Sobald der TÜV abgelaufen ist, stellt sich nicht nur die Frage nach möglichen Bußgeldern, sondern auch nach der Sicherheit auf den Straßen. Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind entscheidende Prüfungen, um sicherzustellen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Diese Untersuchungen tragen dazu bei, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und Umweltbelastungen durch hohe Schadstoffemissionen zu minimieren.
Unterschiede von HU und AU:
Zusammengefasst: Die HU stellt die allgemeine Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs sicher, während die AU sich gezielt auf die Überprüfung der Abgaswerte konzentriert. Beide Untersuchungen sind von zentraler Bedeutung, um sowohl die Sicherheit auf den Straßen als auch den Umweltschutz zu gewährleisten. Sie werden in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt, bei Neufahrzeugen erstmals nach drei Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei älteren Fahrzeugen oder speziellen Fahrzeugklassen wie Wohnmobilen, bei denen die Intervalle abweichen können.
HU-Pflicht für Kfz auf Privatgrundstücken
Ein angemeldetes Fahrzeug muss auch dann fristgerecht zur Hauptuntersuchung (HU), wenn es sich nur auf einem Privatgrundstück befindet. Entscheidend ist die rechtlich zulässige Nutzung des Fahrzeugs, nicht die tatsächliche Nutzung.
Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ausnahmen gelten bei:
Keine Rückdatierung der HU-Plakette bei überzogenem TÜV
Seit 2012 wird die Hauptuntersuchung (HU) nicht mehr rückdatiert, wenn der Termin überzogen wurde. Das bedeutet, dass die nächste HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin fällig wird, unabhängig davon, wie lange der ursprüngliche Termin überschritten wurde.
Bei abgelaufenen TÜV richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Länge der TÜV Überschreitung: Bei bis zu zwei Monaten passiert nichts, bei einer TÜV Überschreitung bis zu vier Monaten werden 15 Euro fällig. Bei bis zu acht Monaten Überschreitung sind es 60 Euro, ab acht Monaten der gleiche Betrag, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Hier eine Bußgeldübersicht:
Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt | |
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Mehr als 2 Monate | 15 Euro |
4 bis 8 Monate | 25 Euro |
Mehr als 8 Monate | 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg |
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, gilt | |
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Bis zu 2 Monate | 15 Euro |
Mehr als 2 und bis zu 4 Monate | 25 Euro |
Mehr als 4 bis zu 8 Monate | 60 Euro und ein Punkt in Flensburg |
Mehr als 8 Monate | 75 Euro und ein Punkt in Flensburg |
Es wird deutlich schwieriger, wenn ein Unfall passiert und der TÜV abgelaufen ist. In solchen Fällen kann dem Fahrer eine Mitschuld zugewiesen werden, selbst wenn er den Unfall nicht direkt verursacht hat.
Um in Deutschland ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu vermeiden, kannst du nachweisen, dass dein Fahrzeug bei der Ausreise noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und seitdem durchgängig im Ausland war. Dies kommt oft bei Wohnmobilen oder Wohnwagen vor, die über einen längeren Zeitraum auf ausländischen Campingplätzen verbleiben. In solchen Fällen kann das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle als vorübergehender Nachweis dienen. Es ersetzt jedoch nicht die in Deutschland vorgeschriebene HU, die unmittelbar nach der Rückkehr durchgeführt werden muss. Es ist sinnvoll, rechtzeitig einen Termin für die HU zu vereinbaren und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen.
Wichtig zu wissen
Ausländische Behörden dürfen wegen einer Fristüberschreitung kein Bußgeld verhängen. Allerdings können Probleme auftreten, da es Fälle gab, in denen die Weiterfahrt untersagt wurde.
Wenn das Auto bei der Hauptuntersuchung (HU) wegen festgestellter Mängel nicht besteht, wird die Gültigkeit der TÜV-Plakette um einen Monat verlängert. Innerhalb dieser Frist muss der Fahrzeughalter die festgestellten Mängel beheben und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorstellen. Wird diese Nachprüfungsfrist nicht eingehalten, ist eine neue, kostenpflichtige HU erforderlich. Zusätzlich kann bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 15 Euro verhängt werden. Besonders wichtig ist, dass erhebliche Mängel, die während der HU festgestellt wurden, unverzüglich behoben werden sollten, unabhängig von der Frist.
Konsequenzen bei versäumter Nachprüfungsfrist:
Wird die Nachprüfungsfrist überschritten, muss das Fahrzeug erneut zur vollständigen Hauptuntersuchung, was die vollen Kosten von etwa 150 Euro mit sich bringt. Eine Verlängerung der Frist ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn der reguläre TÜV-Termin verpasst wurde, sollte sofort ein neuer Termin vereinbart werden. Keine Angst: Vom TÜV selbst gibt es kein Bußgeld.
Unsere Tipps für einen sicheren TÜV:
Nach der positiven Untersuchung wird auf dem Heck-Kennzeichen eine neue TÜV-Plakette angebracht. Ebenfalls wird ein detaillierter Bericht ausgehändigt, in dem kleinere Mängel aufgelistet und ausführlich erklärt werden. Die Mängel sind auszubessern, danach ist das Auto noch einmal vorzufahren, um die neue Plakette zu erhalten.
Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU). Ein abgelaufener TÜV kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Problemen im Schadensfall führen. Daher ist es wichtig, den TÜV-Termin nicht zu versäumen. Wer den TÜV überzogen hat, sollte das Fahrzeug schnellstmöglich zur Prüfung bringen. Bereits nach zwei Monaten drohen erste Strafen.
Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, den TÜV-Termin rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit einem Werkstattbesuch zu kombinieren. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug sicher und verkehrstauglich bleibt, und man die Straße ohne Bedenken nutzen kann.