Ein amtliches Kennzeichen zu verändern ist nicht erlaubt und kann unter Umständen hohe Kosten oder ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Das Nummernschild muss gut lesbar sein und darf keinesfalls verändert werden.
Das Kfz (Kraftfahrzeug) ist das beliebteste Fortbewegungsmittel der Deutschen. Fast jeder Haushalt verfügt im Jahr 2020 über ein bis zwei Autos: Das macht eine Gesamtmenge an knapp 58 Millionen Autos in Deutschland aus, die mit einem Autokennzeichen amtlich eingetragen sind.
Jedes Fahrzeug, das sich in Deutschland auf den Straßen bewegt, muss eindeutig gekennzeichnet sein. Das Nummernschild muss bei der Zulassungsstelle beantragt und amtlich genehmigt sein. Das Kennzeichen gibt die Stadt an, in der der Autobesitzer gemeldet ist. Zudem sind Buchstaben- und Zahlenfolgen zu sehen, die von der Zulassungsstelle bestimmt werden. Ein Autobesitzer darf auch ein Wunschkennzeichen angeben, das allerdings zusätzliche Kosten veranschlagt.
Ein Auto muss nicht nur beim Fortbewegen auf den Straßen ein amtliches Kennzeichen tragen, sondern auch beim Parken auf oder an der Straße.
Auf dem Privatgrundstück ist das amtliche Nummernschild nicht nötig. Viele Autobesitzer, die ein Kfz nur in bestimmten Monaten fahren, nutzen ein monatlich beschränktes Nummernschild und stellen das Auto in den nicht genutzten Monaten auf dem Privatgrundstück ab. Das ist oftmals bei Cabrios oder Wohnwagen der Fall, die vor allem in den warmen Sommermonaten genutzt werden. Die gelben Plaketten an der Seite dürfen nicht verändert werden: Sie geben die Monate an, in denen das Auto genutzt werden darf. Bei einer Polizeikontrolle überprüfen Beamten, ob zum Zeitpunkt der Kontrolle eine Fahrt mit dem entsprechenden Kennzeichen erlaubt ist.
Keine Veränderungen am Kennzeichen vornehmen
Wer eine Veränderung am Kennzeichen vornimmt oder zur falschen Zeit mit dem falschen Kennzeichen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld, einer Geldstrafe oder einem Gerichtsverfahren rechnen. Das gilt im Übrigen für alle händisch oder mechanisch vorgenommenen Tätigkeiten am Kfz!
Das Kennzeichen zu verändern bzw. zu wechseln ist im Grunde nicht schwierig und bedarf lediglich etwas Zeit und Geduld bei der Zulassungsstelle. Von eigenhändigen Tätigkeiten ist allerdings abzuraten, da dies rechtliche Folgen haben kann.
Das Kennzeichen zu verändern ist in der Regel nicht notwendig. Erst wenn der Halter eines Fahrzeugs wechselt, wird der Austausch des Nummernschildes notwendig. Das ist meistens bei einem An- oder Verkauf sowie bei einer erblichen Übergabe der Fall.
Seit 2015 ist es so, dass Autohalter bei einem Wohnwechsel nicht mehr das Kennzeichen verändern müssen: Früher musste ein Halter, der in eine andere Stadt gezogen ist, das Autokennzeichen bei der Zulassungsstelle neu anmelden. Heutzutage darf das Nummernschild weiter benutzt werden, auch wenn weder der Autofahrer noch der -Halter in der Stadt wohnen.
Ein Beispiel: Herr Mustermann ist in Düsseldorf sesshaft und überlässt seiner Tochter Katrin das Auto. Sie wohnt weiterhin in Düsseldorf, während er nach München zieht. Das Kennzeichen muss nicht verändert werden. Das gilt auch dann, wenn seine Tochter Katrin zum Beispiel von Düsseldorf nach Essen zieht. Das Nummernschild ist weiterhin mit dem Anfangsbuchstaben D versehen: Das gilt solange, wie der Halter es für nötig hält. Das Verändern des Kennzeichens ist jederzeit freiwillig möglich, so lange der Halter das Fahrzeug behält und auf europäischen Straßen fahren möchte.
Anders sieht es bei einem An- bzw. Verkauf des Fahrzeugs aus. Dafür geht der Halter zur örtlichen Zulassungsstelle und nimmt folgende Dinge mit:
Am besten ist es, einen Termin bei der Zulassungsstelle auszumachen, um unnötige Wartezeit zu vermeiden. Die Zulassungsstelle ist meistens im selben Bezirk oder in der gleichen Stadt zu finden, wo der Halter wohnt. Beliebte Termine am Wochenende sind in der Regel oftmals über Wochen ausgebucht. Solltest du also im Zuge eines Kaufs oder Verkaufs eines Fahrzeugs dein Kennzeichen verändern wollen, empfehlen wir, dafür rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Die Kennzeichenänderung ist mit Kosten verbunden, weshalb sich immer weniger Autobesitzer dazu entschließen. Da das Ändern des Kennzeichens auf freiwilliger Basis ist, solange das Auto beim Besitzer bleibt, nutzen viele die Option nicht. Bei Straftaten durch absichtliches Verändern des Kennzeichens musst du allerdings mit geringen bis hohen Geldbeträgen zu rechnen.
Möchte ein Autohalter sein Kennzeichen verändern lassen, begibt er sich zur örtlichen Zulassungsstelle mit den nötigen Papieren und dem alten Kennzeichen. Die Kosten für die Kennzeichenänderung belaufen sich in der Regel auf rund 25 Euro, was in fast jeder Zulassungsstelle gleich ist. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr, die sich auf etwa drei bis fünf Euro beläuft. Insgesamt kostet die Kennzeichenänderung also rund 30 Euro.
Möchtest du hingegen ein besonderes Kennzeichen mit eigens ausgewählten Zahlen und Buchstaben, musst du dich über ein Wunschkennzeichen informieren: Das kostet in der Regel noch einmal weitere 12,80 Euro. Ein Beispiel: Herr Mustermann möchte gerne die Anfangsbuchstaben seiner Tochter Katrin und ihre Lieblingszahl nehmen. Das Wunschkennzeichen könnte wie folgt lauten: D-KM-5912.
Ebenfalls seit 2015 ist es in vielen Gemeinden möglich, ein Wunschkennzeichen aus einem Stadtteil oder einer Gemeinde zu nehmen, die zu einem Kreis gehört. Beispiele dafür sind:
Die Nummernschilder gibt es nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland. Das soll die Regionalität und die Liebe zum Kreis oder zur Gemeinde hervorheben. Aus diesem Grund haben sich seit 2015 vermehrt Autohalter dazu entschieden, die geringen Kosten für die Kennzeichenänderung in Kauf zu nehmen und sich vom alten Kennzeichen zu verabschieden.
Ist ein Kennzeichen nur leicht beschädigt oder unleserlich, kommt ein Preis von rund 4,40 Euro zustande. Sind beide Nummernschilder, also das vordere und das hintere, beschädigt oder nicht mehr lesbar, sind rund 6,10 Euro fällig. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Auto in einen Unfall verwickelt worden ist.
Hat der Halter mit einem Gegenstand oder einem Stift versucht, die Plakette zu manipulieren, ist ein neues Kennzeichen nötig. Häufig wird aus Kulanz der Preis für die Beschädigung genommen, da der Halter bereits ein Bußgeld oder eine Geldstrafe erhalten hat. Das ist dann der Fall, wenn er bei einer Polizeikontrolle, beim Parken vom Ordnungsamt oder bei einem Verkehrsunfall mit seinem manipulierten Kennzeichen erwischt wurde.
Werden Veränderungen am Kennzeichen bemerkt, wird das unterschiedlich gewertet. Für kleine Veränderungen, die kaum relevant sind, kommen Kosten ab zehn Euro auf den Halter zu. Meistens kommt noch eine Bearbeitungsgebühr dazu, sodass insgesamt 30 bis 35 Euro fällig sind. Ist der Halter bereits mehrfach aufgefallen, kann es sogar zu einem Gerichtsverfahren mit einer hohen Geldstrafe ab 300 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr__ geben. Letzteres tritt nur in seltenen und besonders schweren Fällen ein. Dennoch raten wir explizit davon ab, das Kennzeichen zu verändern, ohne die Zulassungsstelle zu benachrichtigen.
Aufkleber auf dem eigenen Auto drücken die Persönlichkeit, die Leidenschaft für ein Hobby oder Ähnliches aus. Doch sind Aufkleber auf dem Kennzeichen erlaubt und welche Strafe droht gegebenenfalls?
Ein Sticker oder ein Aufkleber vom Lieblingsfußballverein oder vom letzten Italienurlaub erinnern den Autofahrer an eine schöne Zeit. Gleichzeitig drückt er damit aus, was er gerne mag und hebt sich von den anderen Autofahrern ab.
Kennzeichen verändern mitr Stickern oder Bemalungen verboten
Aufkleber, Sticker und andere Bemalungen sind jedoch nicht zulässig auf dem amtlichen Nummernschild: Es muss frei von jeglicher Ablenkung sein, die durch die Sticker, Aufkleber und dergleichen erfolgt. Bei einer Polizeikontrolle kann es als Urkundenfälschung gelten, um zum Beispiel eine abgelaufene Plakette zu vertuschen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht sogar vor, dass eine hohe Geldstrafe oder eine sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fällig ist bei der Veränderung am Kennzeichen. Das gilt in besonders schweren Fällen wie etwa dem Überkleben der Plakette.
Auch das Übermalen der letzten Hauptuntersuchung ist nicht ratsam, da diese in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Stellen Polizei- oder Ordnungsbeamte fest, dass etwas am Kennzeichen verändert worden ist, bitten sie um das Einsehen der Zulassungsbescheinigung. Ist auch dort etwas gemacht worden, kann das ebenfalls als Urkundenfälschung geahndet werden.
Bei dubiosen Anbietern gibt es neue Plaketten, die eine gültige Hauptuntersuchung beim TÜV bestätigen sollen. Das ist allerdings höchst illegal und wenn du einen solchen Service in Anspruch nimmst, musst du bei Überführung mit einer hohen Geldstrafe oder ggf. sogar Freiheitsentzug rechnen.
Schwarze Aufkleber sehen sehr stylisch aus und passen gut zu schicken Autos. Doch sind die schwarzen Kennzeichen-Aufkleber erlaubt und gibt es unter Umständen sogar eine Strafe dafür?
Wer ein edles Auto in Schwarz, Weiß oder Metallic fährt, der kümmert sich meist um eine gute Pflege und ein schickes Aussehen des Fahrzeugs. Dazu gehört nicht nur die Inneneinrichtung, sondern auch der sorgsam gepflegte Lack.
Das Kennzeichen ist typischerweise mit einem blauen Hintergrund an der linken Seite versehen, das die europäische Flagge zeigt. Damit ist bereits von Weitem deutlich zu erkennen, dass der Autofahrer aus der EU stammt. Für Kontrollen an EU-Grenzen und auch in anderen europäischen Ländern ist die blaue Flagge also ein Zeichen dafür, dass der Halter aus Europa kommt.
Manch ein Autofahrer wünscht sich jedoch einen schwarzen Hintergrund, der gut zum Rest des Autos passt. Schwarze Aufkleber gibt es im Internet oder bei manchen Händlern für kleines Geld zu kaufen. So schick die Aufkleber auch sein mögen, auf Kennzeichen sind sie nicht zulässig. Bei einer Polizeikontrolle entdecken die Beamten den Aufkleber sofort und weisen den Fahrer auf den Missstand hin. Spätestens ab der nächsten Autofahrt muss das Kennzeichen wieder so verändert werden, dass es in einem zulässigen Zustand ist. Wird der Autofahrer erneut erwischt, muss er mit einer höheren Geldstrafe als den bisher bezahlten zehn bis 35 Euro rechnen.
Der Grund dafür ist nicht nur die einheitliche Zulassung der Kennzeichen in Europa. Schwarze Aufkleber verursachen eine Reflektion, die andere Autofahrer gefährden kann. Zudem sind schwarze Folie, Sprays und dergleichen verboten, die dafür sorgen, dass das Kennzeichen im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zu erkennen ist. Solche Delikte sind mit hohen Geldstrafen verbunden. Im Extremfall ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.
Ein Kennzeichen zu verändern ist in jedem Fall bei einer Zulassungsstelle zu erledigen, um keine Strafen zu erhalten. Nur dort gibt es die ordnungsgemäßen Kennzeichen, die klassisch in Weiß gehalten und mit schwarzer Farbe versehen sind. Die blaue Europaflagge gibt einen ersten Hinweis darauf, woher der Halter stammt. Solange der Halter in Besitz seines Kfz ist, ist eine Kennzeichenänderung immer freiwillig. Erst mit dem Verkauf des Fahrzeugs ist eine Veränderung notwendig.
Veränderungen wie schwarzen Aufkleber, Folien oder Sprays dürfen nicht verwendet werden, um die Straßensicherheit nicht zu gefährden. Bei kleineren Delikten ist mit geringen bis hohen Geldstrafen zu rechnen. In schwerwiegenden Fällen entscheidet ein Gericht darüber, ob eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr angebracht ist.