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TÜV abgelaufen: Das gibt es zu beachten

Ein Blick auf das Nummernschild während der regelmäßigen Autoreinigung und plötzlich fällt auf: Die TÜV-Plakette ist abgelaufen. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. In diesem Artikel beantworten wir alle wesentlichen Fragen rund um das Thema TÜV-Überschreitung und was zu beachten ist.

TÜV abgelaufen: Darum ist die HU und AU so wichtig

Hauptuntersuchung

Sobald der TÜV abgelaufen ist, stellt sich nicht nur die Frage nach möglichen Bußgeldern, sondern auch nach der Sicherheit auf den Straßen. Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind entscheidende Prüfungen, um sicherzustellen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Diese Untersuchungen tragen dazu bei, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und Umweltbelastungen durch hohe Schadstoffemissionen zu minimieren.

Unterschiede von HU und AU:

  • Hauptuntersuchung (HU): als "TÜV" bekannt, ist eine umfassende Sicherheitskontrolle für Fahrzeuge, die in Deutschland durchgeführt wird. Bei Neufahrzeugen steht sie erstmals nach drei Jahren an, danach im zweijährigen Rhythmus. Während der HU wird der allgemeine Zustand des Fahrzeugs geprüft, wobei Komponenten wie Bremsen, Beleuchtung, Achsen, Fahrwerk und Karosserie auf ihre Verkehrssicherheit untersucht werden. Das Hauptziel der HU ist es, sicherzustellen, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist und sicher auf den Straßen bewegt werden kann..
  • Abgasuntersuchung (AU): Seit 2010 ist die AU ein fester Bestandteil der HU und fokussiert sich ausschließlich auf die Emissionen des Fahrzeugs. Während der AU wird kontrolliert, ob die Abgaswerte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dabei werden verschiedene Schadstoffe und Gase, die das Fahrzeug ausstößt, gemessen. Diese Prüfung trägt maßgeblich dazu bei, die Umweltbelastung durch schädliche Abgase zu reduzieren.

Zusammengefasst: Die HU stellt die allgemeine Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs sicher, während die AU sich gezielt auf die Überprüfung der Abgaswerte konzentriert. Beide Untersuchungen sind von zentraler Bedeutung, um sowohl die Sicherheit auf den Straßen als auch den Umweltschutz zu gewährleisten. Sie werden in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt, bei Neufahrzeugen erstmals nach drei Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise bei älteren Fahrzeugen oder speziellen Fahrzeugklassen wie Wohnmobilen, bei denen die Intervalle abweichen können.

HU-Pflicht für Kfz auf Privatgrundstücken

Ein angemeldetes Fahrzeug muss auch dann fristgerecht zur Hauptuntersuchung (HU), wenn es sich nur auf einem Privatgrundstück befindet. Entscheidend ist die rechtlich zulässige Nutzung des Fahrzeugs, nicht die tatsächliche Nutzung.

Wann muss mein Auto zum TÜV?

Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ausnahmen gelten bei:

  • Saisonkennzeichen: im ersten Monat nach der Betriebspause
  • Neuwagen: alle 36 Monate
  • Wohnmobile: alle 12 Monate

Keine Rückdatierung der HU-Plakette bei überzogenem TÜV

Seit 2012 wird die Hauptuntersuchung (HU) nicht mehr rückdatiert, wenn der Termin überzogen wurde. Das bedeutet, dass die nächste HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin fällig wird, unabhängig davon, wie lange der ursprüngliche Termin überschritten wurde.

TÜV abgelaufen: Mit welchen Kosten kann ich rechnen?

Bei abgelaufenen TÜV richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Länge der TÜV Überschreitung: Bei bis zu zwei Monaten passiert nichts, bei einer TÜV Überschreitung bis zu vier Monaten werden 15 Euro fällig. Bei bis zu acht Monaten Überschreitung sind es 60 Euro, ab acht Monaten der gleiche Betrag, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Hier eine Bußgeldübersicht:

Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt
Mehr als 2 Monate 15 Euro
4 bis 8 Monate 25 Euro
Mehr als 8 Monate 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, gilt
Bis zu 2 Monate 15 Euro
Mehr als 2 und bis zu 4 Monate 25 Euro
Mehr als 4 bis zu 8 Monate 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
Mehr als 8 Monate 75 Euro und ein Punkt in Flensburg

Es wird deutlich schwieriger, wenn ein Unfall passiert und der TÜV abgelaufen ist. In solchen Fällen kann dem Fahrer eine Mitschuld zugewiesen werden, selbst wenn er den Unfall nicht direkt verursacht hat.

TÜV im Ausland fällig - was nun?

Um in Deutschland ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu vermeiden, kannst du nachweisen, dass dein Fahrzeug bei der Ausreise noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und seitdem durchgängig im Ausland war. Dies kommt oft bei Wohnmobilen oder Wohnwagen vor, die über einen längeren Zeitraum auf ausländischen Campingplätzen verbleiben. In solchen Fällen kann das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle als vorübergehender Nachweis dienen. Es ersetzt jedoch nicht die in Deutschland vorgeschriebene HU, die unmittelbar nach der Rückkehr durchgeführt werden muss. Es ist sinnvoll, rechtzeitig einen Termin für die HU zu vereinbaren und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen.

Wichtig zu wissen

Ausländische Behörden dürfen wegen einer Fristüberschreitung kein Bußgeld verhängen. Allerdings können Probleme auftreten, da es Fälle gab, in denen die Weiterfahrt untersagt wurde.

TÜV nicht bestanden: Wie du vorgehst

Wenn das Auto bei der Hauptuntersuchung (HU) wegen festgestellter Mängel nicht besteht, wird die Gültigkeit der TÜV-Plakette um einen Monat verlängert. Innerhalb dieser Frist muss der Fahrzeughalter die festgestellten Mängel beheben und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorstellen. Wird diese Nachprüfungsfrist nicht eingehalten, ist eine neue, kostenpflichtige HU erforderlich. Zusätzlich kann bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von 15 Euro verhängt werden. Besonders wichtig ist, dass erhebliche Mängel, die während der HU festgestellt wurden, unverzüglich behoben werden sollten, unabhängig von der Frist.

Konsequenzen bei versäumter Nachprüfungsfrist:

Wird die Nachprüfungsfrist überschritten, muss das Fahrzeug erneut zur vollständigen Hauptuntersuchung, was die vollen Kosten von etwa 150 Euro mit sich bringt. Eine Verlängerung der Frist ist in diesem Fall nicht möglich.

TÜV Checkliste - So machst du neuen TÜV

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Wenn der reguläre TÜV-Termin verpasst wurde, sollte sofort ein neuer Termin vereinbart werden. Keine Angst: Vom TÜV selbst gibt es kein Bußgeld.

Unsere Tipps für einen sicheren TÜV:

  • Erst zur Werkstatt, dann zum TÜV: Bei Unsicherheiten, ob das Auto durch den TÜV kommt, empfiehlt es sich, vor dem TÜV einen Termin bei einer Autowerkstatt zu vereinbaren und das Auto gründlich checken zu lassen. So können kleine Mangel noch rechtzeitig erkannt und repariert werden.
  • TÜV und Werkstattbesuch vereinen: Alternativ kannst du dich auch an eine Werkstatt wenden, die regelmäßig Prüfer im Außendienst hat. Diese reparieren im Anschluss an die Untersuchung das Auto, sodass der Autobesitzer mit neuem TÜV aus der Werkstatt fahren kann.
  • Untersuchung beim TÜV: Bei dieser Variante verlangt der Sachverständige den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil I. Besitzt das Auto eintragungspflichtige An- oder Einbauten, gilt es diese entsprechenden Bestätigungen bzw. ABEs mitzunehmen.

Nach der positiven Untersuchung wird auf dem Heck-Kennzeichen eine neue TÜV-Plakette angebracht. Ebenfalls wird ein detaillierter Bericht ausgehändigt, in dem kleinere Mängel aufgelistet und ausführlich erklärt werden. Die Mängel sind auszubessern, danach ist das Auto noch einmal vorzufahren, um die neue Plakette zu erhalten.

Fazit: TÜV Abgelaufen

Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU). Ein abgelaufener TÜV kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Problemen im Schadensfall führen. Daher ist es wichtig, den TÜV-Termin nicht zu versäumen. Wer den TÜV überzogen hat, sollte das Fahrzeug schnellstmöglich zur Prüfung bringen. Bereits nach zwei Monaten drohen erste Strafen.

Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, den TÜV-Termin rechtzeitig zu planen und gegebenenfalls mit einem Werkstattbesuch zu kombinieren. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug sicher und verkehrstauglich bleibt, und man die Straße ohne Bedenken nutzen kann.

FAQ

Im Jahr 2024 bleibt es unverändert: Ein Fahren ohne gültigen TÜV ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nach zwei Monaten können Bußgelder und Punkte in Flensburg anfallen.

Die Polizei kann bei abgelaufenem TÜV ein Verwarngeld verhängen. Bei einem längeren Verstoß drohen höhere Bußgelder und möglicherweise Punkte in Flensburg.

Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz bestehen, jedoch kann die Versicherung im Schadensfall Regressansprüche geltend machen, wenn der TÜV erheblich überzogen wurde und der Zustand des Fahrzeugs den Unfall beeinflusst hat.

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