Die Anhängelast ist bei Fahrzeugen ab Zulassungsjahr 2005 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) zu finden. Hier ist die Anhängelast für gebremste Anhänger unter Punkt 0.1 und für ungebremste Anhänger unter Punkt 0.2 zu finden. Wichtig: Im Zusammenhang mit der Anhängelast spielt noch das Fahrzeug-Gesamtgewicht eine entscheidende Rolle. Dieses ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld F.1 zu finden.
Bei älteren Fahrzeugen, die vor dem Jahr 2005 ihre Zulassung erhielten, steht die Anhängelast für gebremste Anhänger in der Nummer 28 und für ungebremste Anhänger in der Nummer 29. Das Fahrzeug-Gesamtgewicht ist in den alten Papieren unter der Nummer 15 zu finden.
Die Anhängelast eines Fahrzeugs ist eine vom Hersteller festgelegte Spezifikation, die auf verschiedenen Faktoren basiert. Dazu zählen:
Die Berechnung der Anhängelast ergibt sich aus dem D-Wert und dem Gesamtgewicht. Der D-Wert wiederum ist eine Kennzahl, die die Stabilität eines Zugfahrzeugs beim Ziehen eines Anhängers beschreibt. Er gibt an, wie viel Gewicht auf den Anhängepunkt des Fahrzeugs wirkt. Er basiert auf der Achslastverteilung und anderen relevanten Fahrzeugdaten.
Grundsätzlich wird die Anhängelast vom Hersteller des Fahrzeugs festgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sie sich jedoch erhöhen. Dazu zählen folgende Bedingungen:
Mithilfe einer Auflastung lässt sich die Anhängelast schließlich durch folgende Schritte erhöhen:
Laut der Anhängelasten-Tabelle für Pkw liegt der Wert beim Audi A4 für ungebremste Anhänger zwischen 720 und 750 Kilogramm. Bei Hängern mit einer Bremse erhöht sich der Wert auf 1,3 bis 2,1 Tonnen. Beispielsweise darf ein BMW der Fünfer-Reihe ungebremst 750 Kilogramm ziehen. Gebremst sind es 1,9 bis 2,1 Tonnen. Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch die Anhängelasten weiterer beliebter Fahrzeugmodelle.
Modell | Ungebremste Anhängelast | Gebremste Anhängelast |
---|---|---|
Citroen C6 | 750 kg | 1,7 t |
Dacia Duster | 615 bis 680 kg | 1,2 bis 1,5 t |
Fiat Punto | 400 kg | 0,9 bis 1,0 t |
Ford Galaxy | 750 kg | 1,1 bis 1,8 t |
Mazda 5 | 600 kg | 1,3 bis 1,4 t |
Mercedes C-Klasse | 740 bis 750 kg | 1,7 bis 1,8 t |
Toyota Corolla | 450 kg | 1,3 t |
VW Golf | 600 bis 750 kg | 0,8 bis 1,6 t |
Wenn eine Erhöhung der Anhängelast nicht in Frage kommt oder die Umsetzung zu schwierig ist, kann auch eine Erhöhung der Nutzungseffizienz Vorteile bringen. Diese geht unter anderem auf folgende Faktoren zurück:
Stellen Beamte im Zuge einer Verkehrskontrolle fest, dass die Anhängelast überschritten wurde, kann dies zu Geldstrafen und Punkten im Verkehrszentralregister führen. Bei einer Überschreitung von fünf Prozent fallen zehn Euro an, bei 15 Prozent sind es bereits 35 Euro Bußgeld.
Wer die Anhängelast um 20 Prozent überschreitet, den erwartet sowohl eine Geldstrafe in Höhe von 95 Euro als auch ein Punkt in Flensburg. Bei 25 Prozent erhöht sich das Bußgeld auf 140 Euro und bei 30 Prozent auf 235 Euro. Beide Fälle haben obendrein einen Punkt in Flensburg zur Folge.
Wichtig: Wer die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreitet, aber lediglich über einen Führerschein der Klasse B verfügt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Juristisch betrachtet bewegt sich das Vergehen auf dem gleichen Level wie eine Fahrt ohne Führerschein. Die Strafen sind neben Geldbußen ein Verlust der Fahrerlaubnis und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
Wer einen Pkw mit Anhänger fahren will und dabei die Marke von 3,5 Tonnen überschreitet, der braucht einen Führerschein der Klasse C1. Mit diesem lassen sich bis zu 7,5 Tonnen bewegen. Die Kosten für diese Führerscheinklasse betragen ungefähr 2.000 Euro. Der Erwerb berechtigt auch zum Führen von Wohnmobilen bis 7,5 Tonnen.
Die Berechnungen rund um die Anhängelast sind kompliziert und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Um die eigene Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, ist es wichtig, sie auf keinen Fall zu überschreiten. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sie sich jedoch im Rahmen einer Auflastung erhöhen. Zu beachten sind dabei aber das zulässige Gesamtgewicht und die Anforderungen an den Führerschein des Fahrers. Vermerkt ist die Anhängelast im Fahrzeugschein. Bei einer Änderung trägt die zuständige Behörde den neuen Wert entsprechend ein.