Wie berechnet sich die Kilometer-Pauschale?
In erster Linie ist für die Berechnung der Kilometer-Pauschale das Fahrzeug, welches für die Reisestrecke zum Einsatz kommt, ausschlaggebend. Für gewöhnlich ist das ein Personenkraftwagen, bei dem pro gefahrenen Kilometer ein Betrag von 0,30 € berechnet wird. Bei anders motorisierten Fahrzeugen, beispielsweise einem Motorrad, liegt die KM-Pauschale bei 0,20 €. Bis 2014 war es möglich, bei Mitnahme eines Beifahrers eine höhere Pauschale in der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
Inzwischen gibt es diesbezüglich keine Berücksichtigung mehr. Bei zurückzulegender Strecke innerhalb eines Ortes ist Vorsicht geboten. Wer mit dem Gedanken spielt, den Weg mit Bus, Bahn oder Fahrrad zu bewältigen, kann die Kilometer-Pauschale nicht anrechnen lassen. Dasselbe gilt übrigens auch für Schiffe sowie Flugzeuge.
Die KM-Pauschale deckt folgende Kosten ab:
Die KM-Pauschale deckt folgende Kosten ab:
- Wartungen und normale Reparaturen
- Abnutzung des Fahrzeuges
- Kfz-Steuer
- Kraftstoff
Einen weiteren Punkt stellen die außerordentliche Kosten dar. Unter außerordentlichen Kosten versteht sich beispielsweise ein auf dem Arbeitsweg entstandener Verkehrsunfall. Diesen können Autofahrer separat von den Fahrtkosten steuerlich beim Finanzamt geltend machen.
Überblick der KM-Pauschale 2023