Was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist?
Im ersten Moment bricht oft Panik aus, wenn wichtige Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigungen nicht mehr auffindbar sind. Keine Sorge: Der Verlust eines Kfz-Briefes ist kein allzu großes Problem. Zuerst sollte jeder Besitzer eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde den Verlust des Dokumentes anzeigen. Einen neuen Fahrzeugbrief kannst du im Bürgeramt oder Bezirksamt beantragen.
Diese Dokumente müssen Fahrzeughalter vorzeigen
Um deinen Verlust bei der entsprechenden Behörde zu melden und einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen, musst du folgende Dokumente vorlegen:
- eine eidesstattliche Erklärung
- ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- gegebenenfalls eine Vollmacht
- für Betriebe: ein Handelsregisterauszug / eine Gewerbeanmeldung
- für Vereine: ein Auszug aus dem Vereinsregister
Die Zulassungsbehörde verlangt vom Besitzer des Fahrzeugs eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Das schließt Missbrauch aus, weil der nicht auffindbare Fahrzeugbrief dann keine Gültigkeit mehr hat. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass das Fahrzeugpapier nicht für betrügerische Maßnahmen in Gebrauch ist.
Um die Identität bei der Zulassungsbnehörde nachzuweisen, muss der Besitzer seinen Reisepass oder Personalausweis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Ebenso ist es vorgeschrieben, eine Vollmacht auszustellen, wenn das persönliche Erscheinen nicht möglich ist.
Für Betriebe, bei denen das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist, sollte neben der Verlustanzeige ein__Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung__ vorliegen. Vereins-Fahrzeuge können mit dem Auszug aus dem Vereinsregister den Fahrzeugbrief als verloren melden.
Das passiert nach Anzeige des Verlusts
Die Zulassungsstelle informiert nach deiner Anzeige, dass der Fahrzeugbrief als verloren gilt, das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg über den Sachverhalt. Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht den Vorgang 14 Tage lang in einem zugelassenen Bundesverkehrsblatt. Ist die gesuchte Zulassungsbescheinigung Teil II bis dahin nicht auffindbar, wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt.