherstellen, dass die eigenen Interessen geschützt sind und dass der Kaufvertrag rechtmäßig und fair ist.

Die Gewährleistung beim Motorradkauf bezieht sich auf die Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer Motorrad ohne Mängel zu übergeben. Die Gewährleistung stellt sicher, dass das Motorrad zum Zeitpunkt des Verkaufs den vereinbarten Qualitätsstandards entspricht und für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist.

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