Der Begriff Homologation – auch Homologierung genannt – wird nicht nur bei Kraftfahrzeugen angewendet. Er stammt vom griechischen Wort "homologeo" und heißt so viel wie "zustimmen" oder "einverstanden sein". Doch auch in anderen Sprachen kommt das Wort vor. Aus dem Französischen heißt Homologation auf deutsch übersetzt "Genehmigung".
Grundsätzlich umfasst der Begriff die Zulassung durch eine offizielle Stelle. In der Praxis können Gerichte, Regierungsbehörden und akademische oder berufliche Einrichtungen Homologationen festlegen. Gerade im wissenschaftlichen Bereich wird das Wort häufig als Synonym für Akkreditierungen verwendet.
In Bezug auf die Automobilindustrie ist die Homologation das Test- und Genehmigungsverfahren, das Hersteller durchlaufen, um für ihre Fahrzeuge eine Straßenzulassung zu erhalten. Sie müssen dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Parameter erfüllen, auf Einhaltung überprüfen und begutachten sowie zertifizieren lassen.
Den Grundstein für die Harmonisierung der technischen Vorschriften für Fahrzeuge und den Straßenverkehr in Europa legte das Genfer Abkommen von 1951, in dem sich die teilnehmenden Staaten bereiterklärten, gemeinschaftliche Verordnungen zu erwirken. Ein Jahr später traten die ersten Regelungen in Kraft, die Standards für Scheinwerfer, Rückleuchten und andere Lichter festlegten.
1958 wurden erstmals einheitliche Regeln für die Genehmigung von Fahrzeugen und Teilen erlassen. Am meisten war aber das Jahr 1968 für die Homologation von Bedeutung. Da wurden Parameter für Fahrzeugkomponenten und -systeme festgelgt. Dazu gehörten Sicherheitsgurte, Bremsen, Lenksysteme, Räder und Reifen, Abgasemissionen und vieles weitere.
Seither wurde die ECE-Homologation immer wieder angepasst und erweitert (beispielsweise mit dem Wiener Übereinkommen von 1998). Mittlerweile nehmen 56 Staaten an dem System teil. Doch auch andere Länder erkennen die Zulassungen der Homologation an und akzeptieren Autos und Teile mit ECE-Kennung auf ihren Straßen.
Wenn ein Autobauer ein neues Fahrzeugmodell für den Verkauf und die Nutzung auf öffentlichen Straßen zulassen möchte, muss er einen Homologationsprozess durchlaufen. Dabei werden Sicherheitsaspekte wie die Airbags, die Gurte, Bremsen, die Fahrzeugstruktur, die Beleuchtungssysteme und alle weiteren relevanten Systeme geprüft. Im Rahmen dessen werden Belastungs- und Crashtests durchgeführt und Gutachten erstellt.
Doch auch Umweltaspekte spielen eine Rolle. Das umfasst beispielsweise die Einhaltung von Emissionsstandards, um die Belastung durch Fahrzeugemissionen zu reduzieren. Eine Homologation ist erst dann erfolgreich, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Hinzu kommen technische Aspekte wie die Ermittlung der Kraftstoffeffizienz und die Einhaltung von Motorisierungsstandards.
Auch die Dimensionen des Fahrzeugs dürfen bestimmte Werte nicht überschreiten (wie zum Beispiel eine maximale Breite von 2,5 Metern). Ebenfalls relevant sind die elektronischen Systeme sowie die elektronische Sicherheit, das Gewicht, die Leistung und eine Vielzahl weiterer Spezifikationen. Zur Nachweisführung werden umfassende Dokumentationen und Berichte erstellt, Tests ausgewertet und Zertifikate erteilt.
Die Motorsport-Homologation legitimiert Fahrzeuge für die Teilnahme an Wettbewerbsveranstaltungen. Im Rahmen des Prozesses werden die Autos oder Motorräder von internationalen oder nationalen Sportbehörden erfasst. In Deutschland ist beispielsweise der DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) verantwortlich, um Homologationen zu bestimmen.
Zum Prüfprozedere werden nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch andere sicherheitsrelevante Elemente getestet. Dazu gehören zum Beispiel das HANS-System, der Helm, Schuhe sowie Handschuhe, feuerfeste Unterwäsche und der Overall des Fahrers. Aber auch die Scheinwerfer, der Überrollbügel und andere Komponenten werden kontrolliert. Die Homologation gilt so lange, wie das Fahrzeug durch den Hersteller in gleicher Form weitergebaut wird. Endet die Herstellung, läuft die Genehmigung durch die Homologation nach sieben Jahren aus.
Die ECE-Homologation ist ein Gegenseitigkeitsprinzip das auf die einheitliche Beurteilung typenzulassungspflichtiger Teile und Fahrzeuge ausgelegt ist. Laut §21a der StVZO ersetzt es nationale Genehmigungsprozesse. Es gibt jedoch auch Teile, die keine ECE-Homologation erhalten, aber trotzdem typenzulassungspflichtig sind. Bei diesen kommt in Deutschland zum Beispiel bei Bremsscheiben die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder die neuere ETG zum Tragen.
Die Papiere zur ABE oder ETG sind während der Fahrt mitzuführen. Gegebenenfalls kann auch eine Änderungsabnahme erforderlich sein. 2009 wurde die ABE in Teilen durch die ETG abgelöst. Dies ist eine europäische Typenzulassung, während die ABE eine rein nationale Zulassung war. Seit 2014 ist die ETG für alle Fahrzeugklassen verbindlich und wird in Deutschland durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBE) erteilt.
Weitere nationale Genehmigungen sind die Einzelbetriebserlaubnis, die für Unikate oder Kleinserien erteilt wird und das Teilegutachten, welches von TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ und anderen Institutionen abgenommen wird. Bei diesem nimmt das Straßenverkehrsamt zur Legalisierung des Fahrzeugteils die Änderungseintragung vor.
In Bezug auf Reifen wird von Homologation gesprochen, wenn eine Bereifung explizit für ein bestimmtes Automodell entwickelt wird. Erkennbar ist das Zertifikat durch einen Aufdruck an der Flanke der Reifen. Es verdeutlicht die Qualität und die Abstimmung auf die Besonderheiten des Fahrzeugs.
Die Reifen müssen eine Reihe von strengen Tests in anerkannten Prüflaboren durchlaufen. Diese umfassen Leistungsprüfungen wie Traktion auf nasser und trockener Fahrbahn, Bremsleistung, Verschleißfestigkeit, Ermüdungsbeständigkeit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen wie Hitze und Kälte. Auf Teststrecken oder in realen Fahrsituationen werden die Reifen unter verschiedenen Fahrbedingungen erprobt.
Außerdem müssen sie Parameter wie die korrekten Reifendimensionen, eine ausreichende Tragfähigkeit, den Geschwindigkeitsindex sowie Rollwiderstand und die adäquate Geräuschentwicklung einhalten. Bekannte Homologationsbereifungen sind MO (Mercedes Original), AO bzw. A oder AOE (für Reifen von Audi) oder die N-Kennzeichnung für Porsche-Fahrzeuge.
Die Homologation ist ein wichtiger Prozess, um die Sicherheit von Fahrzeugen und ihren Teilen zu gewährleisten. Durch die Zusammenarbeit der Economic Commission for Europe ist die Typenzulassung international anerkannt und wird auch von Ländern respektiert, die nicht an dem System teilnehmen. Homologation hat dazu beigetragen, einheitliche Standards für elektronische Systeme, ökologische Werte und andere Parameter zu schaffen.