Wie lange kann ich ein abgemeldetes Auto an der Straße stehen lassen?
Immer wieder ist in Städten am Straßenrand das ein oder andere Auto zu sehen, das ohne Kennzeichen abgestellt wird. Jede Kommune geht anders mit parkenden Autos, die abgemeldet sind, um. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, wie lange ein abgemeldetes Auto an der Straße stehen darf. Häufig erfolgt das Abstellen des abgemeldeten Autos auch mit voller Absicht: Zum Beispiel, damit möglichst viele Menschen sehen, dass es verkauft wird.
Ganz legal ist das allerdings nicht. Denn einige Menschen stellen ein Fahrzeug auch aus dem Grund ab, dass sie es loswerden und nicht für die Verschrottungsgebühren aufkommen wollen oder können.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einem abgemeldeten Fahrzeug um ein nicht verkehrsbereites Vehikel. Für dieses abgemeldete Auto liegt kein Versicherungsschutz und auch keine Zulassung mehr vor. Aus diesem Grund ist es nicht legal, mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Dazu gehört auch, es am Straßenrand zu parken. Dies gilt übrigens auch für öffentliche Parkplätze, wie zum Beispiel vor einem Supermarkt oder einem Schwimmbad.
Die Situation, dass ein abgemeldetes Auto an der Straße parkt, ist in der Straßenverkehrsordnung in Paragraf 12 sinngemäß so geregelt: Wenn du ein nicht verkehrsbereites Fahrzeug an einem öffentlichen Platz abstellst, handelt es sich dabei um eine sogenannte unerlaubte Sondernutzung. Somit wird dies nicht mehr als parken betrachtet. Dementsprechend verhalten sich Besitzer des Fahrzeuges in diesem Fall ordnungswidrig. Wenn die Polizei oder das Ordnungsamt darauf aufmerksam wird, kann es passieren, dass sie das Auto abschleppen und der Halter für die Kosten aufkommen muss.