Richtiges Verhalten bei einem Parkunfall: was man tun sollte
Die Grundstücke, auf denen sich Parkplätze befinden, können öffentlich oder privat sein. Bei einem Unfall sind Besitzansprüche allerdings unerheblich, denn die StVO gilt gleichermaßen. Kommt es zu einem Parkplatzunfall, reguliert die jeweilige Versicherung den entstandenen Schaden. Aber: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die ein Fahrzeug verursacht hat. Stößt du beispielsweise mit deinem Einkaufswagen an ein parkendes Fahrzeug und hinterlässt Kratzer im Lack, reguliert deine private Haftpflichtversicherung den Schaden.
Bei einem Unfall auf dem Parkplatz gilt die gleiche Rechtslage wie bei einem Unfall im fließenden Verkehr. Wenn du die Polizei rufst, nimmt sie den Schaden auf und versucht, vor Ort den Unfallverursacher zu ermitteln. Andernfalls bekommst du einen Unfallbericht mit einem Aktenzeichen, den du für spätere Nachfragen und eine Bearbeitung des Unfalls vorweisen kannst.
Es muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Eine Einigung zwischen den Unfallbeteiligten ist mit dem Austausch der persönlichen Daten möglich.
Fahrerflucht ist keine Bagatelle. Verursachst du einen Parkrempler, gilt dies als Parkplatzunfall und bei Entfernung vom Unfallort als Fahrerflucht.
Verzichte lieber darauf, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen, sondern kümmere dich um eine Kontaktaufnahme zum Fahrzeuginhaber. Besteht keine Möglichkeit, diesen anhand des Kennzeichens ausrufen zu lassen, warte an der Unfallstelle. Der Gesetzgeber geht dabei von einer Wartezeit von ca. 30 Minuten aus. Kommt der Kfz-Besitzer nicht innerhalb dieses Zeitraums, solltest du die Polizei verständigen und deine Daten hinterlassen.
Begehst du bei einem Parkplatzunfall Fahrerflucht, sind hohe Strafen denkbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) § 142 macht dabei keine Unterschiede, in welcher Form Fahrerflucht begangen wurde und welche Schäden entstanden sind. Es sind drei Jahre Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafen möglich.