Vom Blitzer erwischt: Einspruch erheben
Zu Unrecht eine Blitzer-Strafe erhalten? Wer der Überzeugung ist, einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten zu haben, kann Einspruch erheben. Dieser sollte wohl überlegt sein. Es gilt: Der Verlierer des Verfahrens übernimmt die Kosten. So droht bei Ablehnung nicht nur die Zahlung des Bußgeldes, sondern ebenso die der Gerichts- und Anwaltskosten. Auch eventuelle Kosten für Gutachten sind mit einzurechnen.
Ein Einspruch empfiehlt sich, wenn:
- begründete Zweifel an der Verlässlichkeit der Messung vorliegen.
- Andere Erfolg mit ähnlichen Fällen hatten (Präzedenzfälle).
- sich das Fahrverbot einschränkend auf das Arbeitsleben auswirkt.
Richtig Einspruch erheben
Form: Ein Einspruch hat schriftlich per Brief, Fax oder (wenn möglich) per Mail an die Bußgeldstelle zu erfolgen. Informationen zum Empfänger finden sich auf dem Bußgeld-Schreiben. Das Schreiben erfordert keine Angabe von Gründen. Um die Fristen einzuhalten, ist ein selbstständiges Verfassen und Absenden des Einspruchs empfehlenswert. Anwaltliche Unterstützung folgt im späteren Verlauf.
Fristen: Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Blitzer-Strafe erfolgen. Ist die Frist ohne eigenes Verschulden abgelaufen, ist bei entsprechender Begründung ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Nach erfolgter Genehmigung ist der Einspruch formgerecht nachzuholen.
Zurückziehen des Einspruchs: Ein Einspruch lässt sich ohne weitere Umstände bis zu Beginn des Gerichtstermins zurückziehen. In diesem Fall gilt der ursprüngliche Bußgeldbescheid als rechtsgültig. Wer seinen Einspruch revidiert, muss das Bußgeld zahlen und erkennt zudem eventuelle Punkte oder Fahrverbote an. Hinzu kommen Verfahrensgebühren von mindestens 25 Euro sowie 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen.
Das folgt nach dem Einspruch
Dem Einspruch folgt ein Gerichtsverfahren. Anders als beim Verfassen des Einspruchs, führt dabei kein Weg am Anwalt vorbei. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei der Bewältigung der Prozesskosten. Sie prüft im Voraus, ob eine Kostenübernahme im Streitfall infrage kommt. Um ein faires Verfahren zu ermöglichen, können Rechtsanwalt und Fahrer Einsicht in sämtliche Daten des Messgeräts einfordern. Liegen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung vor, ist die Verwaltungsbehörde dazu verpflichtet, die Daten vorab bereitzustellen.