Im deutschen Recht hat ein Youngtimer ein Alter von 20 bis 30 Jahren. Entscheidend für die Klassifizierung ist nicht das Baujahr, sondern das Datum der Erstzulassung. Stand 2024 können demnach Fahrzeuge, die ab 2004 zugelassen wurden, als Youngtimer bezeichnet werden. Zudem muss das Auto weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein.
Oldtimer sind dagegen Autos, die über 30 Jahre alt sind. Die Vorschriften für Oldtimer unterscheiden sich deutlich von denen des Youngtimers: Ab einem Alter von 30 Jahren erhält das Fahrzeug ein sogenanntes H-Kennzeichen und damit eine neue Zulassung. Kommen Besitzer in den Genuss eines solchen Kennzeichens, zahlen sie für ihr Auto lediglich eine pauschale Steuer von 192 Euro im Jahr.
Bei der Kfz-Steuer gilt häufig: Je älter das Fahrzeug, desto höher die Kosten. Im Gegensatz zum Oldtimer fallen für einen Youngtimer Steuern wie bei einem modernen Auto an. Die Kosten für die Kfz-Steuer richten sich nach der gültigen EURO-Norm. Fahrzeuge, die mehr als 20 Jahre alt sind, unterliegen oftmals keiner gültigen EURO-Norm in Bezug auf Emissionswerte. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug steuerlich sehr hoch belastet wird. Die Kosten fallen einmal jährlich an. Hilfreiche Tools, mit denen sich die Youngtimer Steuer berechnen lässt, finden sich viele im Netz.
Weitere Einschränkungen für Youngtimer sind:
Seit der Neuregelung der Kfz-Steuer 2009 gibt es keine steuerlichen Vorteile mehr für Youngtimer. Davor wurden viele Youngtimer mit einem roten, sogenannten 07er-Kennzeichen zugelassen. Mit diesem Kennzeichen konnte das Auto zwar nicht im Alltag gefahren, dafür aber zu Hobby- und Spaßzwecken genutzt werden. Um seit der Neuregelung der Steuer Kosten zu senken, bleibt nur noch die Möglichkeit, den Youngtimer mit einem Saisonkennzeichen zuzulassen, wenn das Auto nicht das ganze Jahr über genutzt wird (beispielsweise beim Fahren eines Cabrios). Denn mit dem Saisonkennzeichen fallen Steuern und Versicherungsprämie nur für den Zulassungszeitraum an.
Für Youngtimer gibt es keine speziellen Kennzeichen wie es bei Oldtimern der Fall ist, denn sie gelten rechtlich gesehen als reguläre Fahrzeuge. Daher können sie je nach Nutzung mit regulärem Nummernschild, Saison- oder Wechselkennzeichen zugelassen werden.
Seit der Neuregelung der Kfz-Steuer gibt es für Youngtimer keine 07er-Kennzeichen mehr. Ebenfalls nicht mehr verfügbar sind die sogenannten H-Kennzeichen. Diese sind Fahrzeugen vorbehalten, die über 30 Jahre und in historisch korrektem Zustand sind.
Oldtimer und H-Kennzeichen
Autos, die mindestens vor 30 Jahren erstzugelassen wurden, können als Oldtimer angemeldet werden. Nach der Prüfung und Anerkennung als automobiles Kulturgut durch einen Sachverständigen erhält der Wagen ein H-Kennzeichen. Dadurch reduziert sich oftmals die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer beträgt für Autos mit diesem Kennzeichen pauschal 192 Euro im Jahr.
Einige Versicherer bieten eine sogenannte Youngtimer-Versicherung an. Diese ist häufig günstiger als eine reguläre Kfz-Versicherung. Dies lässt sich damit begründen, dass sich die Youngtimer seltener im Straßenverkehr befinden und ihre Besitzer sorgsamer mit ihnen umgehen.
Die Kosten für die Versicherung richten sich nach Baujahr, Marktwert und Alltagsnutzung des Wagens. Häufig haben Versicherer eine Liste mit verschiedenen Ansprüchen an das Auto, um es mit einer Youngtimer-Versicherung abzusichern:
Die Angebote sind auf die Besonderheiten der Fahrzeuge abgestimmt und beinhalten mindestens einen Kfz-Haftpflichtschutz. Dieser ist Pflicht, um auf deutschen Straßen fahren zu können. Hinzu kommt optional ein Teilkasko- oder Vollkaskoschutz.
Daneben kann die Youngtimer-Versicherung spezielle Leistungen enthalten, die genau auf die Besonderheiten dieser Fahrzeuge zugeschnitten sind:
Bei einer Youngtimer-Versicherung stellt der Wert des Fahrzeugs sowie dessen Wertsteigerung eine Besonderheit dar: So gehen Versicherungen bei diesen Autos von einer Wertsteigerung statt einem Verlust aus. Aus diesem Grund enthält der Vertrag häufig einen Prozentsatz der Wertsteigerung, der abgedeckt ist. Überschreitet der Youngtimer diesen Wert, kann es zu einem unvollständigen Versicherungsschutz kommen.
Eine weitere Besonderheit ist, dass sich die Höhe der Entschädigung bei Youngtimern nach dem tatsächlichen Wert und nicht wie üblich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs richtet. Daher fällt beispielsweise im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls auch die Versicherungssumme höher aus.