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Falscher Bußgeldbescheid? So lässt sich Einspruch einlegen

Immer wieder kommt es vor, dass sich Autofahrer zu Unrecht vom Ordnungsamt bestraft fühlen. Dann steht es den Betroffenen frei, aktiv zu werden. Wer nach Erhalt eines Bußgeldbescheids aber auf sein Recht bestehen möchte, muss einiges beachten. Mehr zum Thema erfährst du im Beitrag.

Was genau ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein Dokument, das der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten dient. Diese Ordnungswidrigkeiten sind im Verkehrsrecht in einem Bußgeldkatalog aufgeführt. Ordnungswidrigkeiten sind in aller Regel kleine rechtliche Verstöße, die eine leichte Gefährdung von Gütern und Personen darstellen. Die meisten Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder möglicherweise mit einem Fahrverbot geahndet.

Im Gegensatz zu einer schwerwiegenden Straftat wird ein derartiger kleiner Verkehrsdelikt nicht vor einem Gericht ausgetragen. Um dessen Bearbeitung so einfach wie möglich zu gestalten, sind die Verstöße nach dem Bußgeldverfahren mit der Zahlung eines Bußgelds beendet. Der Bußgeldbescheid informiert Betroffene darüber, welche Verkehrsverletzung sie begangen haben und mit welchen Konsequenzen sie rechnen müssen. Die Höhe des Bußgelds orientiert sich an Regel-Sätzen. Das jeweilige Vergehen ist im Bußgeldbescheid unter Nennung exakter Zeit- sowie Ortsangaben detailliert aufgeführt. Zudem geht ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid stets mit einem Eintrag von mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg einher.

In welchen Fällen erhalten Betroffene einen Bußgeldbescheid?

Gesetzlich gilt eine Ordnungswidrigkeit als vorwerfbare und rechtswidrige Handlung, wenn diese den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das eine Ahndung mit Geldbuße erlaubt. Die am häufigsten im Straßenverkehr registrierten Ordnungswidrigkeiten sind:

  • Rotlichtverstöße
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Falschparken
  • Nutzung des Handys am Steuer
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bei all diesen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um leichte Verstöße gegen geltendes Recht.

 Rotlichtverstöße oder die Missachtung von Vorfahrtsregeln sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Rotlichtverstöße oder die Missachtung von Vorfahrtsregeln sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Wie lange dauert es, bis Empfänger den Bescheid erhalten?

Die genaue Dauer, bis ein Bußgeldbescheid bei den Betroffenen eintrifft, kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis mehrere Monate, bis der Bußgeldbescheid zugestellt wird.

Dieser Zeitrahmen kann von verschiedenen Aspekten beeinflusst werden, wie beispielsweise der Bearbeitungszeit bei der Bußgeldstelle, der Art des Verstoßes, der Komplexität des Falls sowie der Auslastung der Behörde. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zustellung des Bußgeldbescheids die Fristen für eventuelle Einsprüche oder Zahlungen festlegt, daher ist aufmerksam auf den Posteingang zu achten, um gegebenenfalls rechtzeitig zu reagieren.

Verjährungsfristen rund um den Bußgeldbescheid

Behörden müssen sich an zeitlichen Fristen orientieren, innerhalb derer ein Bußgeld ausgesprochen werden muss. Auch wenn die Bußgeldbescheide im Regelfall innerhalb von sechs Wochen nach dem Vergehen zugestellt werden, können Behörden das Dokument bis zu maximal drei Monaten übermitteln.

Haben Betroffene bis zu diesem Zeitpunkt keine Information von der Behörde erhalten, gilt die Tat als verjährt. Wird das Dokument dennoch zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt, dürfen Empfänger einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund Unwirksamkeit einlegen.

Verlängerung der Verjährungsfrist

Es gilt zu beachten, dass die Verjährungsfrist unter bestimmten Umständen verlängert werden kann. Ein Grund für eine Verlängerung wäre beispielsweise ein langer Ermittlungszeitraum, bei dem weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Falls erforderlich sind.

Widerspruch einlegen: So kannst du gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen

Wer zu Unrecht einen Bußgeldbescheid zugesandt bekommt, hat die Möglichkeit, einen offiziellen Widerspruch einzulegen. Wie das funktioniert und welche Schritte auf die Betroffenen zukommen, erfährst du im Folgenden.

Kriterien, die einen Bußgeldbescheid unwirksam machen

Neben einem Versäumnis zeitlicher Fristen durch Behörden können ebenfalls technische oder formale Fehler zu einer Unwirksamkeit der Bescheide führen. Technische Fehler sind beispielsweise Messfehler, die eintreten, falls Messgeräte während der Geschwindigkeitsmessung nicht exakt oder falsch platziert waren.

Etwaige Formfehler gelten für Darstellungen oder Inhalte der Bescheide. Diese Mängel liegen vor, falls die Bescheide unvollständig sind oder Daten falsch angegeben wurden. Gängige inhaltliche Fehler beziehen sich unter anderem auf falsch bezeichnete Tatzeiten, fehlerhafte Fristen oder unzureichende Rechtsmittelbelehrungen. Einer der bekanntesten Fehler in einem Bußgeldbescheid ist ein falsch angegebenes Kennzeichen.

Allerdings müssen Empfänger der Bußgeldbescheide nicht hoffen, dass ein falsch geschriebener Name zur Unwirksamkeit des Dokuments führt. In diesem Fall müssen die Fehler so gravierend sein, dass Tatverdächtige nicht eindeutig identifiziert werden können. Eine Unwirksamkeit liegt unter Umständen vor, wenn Personen auf einem Bild mit Geschwindigkeitsmessung nur unscharf erkennbar sind.

Eine Entscheidung für oder gegen den Einspruch mit dieser Begründung erwägt jedes Gericht für sich allein. Außerdem ist ein Bußgeldbescheid nicht automatisch unwirksam, wenn dem Schreiben kein Blitzerfoto beiliegt. Ähnliche Regelungen gelten für fehlende Unterschriften. In Situationen wie diesen können sich Gerichte möglicherweise auf eine Durchführung vereinfachter Verfahren berufen.

Widerspruch einlegen: Mit oder ohne Anwalt?

Betroffenen steht es frei, das Bußgeldverfahren in Eigenregie ohne juristische Unterstützung durchzuführen. Dennoch ist es empfehlenswert, für das Verfahren einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Ein Vorteil der Beauftragung dieser Experten ist, dass diese schon im Vorfeld genau wissen, wie gut die Erfolgschancen im jeweiligen Fall sind.

Gut zu wissen: Wer ein Bußgeldverfahren anstrebt, kann eventuell eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.

Erfolgschancen beim Widerspruch gegen ein Bußgeldverfahren

Bei einem Bußgeldverfahren sind die Erfolgschancen besonders hoch, wenn sich in dem Dokument technische oder formale Fehler befinden. Schenkt man aktuellen Schätzungen Glauben, sind in ungefähr jedem dritten Bußgeldbescheid Fehler enthalten.

Wer sich nicht sicher ist, ob in dem Dokument ein Fehler vorliegt oder nicht, kann sich ebenfalls an Experten wie Rechtsanwälte oder versierte Service-Unternehmen wenden. Dieses Vorgehen lohnt sich beispielsweise für Autofahrer, die sich noch in der Probezeit befinden.

Wichtige Fristen für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Das Bußgeldverfahren

In den meisten Fällen erhalten Betroffene den Bußgeldbescheid mit der Post sowie einer Zustellungsurkunde zugestellt. Entweder übergeben Postbeamte das Schriftstück persönlich oder werfen das Dokument in den Briefkasten ein. Anschließend beurkunden Postbeamte die Zustellung auf der Zustellurkunde und leiten die Bestätigung an die Verwaltungsbehörde zurück. Werfen die Postbeamten das Dokument einfach in den Briefkasten des Adressaten ein, wird durch diese Handlung bereits der Beginn der Einspruchsfrist gekennzeichnet. Die Zustellurkunde gibt darüber Auskunft, wie, wann, wo und wem die Unterlagen zugestellt wurden. Dadurch kann sich der Empfänger der damit verbundenen Verantwortung nicht mehr entziehen.

Gegen den Bescheid können Betroffene daraufhin insgesamt zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch beim Bußgeldverfahren gegen die Bußgeldbehörde eingehen. Erst wenn kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgt ist, wird das Dokument rechtskräftig.

Kosten und Gebühren in der Übersicht

Der eigentliche Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist zwar kostenfrei. Doch im Falle eines Bußgeldverfahrens fallen neben Anwaltskosten sowie sonstigen Auslagen ebenfalls Gerichtskosten an. Zusätzlich kann ein Einspruch gegen die Bescheide auch schon im Vorfeld Kosten verursachen, falls Rechtsanwälte mit der Prüfung des Dokuments beauftragt werden. Die für diese Überprüfung anfallenden Gebühren werden auch bei einem erfolgreichen Bußgeldbescheid Einspruch nicht erstattet.
Kosten des Bußgeldverfahrens

Landet ein Bußgeldverfahren vor Gericht, fallen pauschal bis zu 500 Euro für die Bußgeldsumme sowie Gerichtskosten von rund 50 Euro an. Ist von höheren Bußgeldern die Rede, belaufen sich die Kosten auf etwa zehn Prozent der Summe. Weiterhin fallen Auslagen-, Versand- sowie Verwaltungskosten an. Diese Kosten entstehen auch dann, falls Betroffene ihren Einspruch während des Hauptverfahrens zurücknehmen. Empfängern des Bußgeldbescheids steht es frei, ihren Einspruch vor oder während der Hauptverhandlung zurückzunehmen. Doch auch in diesem Fall wird ein Betrag von mindestens 15 Euro an Gerichtskosten zuzüglich Verwaltungsgebühren berechnet.

Widerspruch gegen Bußgeldbescheid zurücknehmen– geht das?

Betroffene können einen Bußgeldbescheid Einspruch auch wieder zurücknehmen. Hierfür ist nur ein formloses Schreiben erforderlich, das sich auf wenige Zeilen beschränken kann. Der Bußgeldbescheid wird erst wieder mit einer wirksamen Rücknahme des Einspruchs mit der für die Bearbeitung verantwortlichen Stelle rechtskräftig. Spezielle Fristen zur Durchführung des Einspruchs gibt es zwar nicht. Doch wer so wenig Geld wie möglich für das Verfahren bezahlen möchte, sollte den Einspruch schon vor der Durchführung der Gerichtsverhandlungen zurücknehmen. Wer den Einspruch erst während der laufenden Gerichtsverhandlung widerruft, muss die Gerichtskosten bezahlen.

Fazit

Ob es sich lohnt, Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, hängt von der individuellen Situation und den Umständen des Falls ab. Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn Betroffene der Ansicht sind, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder es plausible Argumente gibt, die gegen den Vorwurf sprechen. Durch den Widerspruch besteht die Möglichkeit, den Sachverhalt erneut zu überprüfen und gegebenenfalls eine Reduzierung des Bußgelds oder einen Freispruch zu erreichen. Es ist in jedem Fall ratsam, sich vor der Entscheidung für einen Widerspruch juristisch beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und mögliche Konsequenzen abzuwägen.

FAQ

Nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wird der Fall erneut geprüft. Je nach den Umständen und der Art des Verstoßes kann es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen. Das Verfahren kann entweder mit einer Bestätigung des Bußgeldbescheids, einer Reduzierung des Bußgelds oder einer Aufhebung des Bescheids enden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um den weiteren Verlauf des Einspruchsverfahrens besser einschätzen zu können.

Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können je nach den individuellen Umständen des Falls verschiedene Begründungen genutzt werden. Mögliche Gründe für einen Einspruch können beispielsweise Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung, fehlende Beweise, Verfahrensfehler oder mangelnde Nachvollziehbarkeit des Vorwurfs sein.

In der Regel zahlt die Person, die Widerspruch einlegt, Gebühren an den Rechtsanwalt sowie an das Gericht. Gibt das Gericht dem Betroffenen jedoch Recht und gewinnt dieser den Prozess, muss die gegnerische Partei die Kosten tragen.

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