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Handy am Steuer

Das Smartphone macht im Auto die Musikauswahl, Navigieren und Telefonieren während der Fahrt möglich. Alles grundsätzlich nicht verboten, aber die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht genaue Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung des Handys am Steuer erlaubt ist.

Diese Vorschriften der StVO zur Handynutzung im Auto sollte jeder kennen

Hände ans Steuer, Augen auf die Straße und alle Aufmerksamkeit auf den Verkehr, nach dieser Maxime bestimmt die Straßenverkehrsordnung auch Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte in Fahrzeugen. Das heißt zunächst ganz allgemein nach § 23 StVO, dass während der Fahrt weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt werden dürfen. Ein generelles Handyverbot ist das allerdings nicht. Denn erlaubt ist etwa das Telefonieren mit Handy im Auto, wenn das Gerät dazu nicht in die Hand genommen oder gehalten werden muss. Dabei ist in der Bußgeldverordnung genauestens geregelt, was unter dem Halten verstanden wird. Ein Ablegen auf dem Oberschenkel oder das Einklemmen zwischen Ohr und Schulter gehören ebenfalls dazu.

Also deswegen am besten eine Handyhalterung montieren und die Sprachsteuerung oder Freisprecheinrichtung nutzen. Auch ein Headset ist erlaubt, allerdings muss es sich um ein einseitiges Modell handeln. Nur so ist gewährleistet, dass Geräusche aus dem Verkehr weiterhin wahrgenommen werden können. Und auch hier sollte sich das Smartphone nicht in der Hand, sondern in der Tasche oder in der Halterung befinden. Wer so mit dem Smartphone navigiert oder damit seine Musik auswählt, darf dies unter der Voraussetzung tun, dass zur Bedienung der Blick nur kurz auf den Bildschirm gerichtet ist. Diese sogenannte "angepasste Blickzuwendung" muss überdies die jeweiligen Verkehrs- und Sichtverhältnisse berücksichtigen. Keine Probleme gibt es mit der Handynutzung am Steuer, wenn der Motor abgestellt ist und das Fahrzeug sicher steht. Den Ampelhalt beim aktivierten Start-Stopp-System rechnet die StVO allerdings nicht dazu.

Höhere Strafen für Handy am Steuer durch die neue Bußgeldverordnung seit 2021

Die StVO hat die Regeln für die Nutzung von Handy & Co. in Fahrzeugen erst 2017 nachgeschärft. Aufgrund der vielen Verstöße brachte der Gesetzgeber aber bereits im Jahr 2020 einen neuen Bußgeldkatalog mit verschärften Strafen für die Handynutzung beim Fahren auf den Weg. Dieser trat am 9. November 2021 in Kraft und sieht weitaus höhere Geldstrafen als vorher für das Vergehen vor. Seitdem hat sich an dem Katalog nichts mehr geändert – es ist die aktuellste Version.

Diese Strafen drohen für Fahren mit Handy am Steuer

Die StVO macht die generellen Vorgaben, was beim Autofahren im Hinblick auf die Nutzung elektronischer Geräte zu beachten ist. Welche Sanktionen Verstöße nach sich ziehen, wird dann im offiziellen Bußgeldkatalog in aktualisierter Form festgelegt. Hier gilt die neueste Fassung vom 9. November 2021. Generell umfasst der Katalog Strafen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Je nach Einzelfall und dessen Folgen können die Strafen gestaffelt sein. Wer etwa wegen verbotener Handynutzung einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden verursacht, der muss mit härteren Sanktionsmaßnahmen rechnen oder sogar seinen Führerschein für einige Zeit abgeben.

 Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit Strafen in Form von Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot rechnen. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit Strafen in Form von Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot rechnen.

Fahren mit Handy am Steuer kostet 100 bis 200 Euro Bußgeld

Los geht es im neuesten Bußgeldkatalog 2021 mit dem Tatbestand der rechtswidrigen elektronischen Gerätenutzung beim Fahren. Dafür sieht der Katalog einen Regelsatz von mindestens 100 Euro als Strafe vor. Je nach Schwere des Vergehens sind die weiteren Bußgeldstrafen höher gestaffelt. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch das Verhalten gefährdet, kann das Bußgeld auch auf 150 Euro steigen. Führt die verbotene Handynutzung gar zu einem Unfall mit Schaden, wird die Strafzahlung auf 200 Euro angehoben.

Ab zwei Punkten droht ein Fahrverbot

Mit der 100 Euro Strafe gibt es zusätzlich einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Geldstrafen ab 150 Euro kosten nicht nur mehr, sie bringen gleich auch noch die doppelte Punktzahl auf das Konto zur zentralen Erfassung von Verkehrssündern. Wer zwei Punkte für das Fahren mit Handy am Steuer kassiert, darf zudem mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Fahren mit Handy am Steuer und Überschreitung des Tempolimits nur ein Tatbestand

Wer zu schnell gefahren ist und dabei sein Smartphone benutzt hat, hat nur eine Hauptstrafe zu befürchten. Gemäß dem Bußgeldkatalog wird das als eine Tateinheit betrachtet. Daher droht nur eine Hauptstrafe für den schwerwiegenderen Verstoß, also entweder das Handy am Steuer oder die Tempoüberschreitung. Nebenstrafen wie Fahrverbot oder eine höhere Geldstrafe sind in diesem Fall aber durchaus möglich.

Handy am Steuer: Strafen im Überblick

  • 100 Euro: Regelsatz für die Nutzung des Handys am Steuer
  • 150 Euro: Wenn Verkehrsteilnehmer gefährdet werden
  • 200 Euro: Bei Unfällen mit Schaden
  • Flensburger Verkehrssünderkartei: Bei 100 Euro gibt es einen Punkt, ab 150 Euro gibt es zwei Punkte
  • Fahrverbot: Ab zwei Punkten ist mit einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen

Umwandeln von Fahrverbot für Handynutzung nur im Härtefall möglich

Das Bußgeld für einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Handynutzung beim Autofahren tut weh, aber ein Fahrverbot ab zwei Punkten bringt den Alltag meist gehörig durcheinander. Ein Umwandeln in Geldstrafe ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber im Einzelfall behördlich oder vor Gericht geprüft werden. Chancen haben da in der Regel nur Personen, die einen unzumutbaren Härtefall glaubhaft machen können. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Führerschein für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist und der zeitweise Einbehalt der Fahrerlaubnis somit die Existenz bedroht.

Bei Erfolg des Einspruchs gegen das Fahrverbot im Härtefall wird das Bußgeld in der Regel an der Höhe des monatlichen Einkommens oder an den finanziellen Verhältnissen der Person bemessen.

Blitzer & Kontrollen: Fakten zur Beweislage und wann Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn macht

Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer geblitzt wird und eindeutig auf dem Foto zu identifizieren ist, dürfte es schwer haben, die Bußgeldbehörde davon zu überzeugen, dass eine andere Person gefahren ist. Bei unklarer Beweislage jedoch kann ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn machen. Der muss allerdings innerhalb von zwei Wochen erfolgen, sonst erlangt der Bescheid automatisch Rechtskraft.

Schwieriger wird ein Widerspruch, wenn bei Polizeikontrollen mehrere Beamte den Sachverhalt bezeugen. Im Alltag schwer zu beweisen sind Verstöße, die sich auf die in der StVO genannte „angemessene Blickzuwendung“ bei der Bedienung eines elektronischen Geräts im Fahrzeug beziehen. Da muss im Zweifel ein Gericht beurteilen, ob der Blick beim Hantieren auf Touchscreen oder Smartphone-Bildschirm zu lange vom Verkehrsgeschehen abgelenkt hat.

 Nur mit "angemessener Blickzuwendung" darf das Handy am Steuer bedient werden. Nur mit "angemessener Blickzuwendung" darf das Handy am Steuer bedient werden.

Härtere Strafen für Fahranfänger

Wer seinen Führerschein auf Probe hat, darf sich in den ersten zwei Jahren nach Erhalt der Fahrerlaubnis weniger leisten als andere Verkehrsteilnehmer. Das gilt auch beim Fahren mit Handy am Steuer. Denn mindestens 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Register gilt bei Fahranfängern schon nicht mehr als B-Verstoß, der die weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten umfasst. Vielmehr gehört die Handynutzung am Steuer in der Probezeit in die Kategorie A-Verstoß für schwerwiegendere Zuwiderhandlungen. In der Konsequenz wird die Führerschein-Probezeit damit durch die verbotene Handynutzung auf vier Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Erfolgt in der Lernphase zwei Mal ein A-Verstoß, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und es sollte ein Gespräch in einer auf Verkehrspsychologie spezialisierten Beratungsstelle eingeplant werden. Denn wer innerhalb von zwei Monaten nach dem zweiten A-Verstoß als Fahranfänger erneut etwa wieder mit dem Handy am Steuer geblitzt wird, darf seinen neuen Führerschein gleich wieder abgeben. Deshalb ist für Fahranfänger beim Thema Handy am Steuer ganz besondere Vorsicht geboten.

Strafen für Telefonieren am Steuer in anderen europäischen Ländern

Um die durch Handys am Steuer erhöhte Unfallgefahr zu reduzieren, haben auch viele andere Länder strikte Maßnahmen als Sanktionen eingeführt und diese zuletzt auch verschärft. Die Bandbreite ist dabei sehr groß und reicht von Bußgeldern in Höhe von 25 bis 475 Euro. Besonders teuer wird es in Estland, Skandinavien, Großbritannien oder den Niederlanden. Aber auch viele beliebte Urlaubsländer wie Spanien, Italien oder Kroatien langen kräftig zu. Daher gilt es, sich vor dem Urlaub über die Gebühren zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Und generell ist der beste Schutz gegen das Bußgeld, das Smartphone während der Fahrt in der Tasche zu lassen.

Strafen in europäischen Ländern für die Handynutzung im Auto

Land Bußgelder
Belgien Ab 115 €
Dänemark 200 €
Deutschland 100 – 200 €
Estland Bis 400 €
Frankreich Ab 135 €
Griechenland Ab 100 €
Großbritannien Ab ca. 235 €
Island 30 €
Italien Ab 165 €
Irland Ab 60 €
Kroatien Ab 135 €
Lettland 15 €
Luxemburg 75 €
Niederlande Bis 350 €
Norwegen Ab 475 €
Österreich Ab 100 €
Polen Ab 45 €
Portugal Ab 120 €
Schweden Ab 160 €
Schweiz Ab ca. 100 €
Slowakei Ab 100 €
Slowenien 120 €
Spanien Ab 200 €
Tschechien und Ungarn Ab 40 €

FAQ zum Thema Handy am Steuer

Die Strafe fängt in Deutschland bei 100 Euro an und kann bis zu 200 Euro betragen, wenn dabei ein Sachschaden entsteht. In anderen europäischen Ländern variieren die Preise zwischen 45 und 475 Euro. Am teuersten sind dabei die Niederlande, Estland, Skandinavien oder das Vereinigte Königreich.

Generell ist das Handy am Steuer nicht verboten. Es darf aber nur unter bestimmten Vorlagen benutzt werden. Nach § 23 StVO dürfen während der Fahrt weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt werden. Das Handy darf am Steuer per Freisprechanlage zum Telefonieren oder Navigieren genutzt werden, wenn es sich in einer Handyhalterung oder in der Tasche befindet und nicht gehalten werden muss.

Es gibt zwei Möglichkeiten, über die die Nutzung des Handys am Steuer bewiesen werden kann. Entweder gibt es ein Blitzerfoto oder die Beamten haben den Vorfall selbst beobachtet. Ein Widerspruch ist dann möglich, wenn die Person auf dem Blitzerfoto nicht genau zu erkennen ist. Bei einer Feststellung durch Beamte macht der Widerspruch meistens keinen Sinn.

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