Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Dokumente deines Fahrzeuges. Er dient als Eigentumsnachweis, zum Beispiel wenn du dein Auto zulassen oder verkaufen möchtest. Den Fahrzeugschein benötigst du im Straßenverkehr, damit dein Auto identifiziert werden kann. Miteinander bilden die beiden Dokumente die Zulassungsbescheinigung deines Autos.
Früher gab es einen Fahrzeugschein und es gab einen Fahrzeugbrief. Erst seit Oktober 2005 sind die beiden Dokumente in der Europäischen Union unter dem Ausdruck Zulassungsbescheinigung zusammengeführt. Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde. Sie dient als Nachweis, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet und zugelassen ist.
In Deutschland setzt sich die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen zusammen:
Bei einer Verkehrskontrolle benötigst du zwei Arten von Ausweisen: Deinen Personalausweis beziehungsweise Reisepass und den “Ausweis” deines Fahrzeuges - den Fahrzeugschein. Den Fahrzeugschein solltest du immer bei dir haben, wenn du ein Auto fährst. Er enthält Angaben über die Zulassung, den Halter und die Ausstattung des Wagens und dokumentiert, dass die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr amtlich genehmigt ist.
Mit dem Fahrzeugbrief kannst du nachweisen, dass du der Eigentümer des Autos bist. Er ist ein amtliches Dokument und du solltest ihn an einem sicheren Ort außerhalb des Fahrzeuges aufbewahren. Der Fahrzeugbrief enthält Angaben zum Halter des Fahrzeuges und zum Fahrzeug selbst.
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) dient dir als Eigentumsnachweis. In diesen Situationen benötigst du den Fahrzeugbrief:
Mit der Zusammenführung des Fahrzeugbriefes und des Fahrzeugscheins zur Zulassungsbescheinigung wurde der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt. Durch die EU-weite Vereinheitlichung der Zulassungsbescheinigung kann der Fahrzeugbrief innerhalb der EU länderübergreifend gelesen werden.
Darüber hinaus gilt die neue Bescheinigung als fälschungssicher. Ähnlich wie Geldscheine ist sie aus fälschungssicherem Spezialpapier gefertigt, enthält fluoreszierende Aufdrucke, wie zum Beispiel die Dokumentennummer sowie ein Wasserzeichen in Form eines Adlers.
Gut zu wissen
Ein Fahrzeugbrief aus der Zeit vor der Umstellung 2005 ist weiterhin gültig. Du bist nicht verpflichtet, ihn gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 einzutauschen.
Geht dein alter Fahrzeugbrief jedoch verloren oder benötigst du neue Papiere, dann musst du diesen seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzen. In diesem Fall benötigst du auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1. Beide Papiere können nur paarweise ausgestellt werden.
Der Fahrzeugbrief zeigt an, wer der Halter des Fahrzeuges ist. Allerdings ist der Halter nicht automatisch der Eigentümer des Fahrzeuges, zum Beispiel bei einer Finanzierung oder beim Leasing. Der Eigentümer hat den Fahrzeugbrief.
Der Fahrzeugbrief bleibt beim Eigentümer. Im Falle einer Finanzierung ist das in der Regel das Kreditinstitut beziehungsweise die Bank, solange das Auto nicht vollständig abbezahlt ist. Beim Leasing ist die Leasinggesellschaft der Eigentümer. Als Halter des Fahrzeuges solltest du jedoch den Fahrzeugschein im Straßenverkehr stets bei dir haben.
Bist du der Eigentümer eines Fahrzeuges, dann bist du auch im Besitz des Fahrzeugbriefes. Den Fahrzeugbrief solltest du niemals im Auto aufbewahren. Im Falle eines Diebstahls könnte es ansonsten sein, dass die Kfz-Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Es gilt als grob fahrlässig, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Auto aufzubewahren. Zudem würde es Dieben die Überführung deines Wagens ins Ausland erleichtern, wenn sie auch im Besitz des Fahrzeugbriefes sind. Deshalb solltest du diesen am besten an einem sicheren Ort verstauen, zum Beispiel in einem Safe bei dir zuhause.
Gut zu wissen
Im Streitfall gilt der Kaufvertrag als Nachweis für eine Übertragung des Eigentums. Eigentümer des Fahrzeuges ist derjenige, der das Fahrzeug erworben hat, unabhängig davon, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Diese Regelung soll Eigentümer vor Diebstahl schützen.
Wenn du deinen Fahrzeugbrief verloren hast, solltest du den Verlust bei der zuständigen Zulassungsstelle melden. Diese stellt dir eine neue Zulassungsbescheinigung aus.
Wenn du den Verlust deines Fahrzeugbriefes bei der zuständigen Zulassungsstelle meldest, leitet die Behörde die Informationen an das Kraftfahrtbundesamt weiter. Dieses veröffentlicht den Verlust im Bundesverkehrsblatt. Dadurch haben Dritte, wie zum Beispiel ein Kreditinstitut, die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch zu erheben, wenn sie Eigentümer des Fahrzeuges sind. Wenn es zu einem solchen Einspruch kommen sollte, bleibt der Fahrzeugbrief zur weiteren Prüfung vorerst bei der Behörde.
Wird innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch durch Dritte erhoben, stellt dir die Zulassungsstelle innerhalb von acht Wochen eine neue Zulassungsbescheinigung aus.
Wenn du einen neuen Fahrzeugbrief beantragen möchtest, benötigst du verschiedene Dokumente, um bei der Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung zu beantragen.
Eine neue Zulassungsbescheinigung kostet zwischen 50 und 80 Euro. Dieser Preis setzt sich aus den Kosten für einen neuen Fahrzeugschein und einen neuen Fahrzeugbrief zusammen. Beide sind nur paarweise erhältlich. Solltest du den Fahrzeugbrief verloren haben, kommen noch Kosten für die Eidesstattliche Erklärung hinzu.
Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) | Rund 10 Euro |
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Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) | Rund 60 Euro |
Kosten für die Eidesstattliche Erklärung | Rund 30 Euro |
Gesamtkosten für die neue Zulassungsbescheinigung | Rund 70 – 100 Euro |
Im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) stehen wichtige technische Daten des Fahrzeugs sowie Informationen zum Halter des Fahrzeugs.
Zu den wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs zählen zum Beispiel die Automarke, Angaben zur Leistung sowie das Datum der Erstzulassung. Außerdem steht im Fahrzeugbrief die sogenannte Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN). Durch diese Nummer lässt sich das Fahrzeug identifizieren. Darüber hinaus enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 2 seit Januar 2018 zusätzlich einen Sicherheitscode zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung (i-Kfz).
Bis 2005 wurden im Fahrzeugbrief maximal sechs Fahrzeughalter aufgeführt. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 zeigt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur noch die Personalien des Halters sowie eines Vorhalters an – darüber hinaus wird die tatsächliche Anzahl der bisherigen Halter sowie der Tag der Erstzulassung weiterhin erfasst, um den Wert des Fahrzeuges ermitteln zu können. Ab dem dritten Halter muss ein neuer Fahrzeugbrief beantragt werden.
Seit der Zusammenführung von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zur sogenannten Zulassungsbescheinigung ist der Aufbau des neuen Fahrzeugbriefes in der gesamten EU einheitlich gestaltet.
In der linken Spalte des neuen Fahrzeugbriefes stehen Informationen über den vorherigen Halter des Fahrzeuges. In der rechten Spalte finden sich Informationen über den aktuellen Halter.
Die in der Tabelle aufgelisteten Buchstaben- und Zifferncodes stehen jeweils für bestimmte Informationen zum Fahrzeug beziehungsweise zum Fahrzeughalter.
Oberer Abschnitt der Zulassungsbescheinigung Teil 2:
A | Amtliches Kennzeichen |
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B | Datum der Erstzulassung (Hier kannst du das Alter des Autos erkennen) |
C | Daten zum Eigentümer (Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung ist nicht automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs) |
I | Datum dieser Zulassung (Zeigt das Datum an, zu dem du das Auto angemeldet hast) |
(1) | Anzahl der Vorhalter (Zeigt an, wie viele Eigentümer das Auto schon hatte) |
Unterer Abschnitt der Zulassungsbescheinigung Teil 2:
D | Daten zum Fahrzeug |
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(2) | Daten zum Herstellercode |
E | Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) |
(3) | Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifikationsnummer |
J | Fahrzeugklasse |
(4) | Art des Aufbaus |
(5) | Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus (Wofür darfst du das Fahrzeug benutzen? Wie viele Personen darfst du befördern?) |
R | Farbe des Fahrzeugs |
(11) | Code zu R: Die Zahl beschreibt die eingetragene Farbe |
P | Daten zur Fahrzeugleistung (zum Beispiel Hubraum, Kraftstoffart) |
(10) | Code zu P3 (Die Zahl beschreibt den eingetragenen Kraftstoff) |
K | Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE (belegt, ob dein Fahrzeug verkehrssicher eingestuft ist) |
(6) | Datum zu K (wann die EG-Typgenehmigung erteilt wurde) |
(17) | Merkmal zur Betriebserlaubnis |
(25) | Zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde |
(23) | Raum für interne Vermerke des Herstellers |
(24) | Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend genannte Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber). Außerdem: Bestätigung der Gültigkeit deines Fahrzeugbriefes durch Datum und Unterschrift |
Seit 2005 setzt sich die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen zusammen: dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Seit der Zusammenführung beider Dokumente ist die Zulassungsbescheinigung innerhalb der Europäische Union länderübergreifend lesbar und gilt zudem als fälschungssicher. Als Fahrzeughalter solltest du den Fahrzeugschein beim Fahren stets bei dir haben, damit das Fahrzeug bei einer Verkehrskontrolle identifiziert werden kann. Den Fahrzeugbrief solltest du an einem sicheren Ort außerhalb deines Fahrzeuges aufbewahren. Du benötigst ihn etwa beim Verkauf deines Wagens oder bei der Zulassungsstelle. Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugbriefes kannst du bei der zuständigen Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung beantragen.