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Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg – ein Ausdruck, bei dem die Alarmglocken eines jeden Autofahrers schrillen. Wir klären auf, wofür es wie viele Punkte gibt, wann sie verfallen und was die Punktereform 2014 mit sich brachte.

Wie bekomme ich Punkte in Flensburg?

Hinter jedem Punkt in Flensburg, den das Fahreignungsregister vergibt, steht eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Dabei ahnden die Behörden nur solche Verstöße, die ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr nach sich ziehen. Die Höhe der vergebenen Punkte sowie etwaige zusätzliche Maßnahmen richten sich nach der Schwere des Vergehens. Unterschiede bestehen zwischen Ordnungswidrigkeiten, groben Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Die folgende Tabelle verschafft eine Übersicht über die einzelnen Verstöße:

Verstoß Folge Beispiele
Ordnungswidrigkeit 1 Punkt 25 km/h zu schnell, Abstand oder Ladung nicht vorschriftsmäßig
Grobe Ordnungswidrigkeit 2 Punkte Rettungsgasse verhindert, Rote Ampel überfahren (>1 Sek. rot), Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze
Straftat 3 Punkte Autorennen, Vollrausch, Fahrerflucht

Dabei gilt: Je gravierender der Schaden, desto höher das Strafmaß. So zieht beispielsweise eine Fahrerflucht zwei oder drei Punkten in Flensburg nach sich. Auch weitere Strafen wie Bußgelder oder Fahrverbote sind keine Seltenheit: Im Falle einer groben Ordnungswidrigkeit wie dem Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille kann der Fahrer neben 2 Punkten mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro sowie einem Fahrverbot rechnen. In einzelnen Fällen sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Zudem ist bei Verstößen während der Probezeit von strengeren Strafen auszugehen.

Tipp

Wer sich eingehender darüber informieren möchte, welche Vergehen es gibt und wie viele Punkte in Flensburg zu erwarten sind, findet nützliche Infos auf der Seite des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes. Hier bietet der zuletzt im November 2021 aktualisierte Bußgeldkatalog eine Auflistung aller möglichen Verstöße und ihr zugehöriges Strafmaß.

Was veränderte die Punktereform im Jahr 2014?

Im Mai 2014 trat eine umfangreiche Punktereform in Kraft, die die Vergabe von Punkten in Flensburg maßgeblich veränderte. Waren zuvor bis zu 18 Punkte möglich, sind es heutzutage nur noch acht. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Verkehrssünder nun früher ihren Führerschein abgeben müssen. Vielmehr änderten sich die Bewertungskriterien und die Höhe der vergebenen Punkte. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Es ziehen nur solche Verstöße Punkte nach sich, die eine unmittelbare Gefährdung darstellen.
  • Ein Punkt in Flensburg wird erst vergeben, wenn ein Bußgeld von mindestens 60 Euro zu zahlen ist.
  • Für einen Verkehrsverstoß gibt es drei Punkte, bis dato waren es sieben
  • Der Führerschein ist bei acht Punkten abzugeben, zuvor waren es 18
  • Das Verkehrszentralregister heißt nun Fahreignungsregister.

Wie werden Punkte vom alten ins neue System übertragen?

Punkte, die sich vor Mai 2014 ansammelten, verfielen natürlich nicht einfach, sondern wurden entsprechend reduziert, um sie dem neuen Vergabesystem anzupassen.

Alte Punkte werden zu neuen Punkten

Interessant: Sämtliche vor der Reform angesammelten Punkte verjähren spätestens im Jahr 2024. Dabei handelt es sich um Punkte, denen eine Straftat mit Führerscheinentzug zugrunde lag. Diese verfallen nach zehn Jahren.

Welche Maßnahmen drohen bei wie vielen Punkten in Flensburg?

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Grundsätzlich ist zwischen drei verschiedenen Maßnahmen zu unterscheiden, die je nach Höhe der angesammelten Punkte zu vollziehen sind:

  1. Ermahnung: Verkehrssünder, die auf ihrem Konto in Flensburg bereits vier Punkte angesammelt haben, erhalten eine schriftliche Ermahnung und den Hinweis, ihren Punktestand mit der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar reduzieren zu können.
  2. Verwarnung: Eine Verwarnung gibt es ab sechs Punkten, ebenfalls in Form eines Schreibens. Eine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird zwar nahegelegt, hat jedoch keinerlei Auswirkung auf den Punktestand. Denn Voraussetzung für den Abbau ist ein Punktestand von lediglich einem bis fünf Punkten.
  3. Entziehung der Fahrerlaubnis: Ab acht Punkten auf dem Flensburger Punktekonto wird die Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr eingezogen.

Um den Führerschein zurückzuerlangen, ist die Eignung für den Straßenverkehr nachzuweisen, in Form eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU).

Diese Maßnahmen drohen bei Punkten in Flensburg

Wo kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?

Um zu erfahren, wie viele Punkte sich auf dem eigenen Konto in Flensburg angesammelt haben, ist eine kostenlose Auskunft des Fahreignungsregisters einzuholen. Hier lässt sich per Post,online oder persönlich vor Ort eine Anfrage stellen, um die eigenen Punkte in Flensburg einzusehen.

Eine Online-Anfrage bedarf lediglich eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion, der AusweisApp2 sowie einer Internetverbindung. Auf dem Postweg genügt das ausgefüllte Antragsformular sowie eine Kopie des Personalausweises. Wer dem Kraftfahrt-Bundesamt einen Besuch abstatten möchte, braucht nur seinen Ausweis. Eine ausführliche Anleitung zur Abfrage von Punkten in Flensburg gibt es hier.

Wann verfallen meine Punkte in Flensburg?

Anders als vor der Punktereform verjähren die Punkte jedes Verstoßes einzeln. Dadurch vereinfachte sich die Berechnung deutlich. Wie schnell sich die Punkte abbauen, richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: Löschung nach zweieinhalb Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten/Straftaten mit zwei Punkten: Löschung nach fünf Jahren
  • Straftaten mit drei Punkten: Löschung nach zehn Jahren

Wer zum Beispiel im März 2018 eine Ordnungswidrigkeit (ein Punkt) begangen hat und im April 2019 eine grobe Ordnungswidrigkeit (zwei Punkte) hat insgesamt drei Punkte auf seinem Konto. Während der Punkt der Ordnungswidrigkeit nach zweieinhalb Jahren, also im September 2020 verjährt, verfallen die zwei Punkte der groben Ordnungswidrigkeit erst im April 2024.

Kann ich Punkte in Flensburg abbauen?

Die Wartezeit, bis die eigenen Punkte in Flensburg verfallen, kann mitunter lang sein. Ungeduldige haben daher die Möglichkeit, durch die freiwillige Belegung eines Fahreignungsseminars einen Punkt abzubauen. Dies ist jedoch nur einmal in fünf Jahren und bei einem Stand von einem bis fünf Punkten möglich. Um mehrere Punkte loszuwerden, ist also etwas Durchhaltevermögen gefragt.

Fazit: Punkte in Flensburg

Jede im deutschen Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeit, grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat zieht einen oder mehrere Punkte in Flensburg nach sich. Seit der Punktereform, die im Mai 2014 in Kraft trat, sind maximal acht Punkte anzusammeln – dann ist der Führerschein abzugeben. Die Punkte jedes Verstoßes verjähren einzeln, wobei die Dauer zwischen zweieinhalb und zehn Jahren variiert.

FAQs

Bei bis zu sieben Punkten erhalten Fahrer eine schriftliche Ermahnung bzw. Verwarnung. Ab acht Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Mit dem neuen Personalausweis sind nur wenige Schritte nötig, um den eigenen Punktestand abzufragen. Neben dem Ausweis sind dazu nur die AusweisApp2 für die Anfrage per Handy sowie ein Kartenlesegerät für die Auskunft am Computer nötig.

Wurde eine Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt geahndet, löscht sich dieser nach zweieinhalb Jahren. Bei Verstößen, die zwei oder drei Punkte nach sich zogen, dauert es fünf bzw. zehn Jahre bis zur Löschung.

Um Punkte in Flensburg zu reduzieren, gibt es zwei Möglichkeiten. Option eins: Bei einem Kontostand von einem bis fünf Punkten empfiehlt es sich, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. So lässt sich ein Punkt alle fünf Jahre abbauen. Option zwei: abwarten. Denn in bestimmten Jahresabständen löschen sich die Punkte automatisch.

In der Regel schon, der Bußgeldbescheid enthält jedoch nicht zwingend die Information über den Eintrag ins eigene Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA). Deshalb ist eine gelegentliche Abfrage sinnvoll.

Wann die Punkte verjähren, die 2023 aufs eigene Konto gingen, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Nach einer Ordnungswidrigkeit verschwindet der Punkt nach zweieinhalb Jahren, also frühestens 2025. Bei einer groben Ordnungswidrigkeit nach fünf Jahren bzw. im Jahr 2028. Bei einer Straftat nach zehn Jahren im Jahr 2033.

Bei bis zu drei Punkten in Flensburg erfolgt eine Vormerkung.

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