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Parken mit Limit: Alle Fakten zur blauen Parkscheibe

Immer öfter ist die Nutzung von Parkplätzen zeitlich begrenzt. Parkuhren und Parkscheiben sollen für Chancengleichheit sorgen. Unser Ratgeber zeigt, welche Vorschriften gelten und wie die blaue Scheibe einzusetzen ist.

So muss eine Parkscheibe aussehen

Laut Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Parkscheibe als offizielles Verkehrszeichen zu werten. Ihr Aussehen ist im Rahmen der StVO genau definiert.

Maße: Die Parkscheibe stellt ein Rechteck dar. Für eine ausreichende Sicht- und Lesbarkeit sieht die StVO seit 1981 ein Mindestmaß von 15 x 11 cm vor.

Optik: Neben der blauen Farbe, der weißen Drehscheibe und einem „P” auf der Vorderseite, gelten weitere Vorschriften für die Parkscheibe. So besteht die Anzeige der Drehscheibe nur aus halben und vollen Stunden. Ziffern und Buchstaben sind in DIN 1451 auf die Parkscheibe aufgedruckt und folgen damit den offiziellen Schriften für den Straßenverkehr.
Die Parkscheibe

Parkscheiben, die den offiziellen Vorgaben nicht entsprechen, sind unzulässig. Wer mit einer in Form, Mindestmaß oder anderem abweichenden Parkscheibe parkt, riskiert eine Geldstrafe. Freiheiten lässt die StVO dagegen in Sachen Material - ob die Parkscheibe aus Kunststoff oder Pappe besteht, ist unwichtig und beeinflusst die Gültigkeit nicht.

Parkscheibe kaufen

Wer eine Parkscheibe benötigt, kann diese beispielsweise im Internet, an Tankstellen, in Baumärkten oder Autozubehör-Geschäften erwerben. Eine neue Parkscheibe kostet in der Regel zwischen zwei und zehn Euro. Um Bußgelder zu vermeiden, ist beim Kauf unbedingt darauf zu achten, dass die Parkscheibe die geltenden Vorschriften erfüllt.

Sonderfall: elektronische Parkscheibe

Seit 2005 ist auch die Verwendung elektronischer Parkscheiben gesetzlich erlaubt. Einstellen lässt sich die Uhrzeit ähnlich wie bei einem Wecker. Anschließend ist die Parkscheibe hinter der Frontscheibe zu platzieren. Ein Bewegungssensor registriert den Stillstand des Autos und stellt die Ankunftszeit automatisch auf die nächste halbe Stunde ein. Die Zeit bleibt anschließend unverändert, bis sich das Auto wieder bewegt. Erhältlich sind digitale Parkscheiben bereits ab neun Euro.

Die elektronische Parkscheibe

Ihre Verwendung folgt jedoch einigen Bedingungen:

  1. Es muss eine Typengenehmigung der elektronischen Parkscheibe vorliegen. 2. Die Anzeige der Parkscheibe darf sich nach dem Abstellen des Motors nicht mehr ändern. Manipulationen dürfen nicht möglich sein.
  2. Auf der Vorderseite muss ein „P” sowie das Wort “Ankunftszeit” vermerkt sein.
  3. Die Parkscheibe muss über eine 24-Stunden-Zeitangabe mit mindestens zwei Zentimeter hohen Zahlen verfügen. Nur so ist eine gute Lesbarkeit garantiert.
  4. Die Anzeige muss von außen gut einsehbar und lesbar sein.

An diesen Orten ist eine Parkscheibe Pflicht

Parkscheibenpflichten sind insbesondere an Orten mit einem begrenzten Kontingent an Parkplätzen zu finden. Oft handelt es sich dabei um Einkaufsstraßen, Kundenparkplätze, Parkplätze von Krankenhäusern, Flughäfen und ähnlichem. Gekennzeichnet sind entsprechende Zonen durch ein blaues Schild mit einem weißen „P” darauf. Eine zeitliche Beschränkung der Parkdauer erfolgt auf einem Zusatzzeichen. Neben dem Parkscheiben-Zeichen ist darauf die individuelle Zeitvorgabe vermerkt.

Parkscheibenpflicht im Überblick

Zeitliche Beschränkung: Findet die Beschränkung der Parkdauer auf bestimmte Parkplätze, Wochentage oder Tageszeiten statt, findet sich dafür ein Hinweis auf einem zusätzlichen Schild wieder. Außerhalb der Begrenzung ist ein unbegrenztes Parken möglich.

Kundenparkplätze: Auf Kundenparkplätzen ist ein Parken nur während der Öffnungszeiten möglich. Ein zusätzliches Hinweisschild ist dafür nicht notwendig.

Defekte Parkuhr: Um parken zu können, sehen einige Parkplätze den Erwerb eines Parkscheins an einer Parkuhr vor. Ist die Parkuhr außer Betrieb, befreit dies nicht von der zeitlichen Begrenzung. In diesem Fall ist statt der Parkuhr die Parkscheibe zu stellen. Zulässig ist ein Parken bis zur Höchstparkdauer. Eine Angabe zur Höchstparkdauer findet sich auf der Parkuhr.

Generell gilt: Wer nur hält und nicht parkt, ist nicht zur Verwendung einer Parkscheibe verpflichtet.

Sonderfall Motorräder

Parken Motorräder auf zeitbegrenzten Parkplätzen, gilt auch hier die Parkscheibenpflicht. Anders als bei Pkws lässt sich die Parkscheibe nicht einfach hinter die Frontscheibe legen. Viele Motorradfahrer nutzen deshalb gelochte Parkscheiben und bringen diese mittels Kabelbinder oder ähnlichem am Motorrad an. Um die Parkscheibe vor einem nachträglichen Verstellen durch Dritte zu schützen, empfiehlt sich eine zusätzliche Fixierung der Parkscheibe durch einen Kabelbinder oder ein Zahlenschloss.

Nicht überall dürfen Motorräder mit Parkscheibe parken

Viele Gemeinden erlauben die Nutzung parkscheibenpflichtiger Parkplätze nur für mehrspurige Fahrzeuge. In diesem Fall ist eine Nutzung für Motorräder untersagt und ein Ausweichen auf andere Parkplätze notwendig.

Parkscheibe richtig einstellen

Wer sein Auto auf einem zeitbegrenzten Parkplatz abstellt, muss seine Ankunftszeit mittels Parkscheibe festhalten. Die Ankunftszeit ist die Zeit, in der der Fahrer das Auto auf dem Parkplatz abstellt. Eine Ausnahme gilt, wenn die Parkscheibenpflicht erst später beginnt. In diesem Fall muss der Fahrer den Beginn der Parkscheibenpflicht als Ankunftszeit einstellen. Da Parkscheiben nur volle halbe Stunden anzeigen, ist beim Einstellen immer auf die nächste halbe Stunde aufzurunden. Der Pfeil der Parkscheibe sollte dabei genau auf die schwarzen Striche der Scheibe zeigen. Steht der Pfeil zwischen zwei schwarzen Strichen, können Kontrolleure die Parkscheibe als ungültig werten und ein Bußgeld verhängen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die Parkscheibe in den einzelnen Fällen zu stellen ist.

Ankunftszeit Einstellzeit der Anzeige Parkdauer (zwei Stunden Parkzeit)
Fall 1 13:05 Uhr 13:30 Uhr 145 Minuten
Fall 2 13:38 Uhr 14:00 Uhr 142 Minuten
Fall 3 7:15 Uhr mit Beginn der Parkscheibenpflicht um 9:00 Uhr 9:30 Uhr 225 Minuten

Position der Parkscheibe: Die StVO schreibt keine genaue Position der Parkscheibe vor. Wichtig ist nur, dass die Parkscheibe von außen gut sichtbar ist. Nicht sichtbare Parkscheiben gelten als nicht vorhanden und ziehen Bußgelder nach sich. Wer kein Risiko eingehen möchte, positioniert die Parkscheibe am besten hinter der Frontscheibe.

Sonderfall Winter: Ein Zuschneien der Frontscheibe und damit ein Verdecken der Parkscheibe stellt keinen Regelverstoß dar. Der Fahrer ist lediglich dazu verpflichtet, die Parkscheibe so abzulegen, dass sie unter normalen Bedingungen gut sichtbar ist.

Parkzeit verlängern: Das ist zulässig

Grundsätzlich gilt: Wenn die Parkzeit endet, ist die Stellfläche zu räumen. Ein erneutes Besetzen des Parkplatzes durch denselben Fahrer ist nur dann möglich, wenn andere Verkehrsteilnehmer in der Zwischenzeit eine Möglichkeit zum Parken hatten. Wer also einen Parkplatz nach Ablauf der Parkzeit weiter nutzen möchte, muss mindestens eine Runde um den Block fahren.

Nicht erlaubt sind folgende Maßnahmen:

  • Ein Reservieren oder Freihalten des Parkplatzes durch Dritte wie beispielsweise den Beifahrer. Im schlimmsten Fall können darauf Geld- oder sogar Freiheitsstrafen folgen.
  • Ein kurzzeitiges Vor- und Zurücksetzen des Autos in der Parklücke.
  • Ein Zurückkehren zum Auto mit anschließendem Einstellen der Parkscheibe auf eine neue Parkdauer.
  • Die Verwendung elektronischer Parkscheiben, die die Ankunftszeit automatisch anpassen.

Parkscheibe vergessen: Diese Kosten fallen an

Wer seine Parkscheibe vergisst oder falsch verwendet, muss mit einer Strafe rechnen. Die Bußgelder befinden sich im zweistelligen Bereich und unterscheiden sich je nach Schwere des Verstoßes. Je länger ein Fahrzeug ohne Parkscheibe auf einem Parkplatz steht, desto höher fällt die Strafe aus.

Je nach Dauer der Parkzeit-Überschreitung sind demnach folgende Strafen möglich:

Parkdauer Strafe
bis zu 30 Minuten 20 Euro
mehr als 30 Minuten 25 Euro
mehr als eine Stunde 30 Euro
mehr als zwei Stunden 35 Euro
mehr als drei Stunden 40 Euro

Zahlungsverzug: Bei ausbleibender Zahlung folgt auf den Strafzettel ein Bußgeldbescheid inklusive der zu tragenden Verwaltungskosten. Grundsätzlich fallen Bußgelder auf privaten Parkplätzen höher aus als auf öffentlichen Flächen. Die Überwachung übernehmen private Firmen. Neben höheren Strafgeldern ist auch die Gefahr des Abschleppens auf Privatparkplätzen deutlich größer.

Sonstige Strafen: Die Nutzung einer Parkscheibe befreit nicht vor dem Einhalten anderer Verkehrsregeln. Wer beispielsweise Parkverbote missachtet, nicht platzsparend, in zweiter Reihe oder auf Radwegen parkt, riskiert trotz Parkscheibe Strafen von mehreren Hundert Euro. Liegt eine nicht vorschriftsmäßige Parkscheibe hinter der Frontscheibe, kostet das 20 Euro. Ebenso lässt sich eine Parkscheibe nicht durch handschriftliche Zettel ersetzen. Auch hier können Kontrolleure 20 Euro einfordern.

Haftung: Im öffentlichen Raum gilt eine sogenannte Halterhaftung. Der Halter muss dabei haften, unabhängig davon, wer den Wagen gefahren hat. Ein anderes Bild zeigt sich auf Privatparkplätzen. Statt einer Halterhaftung findet dort das Zivilrecht Anwendung. Wer den Wagen nicht selbst gefahren ist, kann Einspruch erheben. Da ein Einspruch jedoch meist sehr teuer und zeitaufwendig ist, ist in der Regel eine Zahlung ratsam.

Parkscheiben in anderen Ländern

Blaue Zonen in Frankreich und der Schweiz, farblich gekennzeichnete Bordsteine in Italien – neben den Hinweisen auf die Parkscheibenpflicht sind auch die Regeln für ihren Einsatz von Land zu Land unterschiedlich. Fahrer sollten sich daher vor einem Urlaub gründlich über die geltenden Vorschriften informieren. Auch wenn die meisten Behörden im Ausland deutsche Parkscheiben dulden, setzen sie eine ordnungsgemäße Nutzung voraus. So ist die Parkscheibe in Österreich beispielsweise nicht auf halbe, sondern auf Viertelstunden einzustellen. Wer eine Parkscheibe im Ausland falsch einstellt oder gar vergisst, muss mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland rechnen. Je nach Land kann der Verstoß mehr als 70 Euro kosten.

Elektronische Parkscheibe im Ausland: Ist die digitale Parkscheibe vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen, ist in der Regel auch eine Verwendung innerhalb der EU möglich. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, sich auch hier vor Antritt der Reise über die jeweils geltenden Vorschriften der Länder zu informieren.

Fazit: Parkscheibenpflicht folgt strengen Regeln

Beim Thema Parkscheibe ist Kreativität fehl am Platz. Parkscheiben und deren Aussehen haben den strengen Vorschriften der StVO zu folgen. Ein Verstoß führt ebenso wie eine falsche oder vergessene Nutzung zu Geldstrafen im zweistelligen Bereich. Daher ist es ratsam, auf die Verwendung genormter Parkscheiben zu achten und die Parkscheibenpflicht auf Stellplätzen lieber doppelt zu kontrollieren.

Meistgestellte Fragen zum Thema Parkscheibe

Die Ankunftszeit ist auf halbe Stunden gerundet auf der Parkscheibe einzustellen. Beginnt die Parkscheibenpflicht nach dem Abstellen des Pkw auf der Parkfläche, dient der Beginn der Parkscheibenpflicht als Ankunftszeit.

Das Parken ohne Parkscheibe auf parkscheibenpflichtigen Stellplätzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Höhe der Strafe liegt je nach Parkdauer zwischen 20 und 40 Euro.

Parkscheiben müssen mindestens 15 x 11 cm groß, blau und mit einem weißen „P” versehen sein. Ziffern und Buchstaben folgen der offiziellen Schriftart DIN 1451. Die Anzeige ist in volle und halbe Stunden aufgeteilt. Seit 2005 sind unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische Parkscheiben zugelassen.

Seit 2005 ist der Einsatz elektronischer Parkscheiben in Deutschland erlaubt. Wichtig ist, dass die verwendete digitale Parkscheibe den offiziellen Vorschriften der StVO folgt. Dazu gehört unter anderem eine Typengenehmigung.

In Österreich ist es wichtig, dass der Zeiger in einer dunklen Farbe wie Schwarz oder Dunkelblau gehalten ist, während der Hintergrund des Ziffernblattes in einer hellen Farbe wie Weiß oder Gelb gehalten sein sollte.

Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden. Ein Beispiel: Wenn das Auto um 12:05 Uhr abgestellt wird, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 12:30 Uhr stellen.

In vielen Ländern und Regionen sind Parkscheiben in einer bestimmten Farbe vorgeschrieben, um deren Verwendbarkeit und Einheitlichkeit sicherzustellen. Typischerweise werden Parkscheiben in den Farben Blau oder Weiß hergestellt, um leicht erkennbar zu sein und mit den landesweiten Vorschriften übereinzustimmen.

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