Die Unterschiede: Pkw-Zwangsstilllegung, Abmeldung und Stilllegung
Es gibt verschiedene Arten, ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Zum einen sind das die freiwillige Stilllegung und Pkw-Abmeldung. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Fahrzeug nicht freiwillig stillgelegt wird, zum Beispiel wenn der TÜV abgelaufen ist, das Fahrzeug als verkehrsuntauglich eingestuft wurde oder der Halter die Versicherung nicht bezahlt hat.
Die amtlich angeordnete Stilllegung
Die Stilllegung kann amtlich angeordnet werden und der Halter erhält eine entsprechende Mitteilung. Es ist wichtig zu wissen, dass das Fahrzeug nicht sofort stillgelegt wird, ohne dass der Halter darauf reagieren kann. Stattdessen wird ihm eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die Mängel beheben oder die ausstehenden Versicherungsbeiträge bezahlen kann. Es lohnt sich, diese Maßnahmen durchzuführen, da die unfreiwillige Stilllegung mit Kosten von bis zu 300 Euro verbunden sein kann. Außerdem erspart der Halter sich dadurch den zusätzlichen Aufwand.
Auto abmelden oder stilllegen?
Es gibt einen Unterschied zwischen der Abmeldung und der Stilllegung eines Fahrzeugs - und zwar abhängig davon, ob das Fahrzeug in Zukunft noch genutzt werden soll oder nicht: Wenn das Fahrzeug verkauft wird, sollte es vorerst abgemeldet werden. Wenn der zukünftige Einsatz des Fahrzeugs noch unklar ist, kann es stattdessen stillgelegt werden. In diesem Fall hat der Halter sieben Jahre Zeit, um es erneut anzumelden, da nach Ablauf dieser Frist eine erneute Hauptuntersuchung bzw. Außerbetriebsetzung erforderlich wäre.
Die Auto-Verschrottung
Wenn das Fahrzeug jedoch verschrottet werden soll oder nicht mehr verkehrstauglich ist, muss es endgültig stillgelegt werden. Der Halter muss einen Verwertungsnachweis bei der zuständigen Entsorgungsstelle beantragen. Die Außerbetriebsetzung wird normalerweise in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Wenn der Halter die Kennzeichen später erneut verwenden möchte, kann er sie gegen eine Gebühr reservieren lassen. Andernfalls werden sie irgendwann neu vergeben und bei einer erneuten Anmeldung des Fahrzeugs müssten neue Kennzeichen beantragt werden.
Tabelle: Die Unterschiede zwischen Pkw-Zwangsstilllegung, Abmeldung und Stilllegung: