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Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland: Infos zu Limits & Strafen

Der Bußgeldkatalog für die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Straßen hat sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. Aktuell wird der Fokus auf hohe Geldstrafen zur Abschreckung gesetzt. Punkte und Fahrverbote gelten erst bei schwerwiegenden Delikten.

Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts

Deutschland hat in Sachen Geschwindigkeitsbegrenzung einen klaren Bußgeldkatalog. Innerorts beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Diese kann sich in Wohngebieten auch auf 30 km/h und auf Spielstraßen auf 7 bis 15 km/h reduzieren. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, sie in wenig besiedeltem Gebiet auf 60 km/h zu erhöhen. Wenn ein anderes Tempolimit als 50 km/h gilt, wird dies durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen.

Wer innerorts bis zu 10 km/h zu schnell ist, erhält eine Strafe von 30 Euro. Ergeht ein Bußgeldbescheid - zum Beispiel, wenn ein Verwarngeld nicht innerhalb der 7-Tages-Frist bezahlt wird - kommen Auslagen und eine Bearbeitungsgebühr hinzu. Der Gesamtbetrag beläuft sich dann auf 58,50 Euro. Wird die Geschwindigkeit innerorts um 11 bis 15 km/h überschritten, erhöht sich die Strafe auf 50 Euro (78,50 Euro inklusive Auslagen und Gebühr).

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 30 km/h verhängt die Führerscheinstelle ein Fahrverbot von einem Monat. Darüber hinaus erhält der Temposünder zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung zwischen 21 und 31 km/h gibt es einen Punkt. Die Strafe ab 31 km/h zu schnell liegt bei 260 Euro (inklusive Auslagen und Gebühr bei 288,50).

Die Höchststrafe fällt bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 70 km/h an. Hier wird ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten verhängt und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Die Geldstrafe beläuft sich auf 800 Euro (mit Gebühren und Auslagen auf 843,50 Euro). Wenn dem Fahrer bei einer solchen Übertretung Vorsatz unterstellt wird, kann die Bußgeldbehörde die Strafe sogar verdoppeln und die Polizei ist befugt, ein Strafverfahren einzuleiten.

Höchstgeschwindigkeit außerorts

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Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen und etwas niedrigere Strafen als innerorts. Sofern die Beschilderung nichts anderes vorgibt, gelten auf Landstraßen 100 km/h. Auf Autobahnen ist diese Begrenzung aufgehoben, solange die Verkehrszeichen nichts anderes vorgeben. Auf einigen Abschnitten wird jedoch eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Diese gilt allerdings nur bei guten Wetterbedingungen. Bei Regen, Schnee, Nebel oder Sturm sollten Fahrer ihr Tempo entsprechend anpassen.

Wer bis zu 10 km/h außerorts zu schnell ist, muss mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Wird diese nicht als Verwarngeld gezahlt und es ergeht ein Bußgeldbescheid, kommen eine Bearbeitungsgebühr sowie Auslagen dazu. Der Gesamtbetrag beläuft sich dann auf 48,50 Euro. Ab 21 km/h zu schnell wird dem Fahrer ein Punkt ins Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Geldstrafe beträgt dabei 100 Euro (inklusive zusätzlicher Kosten 128,50 Euro).

Wird das Tempo außerorts um mehr als 41 km/h überschritten, verhängt die Führerscheinstelle ein Fahrverbot von einem Monat und in Flensburg werden zwei Punkte eingetragen. Ab 61 km/h zu schnell sind es sogar zwei Monate Fahrverbot und ab 71 km/h drei Monate. Die finanzielle Höchststrafe liegt bei 700 Euro (inklusive Auslagen und Gebühr bei 738,50 Euro).

Strafen für Wiederholungstäter

Die Geldstrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen eine abschreckende und erziehende Wirkung entfalten. Begeht ein Fahrer wiederholt die gleichen Ordnungswidrigkeiten, wird ihm unterstellt, dass er uneinsichtig ist und eine reine Geldstrafe nicht die gewünschte Konsequenz mit sich bringt. Die Führerscheinstelle kann deshalb auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Fahrer wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs war. Es liegt dann im Ermessen der Führerscheinstelle, ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen. Innerorts verhält es sich ebenso. Wer wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs ist als erlaubt, riskiert seinen Führerschein.

Als Wiederholungstäter gelten Fahrer, wenn sie die Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Zeitraum von 12 Monaten oder weniger begehen. Während bei Ersttätern ein Fahrverbot in die Zahlung einer höheren Geldstrafe umgewandelt werden kann, ist das bei Wiederholungstätern in der Regel nicht der Fall. Hier wird nur dann auf das Fahrverbot verzichtet, wenn die Übertretung vor Gericht gut begründet wird.

Wissenswertes zur Geschwindigkeitsbegrenzung

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Bei der Ermittlung der Geschwindigkeitsübertretung wird von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen. Diese beträgt bei einem Tempo von bis zu 100 km/h pauschal 3 Stundenkilometer. Wenn also 93 km/h mit dem Blitzer gemessen wurden, wird die Strafe auf 90 km/h berechnet. Liegt die Gesamtgeschwindigkeit über 100 km/h, werden 3% abgezogen. Beträgt die Messung beispielsweise 110 km/h, werden 3,3 km/h für die Bußgeldberechnung subtrahiert.

Bei Messungen durch ein Videonachfahrsystem erhöht sich der Toleranzabzug sogar auf 5%, da die Methode im Vergleich zum klassischen, stationären Blitzer als fehleranfälliger gilt. Insgesamt besteht jedoch bei allen Messverfahren die Gefahr, dass sie ungenau sind. In einigen Fällen kann es sich also lohnen, gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen und ihn anzufechten.

Blitzer-Apps, die den Fahrer vor bekannten Radarstationen warnen, sind in Deutschland verboten. Auch wer als Beifahrer ein solches Programm nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann bei bis zu 100 Euro liegen. Bis Februar 2023 bestand dahingehend noch Rechtsunsicherheit, doch mittlerweile gibt es einen Präzedenzfall, der die Regelung bekräftigt.

Die erste Geschwindigkeitsbegrenzung wurde bereits 1910 eingeführt und galt für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen. Erst ab 1939 gelten Begrenzungen für sämtliche Pkws. Grund dafür war der massive Anstieg von Unfällen. Neben Deutschland gibt es nur auf den Autobahnen in Afghanistan, Bhutan, Haiti, Burundi und Mauretanien kein Tempolimit. Alle anderen Nationen haben sich für eine generelle Höchstgeschwindigkeit entschieden.

Fazit: Tempolimits dienen dem Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern

Auf Autobahnen gibt es kein allgemeines Tempolimit in Deutschland. Dennoch darf nicht überall unbegrenzt schnell gefahren werden. Wer die Beschilderung missachtet, muss mit empfindlichen Geldstrafen und gegebenenfalls Fahrverboten sowie Punkten in Flensburg rechnen. Innerorts sind die Regelungen zum Schutz von Passanten und anderen Verkehrsteilnehmern strenger. Wer die Geschwindigkeit vorsätzlich in hohem Maße überschreitet, begeht nach §315d StGB eine Straftat, die im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe und der Einziehung des Fahrzeugs führen kann.

FAQ

Grundsätzlich gilt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften bei 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften bei 100 km/h liegt. Auf Autobahnen gilt kein Tempolimit. In bestimmten Arealen weist eine entsprechende Beschilderung auf spezielle Tempolimits hin, wie etwa einer 30er Zone in der Stadt oder eine Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, zum Beispiel in Baustellenbereichen.

Je nach höhe der Geschwindigkeitsübertretung können Strafen zwischen 20 und 800 Euro anfallen. Hinzu kommen Auslagen und Bearbeitungsgebühren, sodass die tatsächliche Belastung zwischen 48,50 und 843,50 Euro liegt.

Auf rund 70% der deutschen Autobahnen gilt kein Tempolimit, sodass theoretisch unbegrenzt schnell gefahren werden darf. Etwa 30% der Autobahnen haben individuelle Tempolimits aufgrund von Straßenschäden, der Nähe zu Anwohnern oder anderen Faktoren.

Wenn innerorts mehr als 30 km/h und außerorts mehr als 40 km/h zu schnell gefahren wird, gibt es in jedem Fall ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Bei wiederholten Verstößen kann aber auch schon bei niedrigeren Überschreitungen der Führerschein entzogen werden.

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