Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer plant eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit einer Reihe neuer Regelungen, die noch 2019 in Kraft treten könnten. Die Gesetzesänderungen sollen unter anderem Carsharing stärken, Radfahrern mehr Sicherheit bieten und die Daumenschrauben für Rettungsgassen-Verhinderer kräftig anziehen. So sieht die Novelle unter anderem eine deutliche Verschärfung der Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse vor. Neben Bußgeldern von 200 bis 300 Euro kann es künftig ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg geben.
Steigende Bußgelder
Deutlich steigen, nämlich von 15 auf 100 Euro, sollen zudem die Geldbußen für verbotswidriges Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen. Speziell der Schutz von Radfahrern ist ein Schwerpunkt der Novelle. So soll außerdem für Fahrradschutzstreifen mit gestrichelter Linie künftig ein generelles Halteverbot gelten. Zudem soll der Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Rollern innerorts auf 1,5 und außerorts auf 2,0 Meter festlegt werden. Bislang sah die StVO lediglich einen „ausreichenden“ Abstand vor. Kfz über 3,5 Tonnen sollen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. Grundsätzlich erlaubt werden soll das Nebeneinanderfahren für Radfahrer, sofern diese dabei nicht den Verkehr behindern. Eine weitere Maßnahme sieht die Einrichtung sogenannter Fahrradzonen vor, deren Regelung sich an den für Fahrradstraßen geltenden Regeln orientieren. In diesen soll Tempo 30 gelten, Radfahrer dürfen weder gefährdet oder behindert werden.
Mehr Vorfahrt für Fahrradfahrer
Zur Markierung von Fahrradzonen wurden bereits ein entsprechendes Verkehrszeichen entworfen. Ein ebenfalls neues Verkehrszeichen symbolisiert Lastenräder, für die künftig Kommunen spezielle Parkflächen ausweisen können. Weitere neue Verkehrszeichen sind für die Kennzeichnung von Radschnellwegen sowie für Überholverbote von Radfahrern durch mehrspurige Kfz geplant. Schließlich ist eine Grünpfeilregelung beim Rechtsabbiegen mit entsprechender Beschilderung speziell für Radfahrer vorgesehen.
Vorteile für Ride- und Carsharing
Weitere Regelungen sehen vor, Busfahrstreifen für E-Roller und zudem für Pkw mit mehr als drei Insassen freizugeben. Darüber hinaus will man Carsharing fördern, unter anderem in dem Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge ausgewiesen werden können. Außerdem ist eine Plakette vorgesehen, die in der Windschutzscheibe Carsharing-Fahrzeuge auch als solche ausweist. Schließlich sollen Kommunen und Straßenverkehrsbehörden künftig Parkflächen für E-Fahrzeuge mit Markierungen hervorheben dürfen.
Nach einer für den 19. August angesetzten Ressortabstimmung und einer anschließenden Länder- und Verbändeanhörung müssen schließlich die Länder über die Novelle abstimmen. Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit einem Inkrafttreten noch in diesem Jahr. (Autoren: mh/sp-x, tv)