Das Ausfuhrkennzeichen wird seinem Zweck gemäß auch Exportkennzeichen, Transitkennzeichen oder Zollkennzeichen genannt. Diese besonderen Nummernschilder sind amtlich anerkannte Kfz-Kennzeichen, die jedoch im Gegensatz zu den herkömmlichen Schildern nur für den Export von motorbetriebenen Fahrzeugen vorgesehen sind.
Die Bezeichnung „Zollkennzeichen“ wird vor allem für Ausfuhrkennzeichen verwendet, die für den Export in Nicht-EU-Länder benötigt werden. In diesen Fällen müssen Autos oder Motorräder verzollt werden. Im Binnenraum der EU gibt es keine Zollgrenzen.
Nur für ein Fahrzeug verwendbar
Ausfuhrkennzeichen sind immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Damit unterscheiden sie sich von den roten Überführungskennzeichen für Händler, die für mehrere Fahrzeuge genutzt werden können.
Verwendung für mehrere Fahrzeuge ist widerrechtlich
Wer sein Ausfuhrkennzeichen widerrechtlich für mehrere Fahrzeuge verwendet, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Soll ein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt werden, wird dafür das Ausfuhrkennzeichen benötigt. Eine Ausfuhrzulassung kann für maximal ein Jahr erteilt werden und gilt nur für das entsprechende Fahrzeug. Ausfuhrkennzeichen können bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Ein Antrag kann von jedem Verbraucher gestellt werden, der vorhat, sein Fahrzeug in ein anderes Land zu bringen. Für den Antrag darfst du jedoch keine Gebührenrückstände haben.
Schon eine geringe Kfz-Steuerschuld kann deinen erfolgreichen Antrag auf ein Ausfuhrkennzeichen verhindern. Erst wenn alle Steuer- oder Gebührenschulden getilgt sind, darf Ihnen ein solches Kennzeichen ausgehändigt werden. Beantragt wird das Exportkennzeichen in schriftlicher Form.
Folgende Dokumente benötigt die Zulassungsstelle für die Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens:
Firmen oder Vereine benötigen weitere Dokumente (zuzüglich der Personaldokumente der vertretungsberechtigten Person) für den Antrag eines Ausfuhrkennzeichens:
Manche Zulassungsstellen bieten Verbrauchern die Möglichkeit, das Ausfuhrkennzeichen online zu beantragen. Prüfe einfach auf der Website der gewünschten Stelle, ob du das Kennzeichen dort auch über das Internet beantragen kannst.
Darüber hinaus gibt es im Netz einige private Anbieter, welche die Anmeldung für dich erledigen. Wer seine persönlichen Daten nicht an private Anbieter weitergeben möchte, sollte den Termin vor Ort oder die Online-Beantragung einer behördlich organisierten Zulassungsstelle nutzen.
Wer sein Ausfuhrkennzeichen online beantragt, spart sich die Wartezeiten vor Ort bei der Zulassungsstelle. Darüber hinaus ist der Online-Antrag für all diejenigen geeignet, die sich aktuell nicht in Deutschland aufhalten und nicht vor Ort sein können. Ein weiterer Vorteil: Nach einer einmaligen Online-Zulassung kann diese bei Bedarf bequem online verlängert werden.
Die erforderlichen Dokumente werden in der Regel eingescannt und elektronisch an die Zulassungsstelle oder einen privaten Anbieter übertragen. Manche Zulassungsstellen fordern jedoch die Zulassungsbescheinigung im Original, sodass du diese meist per Post senden musst. Beachte außerdem, dass die Online-Beantragung mindestens zwei Tage mehr in Anspruch nimmt, als die Beantragung vor Ort benötigt.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Ausfuhrkennzeichen. Das „kleine“ Ausfuhrkennzeichen heißt Kurzzeitkennzeichen und ist für Überführungen innerhalb Deutschlands und der EU gedacht. Das „große“ Ausfuhrkennzeichen musst du für Überführungen in Länder außerhalb der EU verwenden. Da die Fahrzeuge in einen anderen Zollraum gebracht werden, heißt dieses Kennzeichen auch Zollkennzeichen.
Die Kennzeichen unterscheiden sich darüber hinaus durch die Gültigkeitsdauer sowie den benötigten Versicherungsschutz.
Das Kurzzeitkennzeichen wird für Überführungen von Fahrzeugen innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union verwendet. Wenn du zum Beispiel ein Auto von Deutschland nach Italien bringen willst, musst du dieses Kennzeichen beantragen. Neben Überführungsfahrten sind auch Probefahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen möglich.
Kurzzeitkennzeichen wird es genannt, weil es ab dem Tag der Ausstellung vier Tage gültig ist. Eine weitere Bezeichnung ist auch 04er-Kennzeichen, weil die Erkennungsnummer von Kurzzeitkennzeichen immer mit „04“ beginnt.
Keine Haftung nach Ablauf
Überführungskennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen sind nicht zwingend vorgeschrieben. Theoretisch kannst du dein Fahrzeug auch mit einem gültigen Kfz-Kennzeichen überführen. Allerdings wird durch die begrenzte Gültigkeit spezieller Ausfuhrkennzeichen sichergestellt, dass sie nach Ablauf nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich sind. Somit musst du auch nicht haften, wenn mit dem Fahrzeug später Verkehrsdelikte begangen werden.
Für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug über einen gültigen TÜV (HU / AU) verfügen. Außerdem benötigt es für die Nutzung von Umweltzonen eine entsprechende Umweltplakette.
Eine Ausnahme bilden direkte Fahrten zu einer Werkstatt oder einer Prüfstelle. Hierfür wird zwar keine gültige HU benötigt. Allerdings muss die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vom Halter nachgewiesen werden.
Wie bei allen anderen Fahrzeuganmeldungen besteht bei Kurzzeitkennzeichen Versicherungspflicht. Die Haftpflicht für Kurzzeitkennzeichen ist europaweit gültig.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen werden Fahrzeuge in Länder außerhalb der EU überführt. Das Kurzzeitkennzeichen reicht zum einen durch seinen geringeren Versicherungsschutz nicht aus. Zum anderen reicht die Gültigkeit von insgesamt fünf Tagen nicht aus, um ein Fahrzeug in weiter entfernte Länder zu exportieren.
Das „große“ Ausfuhrkennzeichen ist mindestens 14 Tage lang gültig. Je nach Bedarf kann die Gültigkeit auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Für die Dauer der Nutzung musst du jedoch anteilig Kfz-Steuer bezahlen.
Wie bei allen Ausfuhrkennzeichen besteht auch bei diesem Kennzeichen Versicherungspflicht. Von deinem Versicherer erhältst du die gelbe Versicherungskarte. Zur Auswahl stehen dir bei Ausfuhrkennzeichen lediglich Haftpflichtversicherungen als Kfz-Versicherung.
Für die Überführung von Kfz in Nicht-EU-Länder benötigst du eine gültige HU. Die meisten Zulassungsstellen verlangen außerdem eine Vorführung des Fahrzeugs, wenn es kein Neuwagen ist oder die HU länger als einen Monat zurückliegt.
Das Ausfuhrkennzeichen unterscheidet sich vom herkömmlichen Kfz-Kennzeichen in erster Linie durch einen roten Balken auf der rechten Seite. So ist das Ausfuhrkennzeichen von links nach rechts aufgebaut:
Zusätzliche Gebühren
Beachte bei der Online-Bestellung von Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen, dass meist noch Versandgebühren sowie bei gewerblichen Anbietern Anmeldegebühren fällig werden.