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Personenbeförderungsschein: Voraussetzungen, Kosten und wer ihn benötigt

Jeder, der andere Personen zum gewerblichen Zweck befördert, benötigt ihn – den Personenbeförderungsschein, oder kurz P-Schein. Aber wie bekomme ich diese Erlaubnis? Alles Wissenswerte erfährst du hier im Überblick.

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Wer benötigt einen Personenbeförderungsschein?

Wer Personen privat im Auto mitnimmt, kann das mit dem entsprechenden Führerschein ohne zusätzliche Scheine oder Erlaubnis machen – klar. Sobald jemand mit der Beförderung von Personen allerdings Geld verdient, braucht er einen Personenbeförderungsschein. Das kann zum Beispiel ein Taxifahrer oder Chauffeur sein, oder auch ein Bus- oder Krankentransportfahrer. Die sogenannten Berufskraftfahrer tragen eine hohe Verantwortung für den Transport von anderen Menschen und müssen somit vorab nachweisen, dass sie im stabilen gesundheitlichen Zustand sind und/oder über die notwendige Fachkenntnis verfügen.

Schon gewusst?

Mitfahrgelegenheiten, zum Beispiel über die Mitfahrzentrale, bei denen sich alle Mitfahrenden lediglich die Kosten für Kraftstoff und Ähnliches teilen, gelten nicht als gewerbliche Fahrten. Hier benötigt der Fahrer keinen P-Schein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für die Ausstellung müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein bzw. mit den genannten Dokumenten nachgewiesen und bei Beantragung vorgelegt werden:

  • Mindestalter 21 Jahre (bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
  • Führerschein der Klasse B muss seit zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen seit einem Jahr) vorliegen
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“
  • Ärztliche und augenärztliche Gesundheitsbescheinigung

Fahrer von Krankenkraftwagen benötigen zudem für die Beantragung eine Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung. Angehende Taxifahrer müssen einen Nachweis über eine bestandene Ortskenntnis- bzw. Fachkundeprüfung vorlegen.

Gut zu wissen:

Mit dem Personenbeförderungsschein dürfen bis zu acht Personen zusätzlich zum Fahrer befördert werden. Ab neun Personen benötigt man die Führerscheinklasse D oder D1, also einen Omnibusführerschein.

Omnibusfahrer benötigen keinen zusätzlichen P-Schein, dieser ist bei den Klassen D und D1 inkludiert. Dies gilt allerdings nicht für Taxifahrten.

Krankenwagenfahrer der Bundeswehr, Polizei oder Feuerwehr brauchen ebenfalls keinen P-Schein.

Wo bekomme ich einen Personenbeförderungsschein?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der P-Schein mit den entsprechenden Unterlagen im Normalfall bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt werden.

Die Fahrerlaubnis, andere Personen gewerblich zu befördern, wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Danach muss sie verlängert werden. Für die Verlängerung müssen erneut Nachweise erbracht werden, wie die Bestätigung über einen Sehtest und eine Gesundheitsprüfung.

Wie teuer ist ein P-Schein?

Der Antrag des P-Scheins selbst kostet je nach Region zwischen 40 und 60 Euro. Besitzt man noch einen alten Führerschein, fallen zusätzliche Gebühren für den Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein an.

Hinzu kommen die Kosten für die notwendigen Antragsunterlagen, die für die Ausstellung genannt sind.

Zusätzliche Kosten

Neben der Antragsstellung fallen weitere Kosten für den P-Schein an. Die Kosten für das Führungszeugnis betragen 13 Euro, während ärztliche Bescheinigungen und Gesundheitsprüfungen zwischen 80 und 150 Euro kosten. Für ein Passfoto fallen ungefähr 10 bis 15 Euro an. Somit können die Gesamtkosten für den Personenbeförderungsschein bis zu 300 Euro betragen.

Was passiert, wenn ich ohne P-Schein fahre?

Kosten und Gebühren für Bußgeld

Wer ohne P-Schein kontrolliert wird, während er gewerblich Personen befördert, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Fazit: mit dem Personenbeförderungsschein auf der sicheren Seite

Wer plant, im Fahrgastbetrieb sein Geld zu verdienen, sollte den P-Schein rechtzeitig beantragen. Damit vermeidet man Bußgelder und kann mit der offiziellen Erlaubnis sichergehen, über alle wichtigen Voraussetzungen zu verfügen. Denn wer andere Menschen im Straßenverkehr von A nach B transportiert, trägt eine hohe Verantwortung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Personenbeförderungsschein

Für den Personenbeförderungsschein muss ich mindestens 21 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse B haben, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafen sowie einen bestandenen Seh- und Gesundheitstest vorweisen.

Wer als Angestellter oder Selbstständiger andere Personen gegen Entgelt befördert, ist gewerblich tätig. Dies kann zum Beispiel ein Taxifahrer oder ein Busfahrer sein.

Zur Erlangung des Personenbeförderungsscheins (P-Schein) sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich: Personalausweis bzw. Pass, Vorlage des Führerscheins, Führungszeugnis, Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, Funktions- und Leistungstest, in bestimmten Fällen Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe.

Für die private Mitnahme von bis zu acht Personen ist eine Personenbeförderung ohne Personenbeförderungsschein möglich.

Der Personenbeförderungsschein ist ein Dokument, das bestimmte Personen dazu berechtigt, gewerblich Personen zu befördern. Dieser Schein ist in vielen Ländern und Regionen gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Personen, die als Fahrer oder Fahrerinnen im Personentransport tätig sind, bestimmte Anforderungen erfüllen und die notwendige Qualifikation besitzen.

Die Kosten für den Personenbeförderungsschein (P-Schein) können sich auf bis zu 300 Euro belaufen.

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