Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Natürlich spielt das Alter des Fahrzeugs eine grundlegende Rolle, wenn es um den Erhalt des H-Kennzeichens geht. Die Vorschriften besagen, dass das Fahrzeug mindestens vor 30 Jahren das erste Mal zugelassen wurde. Nur mit diesem Alter können das Auto, der Lastkraftwagen oder das Motorrad das H-Kennzeichen erhalten.
Allerdings reicht ein mindestens 30 Jahre altes Modell noch lange nicht aus. Auch ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO ist notwendig, damit die Zulassung als Oldtimer erfolgen kann. Natürlich gelten auch alle Voraussetzungen, die immer bei einer Anmeldung eines Fahrzeugs beachtet werden müssen. Hierzu gehören eine gültige Hauptuntersuchung und der nachweisbare Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Rahmen des Gutachtens wird überprüft, ob das Fahrzeug als historisch wertvoll einzustufen ist. Hierfür sollen die Modelle möglichst unverändert sein, technische Mängel, unsachgemäße Instandsetzungen und große optische Veränderungen zum Werkszustand verhindern häufig eine Oldtimer-Zulassung.
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Eine Besonderheit muss bei einem importierten Fahrzeug beachtet werden. Hier fallen die Anforderungen für den Erhalt einer H-Zulassung höher aus, da ein zusätzliches Vollgutachten nach $21 StVZO für die Erstzulassung in Deutschland vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, wird das jeweilige Fahrzeug kein H-Kennzeichen erhalten.