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Tageszulassung und Kurzzeitkennzeichen

Mit Tageszulassungen und Kurzzeitkennzeichen können Fahrzeuge über einen kurzen Zeitraum zugelassen werden. Erfahre hier, welche Unterschiede es zwischen den Varianten gibt, für was die Zulassungstypen verwendet werden und was dabei beachtet werden muss.

Was bedeuten Tageszulassung und Kurzzeitkennzeichen?

Tageszulassung und Kurzzeitkennzeichen als Zulassungsvarianten sind recht ähnlich, unterscheiden sich aber vor allem in der Dauer ihrer Gültigkeit.

Üblicherweise werden in Deutschland Tageszulassung oder Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge ohne Zulassung beantragt. Die Kennzeichen sind bei der für den eigenen Wohnsitz oder den Fahrzeugstandort zuständigen Zulassungsstelle erhältlich und sind ausschließlich für die Benutzung an einem einzelnen Fahrzeug vorgesehen.

Tageszulassung

Die Tageszulassung ist, wie der Name schon verrät, nur einen Tag gültig. Die Zulassung meldet ein Autohändler oder Hersteller für einen zu verkaufenden Neuwagen an. Sie gilt allerdings nur auf dem Papier, was heißt: Das Auto darf nicht bewegt werden. Tageszulassungen werden nämlich nur für neuwertige Lagerfahrzeuge gewährt, die einen Kilometerstand von maximal 10 Kilometern haben.

Die Tageszulassungen machen es Händlern möglich, ein Fahrzeug billiger zu verkaufen, ohne den vom Hersteller vorgegebenen Listenpreis zu senken. So können sie höhere Umsätze und Prämien generieren.

Zudem sind Autohändler meist verpflichtet, eine gewisse Anzahl von Neuwagen anzunehmen. Die Preissenkung durch Tageszulassungen kann mehr Kundschaft anlocken und zu mehr Verkäufen führen. Somit werden mehr Fahrzeuge zugelassen, was wichtig für die Zulassungsstatistik der Hersteller ist. Und eine gute Statistik sorgt für einen guten Ruf.

Auch Privatkunden profitieren: Einerseits durch die gesenkten Verkaufspreise, andererseits können sie das Auto schneller mit nach Hause nehmen. Im Gegensatz zu Jahres- oder Vorführwagen sind Fahrzeuge mit Tageszulassung schon vor Ort. Somit entfallen Wartezeiten, allerdings können die Autos auch nicht nach persönlichen Vorlieben konfiguriert werden.

Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann beispielsweise für eine Probefahrt vor dem Autokauf oder Überführungsfahrten genutzt werden. Es ist verboten, andere Fahrten (bspw. Einkaufs- oder Kurztrips) zu unternehmen. Dieses Kennzeichen ist ab Zuteilung maximal fünf Tage gültig und kann bei einer Zulassungsstelle beantragt werden. Wegen der Gültigkeitsdauer ist dieses Kennzeichen auch als 5-Tages-Kennzeichen bekannt.

Das Kurzzeitkennzeichen

Wie viel kosten die Zulassungen?

Da es sich bei der Tageszulassung viel mehr um einen kleinen Trick der Autohändler handelt, entstehen keine Kosten für den Käufer.

Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen können variieren, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Ist einmal alles bezahlt, dann ist es egal, ob das Kennzeichen nur zwei Tage oder die maximal erlaubten fünf Tage genutzt wird. Die wesentlichsten Aspekte sind:

  1. Nummernschilder: Für die Prägung der Nummernschilder werden zwischen 20 und 30 Euro fällig.
  2. Verwaltungsgebühr: Die Verwaltungsgebühr beläuft sich auf weitere 13,10 Euro. Davon werden 0,30 Euro für die Prüfplakette verrechnet und der Rest sind Abgaben an die Versicherung sowie das Kraftfahrtbundesamt.
  3. Versicherungsumfang bzw. eVB-Nummer (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko): Wer sein Auto anmelden möchte, braucht unabhängig vom Zeitraum eine Versicherungsbestätigung. Hierfür ist eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nötig, die wiederum Kosten von etwa 30 Euro entstehen lässt. Außerdem entscheidet auch der Versicherungsumfang über den finalen Preis der Kennzeichen. Teil- und Vollkasko kosten im Vergleich zur normalen Haftpflichtversicherung deutlich mehr.

Rechne in Summe mit Ausgaben zwischen 60 und 110 Euro.

Was darf ich mit den Zulassungstypen machen?

Für die Tageszulassung wurde diese Frage eingangs schon beantwortet: Hat ein Auto lediglich eine Tageszulassung, darf es nicht bewegt werden. Tageszulassungen gelten nur für Neuwagen mit einem Kilometerstand gen null. Ein Auto gilt als Neuwagen, wenn:

Voraussetzung für eine Tageszulassung

Die Nutzung des Autos mit einem Kurzzeitkennzeichen ist ebenfalls eingeschränkt. Allgemein gibt es nur zwei Optionen, bei denen ein Wagen mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden darf:

Autos mit Kurzzeitkennzeichen bewegen

Alle anderen Fahrten, wie Kurztrips oder Einkaufsfahrten, sind verboten. Eine Missachtung dieser Regelung, z.B. mit einer Fahrt zum Fitnessstudio, ist strafbar. Im Falle eines Unfalls während einer Fahrt außerhalb der Regelung entfällt auch der Schutz der Versicherung.

Wo bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen lässt sich bei jeder deutschen Zulassungsbehörde beantragen. Es besteht also die Wahl zwischen:

  • einer Behörde am Hauptwohnsitz,
  • dem letzten Zulassungsort des Autos,
  • dem Ort des Fahrzeugkaufs,
  • oder dort, wo auch immer das Fahrzeug gerade steht

Wichtig ist, dass das Kurzzeitkennzeichen immer nur für ein Auto gültig ist. Ein beantragtes Kennzeichen kann also nicht einfach an einem anderen Auto angebracht werden.

Kurzzeitkennzeichen beantragen: Voraussetzungen und Unterlagen

In einigen europäischen Ländern, wie in Österreich oder der Schweiz, ist es nur für Gewerbetreibende möglich, eine entsprechende Kurzzulassung zu beantragen. Nur sie dürfen dann die entsprechenden Fahrten durchführen. In Deutschland ist das allerdings anders geregelt. Hier können alle ein Kurzzeitkennzeichen beantragen – sogar Minderjährige. Diese brauchen aber die Unterschrift beider Elternteile.

Generell werden ähnliche Dokumente benötigt, wie auch bei einer herkömmlichen Zulassung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
  • Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • ggf. CoC-Papiere (Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung), ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person beantragt wird (Vertretung)
  • bei Minderjährigen: Schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • bei juristischen Personen, Firmen oder Vereinen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (maximal drei Jahre alt, gültig ab Ausstellungsdatum) und Gewerbeanmeldung

Verschiedene Anforderungen in einzelnen Zulassungsstellen

Am besten ist es, wenn sich vor der Anmeldung auf der Internetseite der gewählten Zulassungsstelle über alle nötigen Unterlagen zu informieren. Diese können sich nämlich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterscheiden. So wird nichts vergessen.

Wird das Kurzzeitkennzeichen persönlich bei der Zulassungsstelle beantragt, kann das fertige Kennzeichen sofort mitgenommen werden. Viele Einrichtungen bieten mittlerweile auch eine online-Beantragung an. Hier müssen ein paar Tage für den Versand eingeplant werden.

Was brauche ich, um mein Auto zu überführen?

Sobald das Kurzzeitkennzeichen am Auto angebracht ist, kann es – mit dem Führerschein – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben überführt werden. Wird das Auto aber mit einer Tageszulassung gekauft, braucht es noch eine Anmeldung. In diesem Fall muss es aber kein Kurzzeitkennzeichen sein, sondern das Fahrzeug kann gleich bei einer Zulassungsbehörde eingetragen werden.

Kann ich mein Fahrzeug auch ohne TÜV anmelden?

Es kann immer mal vorkommen, dass ein TÜV-fälliges Auto überführt werden muss. Wird beispielsweise ein Gebrauchtwagen ohne gültige Hauptuntersuchung gekauft und sie soll in der eigenen Werkstatt des Vertrauens aufgefrischt werden, muss das Auto zunächst irgendwie dorthin. Für diesen Fall kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige Hauptuntersuchung beantragt werden. Allerdings ist die Zulassung dann auf den jeweiligen Zulassungsbezirk und den angrenzenden beschränkt. Die entsprechenden Einschränkungen werden im Fahrzeugschein des Kennzeichens vermerkt.

Für eine Tageszulassung braucht es keine extra Hauptuntersuchung, da Neuwagen in der Regel drei Jahre TÜV haben. Hier gilt zu beachten: Hat der Autohändler den Wagen beim Beantragen der Zulassung für einen Tag als Mietwagen zugelassen, gilt der TÜV nur noch ein Jahr, da Mietwagen in Deutschland jährlich zur HU müssen. Achte am besten auf die entsprechenden Angaben im Kaufvertrag oder frage direkt den Verkäufer.

Darf ich ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen im Ausland fahren?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten. Damit ist es prinzipiell nur in Deutschland gültig.

Allerdings gibt es entsprechende Abkommen mit der Schweiz, Österreich, Italien und Dänemark, durch welche unser Kurzzeitkennzeichen auch dort anerkannt wird. In weiteren Nachbarländern ist das deutsche Kurzzeitkennzeichen zwar nicht anerkannt, wird aber toleriert.

Trotzdem ist Vorsicht geboten. In Frankreich und Luxemburg gab es beispielsweise schon Fälle, in denen die Einreise mit einem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. Ungarn, Bulgarien und Rumänien sind weitere Länder, in denen es schon Probleme mit Kurzzeitkennzeichen gab. Am besten bleibt das Auto in Deutschland, solange es nur mit einem Kurzzeitkennzeichen angemeldet ist.

Ausfuhr- statt Kurzzeitkennzeichen für Fahrten ins Ausland

Ausfuhrkennzeichen sind auch unter dem Namen Export- oder Zollkennzeichen bekannt. Mit dieser Art von Kennzeichen wird ein Auto sicher ins Ausland exportiert. Dabei entstehen Kosten ab 50 Euro zuzüglich Versicherung.

Fernzulassungen mit Kurzzeitkennzeichen sind unzulässig

Es ist nicht erlaubt, ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland zu beantragen und dieses dann ins Ausland zu transportieren, um es dort an ein Auto anzubringen und nach Deutschland zu überführen. Das wäre eine sogenannte unzulässige Fernzulassung, von der abzusehen ist.

Was passiert nach Ablauf der Zulassung?

Nach Ablauf der Tageszulassung passiert erst einmal nichts, da die Zulassung eher pro forma erfolgt. Allerdings müssen andere Dinge beachtet werden:

  • ein Neuwagen mit Tageszulassung kann in der Regel nicht mehr nach den eigenen Vorlieben konfiguriert werden, da es schon fertig ist
  • in der Zulassungsbescheinigung wird der Käufer als zweiter Besitzer aufgeführt, da der Händler als erster Besitzer gilt
  • Achtung bei der Versicherung: Manche Anbieter entziehen bei Tageszulassungen den Neuwagenrabatt, da der Käufer offiziell nicht mehr Erstbesitzer ist. Hier sollte vorher nachgefragt werden.
  • die Garantiefrist beginnt an dem Tag, an dem das Auto mit der Tageszulassung zugelassen wurde und verkürzt sich dementsprechend

Im Gegensatz zu anderen Typen der Fahrzeuganmeldung, ist das Kurzzeitkennzeichen zeitlich begrenzt. Das bedeutet, nach Ablauf der Fünftagesfrist wird das Auto automatisch abgemeldet. Der Versicherungsschutz verfällt ebenfalls.

Eine spezielle Abmeldung ist daher nicht erforderlich. Die Nummernschilder können zurückgegeben werden, es besteht aber keine Pflicht dazu. Die Versicherungsstelle nimmt die Kennzeichen in der Regel kostenfrei zurück und kümmert sich um die Entsorgung.

Woran erkenne ich, wann meine Kennzeichen nicht mehr gültig sind?

Neben der Bezeichnung als Kurzzeitkennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen kennt dieser Zulassungstyp noch einen weiteren Namen: Gelbes Kennzeichen.

Grund dafür ist der rechte, gelbe Rand. Auf diesem ist das Ablaufdatum des Kennzeichens vermerkt. Das Datum wird von oben nach unten gelesen. Stehen auf dem Kennzeichen beispielsweise 08, 09 und 23 untereinander, ist es bis zum achten September 2023 gültig – um genau zu sein bis 23:59:59 Uhr.

Bußgeld bei ungültigem Kurzzeitkennzeichen

Ist die fünftägige Frist verstrichen, darfst das Auto nicht mehr mit den gelben Kennzeichen fahren. Bei einer Kontrolle wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig.

Fazit: Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassung

Sowohl das Kurzzeitkennzeichen als auch die Tageszulassung sind Möglichkeiten, ein Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum zuzulassen. Mit der Tageszulassung haben Autohändler einen größeren Handlungsspielraum für Preisanpassungen. Auch Käufer profitieren von dem geringeren Anschaffungspreis. Allerdings müssen einige Dinge bei der anschließenden Zulassung und eventuell ungültigen Versicherungsprämien beachtet werden.

Das Kurzzeitkennzeichen können Käufer anmelden, um das Auto für maximal fünf Tage amtlich zu melden. In diesem Zeitraum kann das Auto im Zulassungsbezirk und in einem angrenzenden Bezirk bewegt werden, um es beispielsweise zum TÜV zu bringen. Nach der fünftägigen Frist verfällt die Anmeldung automatisch. Wird das Kennzeichen trotzdem weiter genutzt, ist mit einem Bußgeld von 50 Euro zu rechnen.

FAQ

Eine Tageszulassung wird nur für Neuwagen und Autohändlern oder Herstellern ausgestellt. Das Auto ist in diesem Fall nur auf dem Papier zugelassen und darf nicht bewegt werden. Tageszulassungen machen es Händlern möglich, ein Fahrzeug billiger zu verkaufen, ohne den vom Hersteller vorgegebenen Listenpreis zu senken.

Beim Kurzzeitkennzeichen ist mit Ausgaben zwischen 60 und 110 Euro zu rechnen. 20 bis 30 Euro davon entfallen auf die Prägung der Nummernschilder, die Verwaltungsgebühr beträgt 13,10 Euro und der Rest entfällt auf die Versicherung bzw. eVB-Nummer.

Kurzzeitkennzeichen werden von jeder deutschen Zulassungsbehörde ausgestellt. Das kann die Behörde am Hauptwohnsitz, dem letzten Zulassungsort des Autos, dem Ort des Fahrzeugkaufs oder der aktuelle Aufenthaltsort des Autos sein. Das Kennzeichen wird vor Ort beantragt und kann direkt mitgenommen werden oder per Online-Antrag. Alternativ kann es online beantragt werden und wird zugesandt.

Tageszulassungen gibt es nur für Autohändler und Hersteller. Sie gelten nur einen Tag und das Auto darf nicht bewegt werden. Kurzzeitkennzeichen dagegen gelten fünf Tage und werden auch an Käufer ausgestellt, damit sie ihr Auto z. B. zur Prüfungsstelle überführen können oder der Händler das Auto zum Kunden bringen kann.

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