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Geblitzt, und nun? Alle Fakten auf einen Blick

Kurz abgelenkt, unter Zeitdruck oder das 30er-Schild übersehen – und schon hat einen die Radarfalle erwischt. Unser Ratgeber beantwortet alle Fragen rund um Blitzer, Strafen und was zu tun ist, wenn du geblitzt wurdest. Außerdem erklären wir, wann es sinnvoll ist, Einspruch einzulegen.

Blitzen vermeiden: Diese Geschwindigkeiten gelten

Geschwindigkeitsschild auf der Autobahn

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen für deutsche Straßen sind in Paragraph drei der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Unabhängig davon ist die Geschwindigkeit an bestehende Verhältnisse anzupassen. Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeit können Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse, aber auch persönliche Fähigkeiten sowie Eigenschaften des Fahrzeugs und dessen Ladung haben.

Folgende wichtige Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in der Straßenverkehrsordnung geregelt:

Innerorts 50 km/h gültig für Fahrzeuge aller Art
Außerorts 100 km/h gültig für Pkw und Kfz bis 3,5 Tonnen
Auf Autobahnen keine offizielle Begrenzung Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

Wer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten nicht einhält, kann schnell einem Blitzer zum Opfer fallen. Doch nicht immer lösen Blitzer direkt aus. Zu verdanken ist das einem sogenannten Toleranzabzug. Er gleicht Ungenauigkeiten bei Messgeräten oder dem eigenen Tacho aus. In Deutschland gilt ein Toleranzbereich von ca. zehn Prozent. Innerorts blitzen die Radarkontrollen ab 55 km/h, außerorts ab 110 km/h. Wer in einer 30er-Zone unterwegs ist, muss allerdings ab 33 km/h mit einem Blitzer-Strafe rechnen. Auf deutschen Autobahnen ist im Falle einer Begrenzung auf die jeweilige Geschwindigkeitsangabe zu achten. Zeigt das Schild beispielsweise 120 km/h an, blitzt die Radarfalle ab 132 km/h.

Bei Auslandsreise vorab informieren

Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung Blitzer auslösen, variiert von Land zu Land. So folgen Blitzer in der Schweiz besonders strengen Regeln und bitten Verkehrssünder bereits bei 5 km/h Überschreitung zur Kasse. Auch die Niederlande sind für hohe Blitzer-Strafen bekannt. Wer mit dem Auto in ein fremdes Land fahren möchte, sollte sich vorher informieren, um hohe Kosten zu vermeiden.

Achtung, Blitzer: Das sind die gängigsten Blitzer-Typen

Blitzer treten in verschiedensten Formen auf, um so effektiv wie möglich alle Temposünder dokumentieren zu können. Von ausgesandten Wellen über Lichtimpulse bis hin zu Induktionsschleifen lassen sich alle technischen Möglichkeiten zum Blitzen nutzen. So funktionieren unterschiedliche Blitzanlagen:

Radarfallen: Klassische Radarfallen basieren auf der Aussendung von Wellen. Das jeweilige Fahrzeug reflektiert die Wellen zurück zum Gerät,welches so die Geschwindigkeit des Autos ermittelt. Ist das Fahrzeug zu schnell, löst die Radarfalle ein Blitzerfoto aus.

Lasermessgeräte: Bei dieser Messart sendet ein Laser Lichtimpulse aus und empfängt die vom Auto reflektierten Lichtsignale. Anhand der Laufzeit der Impulse berechnet das Gerät anschließend die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Mit stationären Laser-Messsystemen (Blitzersäulen) lassen sich bis zu vier Spuren abdecken.

Lichtschranken-Blitzer: Lichtschranken-Blitzer senden Lichtschranken über die Fahrbahn. Anhand der Zeitpunkte, in denen das Fahrzeug die Lichtschranken überfährt, lässt sich die Geschwindigkeit ermitteln. Bei einem Verstoß schießt der Blitzer ein Foto.

Blitzer mit Piezosensoren oder Induktionsschleifen: Diese Art von Blitzer basiert auf Induktionsschleifen oder auch Piezosensoren, die im Boden unterhalb der Fahrbahn eingelassen sind. Überfährt ein Auto diese, ermittelt eine angebundene Messstation die Geschwindigkeit und löst bei Verstößen ein Blitzerfoto aus. Am häufigsten finden diese Blitzer Anwendung bei Rotlichtverstößen. Mit der Methode lässt sich ermitteln, ob und wann ein Fahrzeug eine rote Ampel überfahren hat.

Regeln für Blitzer

Auch Blitzer unterliegen gewissen Regelungen. So gilt bezüglich des Standorts von Blitzern ein Mindestabstand von 150 bis 200 Metern zum entsprechenden Verkehrsschild. Somit bleibt dem Fahrer ausreichend Zeit, auf die Geschwindigkeitsänderung zu reagieren. Zusätzlich dazu muss der Fahrer eindeutig identifizierbar sein, um eine gültige Blitzer-Strafe zu erhalten. Ein Blitzen von hinten ist in Deutschland verboten.

Geblitzt: Das folgt nach dem Blitzen

Wer es nicht schafft, vor dem Blitzer rechtzeitig abzubremsen, wird sich auf den baldigen Versand eines Fotos freuen können – hat natürlich in bestimmten Fällen aber auch die Möglichkeit, Einspruch gegen die Blitzer-Strafe einzulegen. Welche Schritte nach dem Blitzen in die Wege geleitet werden, erfährst du hier:

  1. Die zuständige Behörde bearbeitet den Verstoß und versendet anschließend den Bußgeldbescheid. Rechnung und Blitzerfoto treffen in der Regel nach zwei bis sechs Wochen beim Empfänger ein. Bei Verstößen im Ausland ist von einer längeren Bearbeitungszeit auszugehen, bis der Brief mit der Blitzer-Strafe Zuhause ankommt. Das folgt nach dem Blitzen - Schritt eins
  2. Ist der Bußgeldbescheid eingetroffen, folgt in der Regel eine Anerkennung durch den Fahrenden sowie die Zahlung des festgesetzten Bußgeldes. Wer Einspruch erheben möchte, hat dafür zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Zeit. Das folgt nach dem Blitzen - Schritt zwei
  3. Im Falle eines Einspruchs erfolgt eine schriftliche Anhörung in Form eines Anhörungsbogens. Selbiges gilt auch für den Fall, dass der Fahrende auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar ist. Das folgt nach dem Blitzen - Schritt drei
  4. Der Anhörungsbogen ermöglicht dem Fahrer eine Stellungnahme und ist entsprechend auszufüllen. Die Angabe persönlicher Daten ist verpflichtend, Angaben zum Tatvorwurf hingegen nicht. Das folgt nach dem Blitzen - Schritt vier
  5. Bleibt der Bußgeldbescheid nach Einspruch bestehen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Erst wenn der Einspruch keinen Erfolg hat, sind Bußgelder zu zahlen. Das folgt nach dem Blitzen - Schritt fünf

Bußgeldbescheide unterliegen einer dreimonatigen Frist

Wer drei Monate nach dem Blitzen noch keinen entsprechenden Bescheid erhalten hat, muss kein Bußgeld zahlen. Der Bußgeldbescheid gilt in diesem Fall als verjährt und der Zahlungsanspruch der Behörde verfällt. Erfolgt direkt nach dem Blitzen eine Anhörung durch die Polizei, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt.

Diese Strafen zieht der Regelverstoß nach sich

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Nach dem Blitzen folgt der Bußgeldbescheid. Die Höhe der Blitzer-Strafe orientiert sich dabei an der Schwere des Vergehens. Generell lässt sich sagen, dass bei einem Verstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem höheren Bußgeld zu rechnen ist als außerorts.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bußgelder nach aktuellem Bußgeldkatalog.

Überschreitung in km/h Innerorts Außerorts
bis 10 58,50 Euro 48,50 Euro
11 bis 15 78,50 Euro 68,50 Euro
16 bis 20 98,50 Euro 88,50 Euro
21 bis 25 143,50 Euro; 1 Punkt 128,50 Euro; 1 Punkt
26 bis 30 208,50 Euro; 1 Punkt; 1 Monat Fahrverbot 178,50; 1 Punkt; 1 Monat Fahrverbot
31 bis 40 288,50 Euro; 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot 228,50 Euro; 1 Punkt; 1 Monat Fahrverbot
41 bis 50 428,50 Euro; 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot 348,50 Euro; 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 591,50 Euro; 2 Punkte; 2 Monate Fahrverbot 508,50 Euro; 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
61 bis 70 738,50 Euro; 2 Punkte; 3 Monate Fahrverbot 633,50 Euro; 2 Punkte; 2 Monate Fahrverbot
über 70 843,50 Euro; 2 Punkte; 3 Monate Fahrverbot 738,50 Euro; 2 Punkte; 3 Monate Fahrverbot

Bei Rot geblitzt: Wen der Blitzer beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt hat, den erwartet ein Punkt in Flensburg. Das weitere Strafmaß hängt von der Zeit zwischen dem Beginn der Rotphase und dem Überfahren der Ampel ab. Dabei lassen sich Rotlicht-Verstöße in einfache und qualifizierte Verstöße unterscheiden. Je nach Schwere des Verstoßes sind zwischen 90 und 360 Euro sowie eventuelle Fahrverbote als Strafe möglich. Wer einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht, riskiert neben zwei bis drei Punkten, einem Fahrverbot bis sechs Monaten oder einem Führerscheinentzug, zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein qualifizierter Verstoß liegt beim Überfahren einer Ampel vor, deren Lichter seit mehr als einer Sekunde rot anzeigen.

Blitzer-Apps: Sind sie erlaubt?

Der technische Fortschritt bringt viele Neuerungen mit sich, auch im Bereich des Straßenverkehrs. Blitzer-Apps sind mittlerweile zur Genüge in jedem App Store verfügbar – doch dürfen sie genutzt werden, oder gibt es Strafen für Blitzer-Apps? Die Antwort ist eindeutig: Sie sind verboten und für die Nutzung von Blitzer-Apps droht eine Strafe. Denn in Deutschland gilt, dass sämtliche Radarwarnungssysteme nicht erlaubt sind. Dazu gehören technische Geräte, aber auch Apps und Navigationsgeräte, in denen vor Blitzern gewarnt wird. Wer bei der Nutzung erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Grundsätzlich droht auch eine Beschlagnahmung und Zerstörung des Geräts, wovon bei Smartphones aber in der Regel abgesehen wird.

Gilt die Blitzer-App-Strafe auch für Beifahrer?

Schlechte Nachrichten für diejenigen, die die Blitzer-App-Strafe durch die Nutzung durch den Beifahrer umgehen wollten. Denn zwar ist die Vorschrift im Gesetz primär an den Fahrer gerichtet, gilt aber auch für Beifahrer. Das heißt, die Blitzer-Strafe droht auch den weiteren Mitinsassen, die solche Apps während der Fahrt nutzen.

Blitzer-Apps: Das gilt in Europa

Ein einheitliches europäisches Gesetz über die Nutzung von Blitzer-Apps gibt es nicht. Allerdings ist die Nutzung in so gut wie jedem Land in Europa, mit Ausnahme von Rumänien, verboten. Wer also Blitzer-App Strafen vermeiden will, sollte auch im Ausland lieber davon absehen.

Sonderfall: Geblitzt in der Probezeit

Wer seine Fahrerlaubnis neu erworben hat, erhält einen Führerschein auf Probe. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme von der Probezeit gilt für die Fahrzeugklassen AM, L und T. Wer sich in der Probezeit blitzen lässt, muss mit entsprechenden Folgen rechnen. Die Konsequenzen hängen dabei von der Stärke des jeweiligen Verstoßes ab.

Weniger schwerwiegende Verstöße

Weniger schwerwiegende Verstöße umfassen alle Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 21 km/h. Neben einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße zieht ein solcher Verstoß grundsätzlich keine weiteren Konsequenzen nach sich. Eine Ausnahme gilt bei zwei aufeinander folgenden Verstößen dieser Kategorie. Dies kommt einem schwerwiegenden Verstoß gleich und mündet in einem Aufbauseminar.

Schwerwiegende Verstöße

Wer mehr als 21 km/h zu schnell fährt, begeht einen schwerwiegenden Verstoß. Dem ersten Verstoß dieser Art folgen eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Je nach Höhe der Geschwindigkeit beim Blitzen sind zusätzlich Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot möglich.

Teilnahme an Aufbauseminar ist verpflichtend

Wer innerhalb der gesetzten Frist nicht am Aufbauseminar teilnimmt, riskiert einen Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung des Führerscheins ist erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung möglich.

Vom Blitzer erwischt: Einspruch erheben

Zu Unrecht eine Blitzer-Strafe erhalten? Wer der Überzeugung ist, einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten zu haben, kann Einspruch erheben. Dieser sollte wohl überlegt sein. Es gilt: Der Verlierer des Verfahrens übernimmt die Kosten. So droht bei Ablehnung nicht nur die Zahlung des Bußgeldes, sondern ebenso die der Gerichts- und Anwaltskosten. Auch eventuelle Kosten für Gutachten sind mit einzurechnen.

Ein Einspruch empfiehlt sich, wenn:

  • begründete Zweifel an der Verlässlichkeit der Messung vorliegen.
  • Andere Erfolg mit ähnlichen Fällen hatten (Präzedenzfälle).
  • sich das Fahrverbot einschränkend auf das Arbeitsleben auswirkt.

Richtig Einspruch erheben

Form: Ein Einspruch hat schriftlich per Brief, Fax oder (wenn möglich) per Mail an die Bußgeldstelle zu erfolgen. Informationen zum Empfänger finden sich auf dem Bußgeld-Schreiben. Das Schreiben erfordert keine Angabe von Gründen. Um die Fristen einzuhalten, ist ein selbstständiges Verfassen und Absenden des Einspruchs empfehlenswert. Anwaltliche Unterstützung folgt im späteren Verlauf.

Fristen: Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Blitzer-Strafe erfolgen. Ist die Frist ohne eigenes Verschulden abgelaufen, ist bei entsprechender Begründung ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Nach erfolgter Genehmigung ist der Einspruch formgerecht nachzuholen.

Zurückziehen des Einspruchs: Ein Einspruch lässt sich ohne weitere Umstände bis zu Beginn des Gerichtstermins zurückziehen. In diesem Fall gilt der ursprüngliche Bußgeldbescheid als rechtsgültig. Wer seinen Einspruch revidiert, muss das Bußgeld zahlen und erkennt zudem eventuelle Punkte oder Fahrverbote an. Hinzu kommen Verfahrensgebühren von mindestens 25 Euro sowie 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen.

Das folgt nach dem Einspruch

Dem Einspruch folgt ein Gerichtsverfahren. Anders als beim Verfassen des Einspruchs, führt dabei kein Weg am Anwalt vorbei. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei der Bewältigung der Prozesskosten. Sie prüft im Voraus, ob eine Kostenübernahme im Streitfall infrage kommt. Um ein faires Verfahren zu ermöglichen, können Rechtsanwalt und Fahrer Einsicht in sämtliche Daten des Messgeräts einfordern. Liegen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung vor, ist die Verwaltungsbehörde dazu verpflichtet, die Daten vorab bereitzustellen.

Blitzer-Strafen-Rechner: So kann die Strafhöhe ermittelt werden

Wer vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids herausfinden möchte, wie hoch die zu zahlende Summe voraussichtlich sein wird, kann einen Blick in unsere Tabelle werfen, oder einen Blitzer-Strafen-Rechner nutzen. Nach der Eingabe der Geschwindigkeitsüberschreitung erhält man eine direkte Info über die vermutliche Höhe der Blitzer-Strafe. Wichtig: Dafür sollte der Fahrer wissen, wie viel km/h er in etwa zu schnell gefahren ist. Solche Rechner geben oft auch Auskunft darüber, ob sich ein Einspruch lohnen könnte.

Fazit: Blitzerfotos können teuer werden

Einmal vom Blitzer erwischt, können hohe Kosten folgen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes folgen Blitzer-Strafen zwischen 20 und 800 Euro sowie Punkte und Fahrverbote. Ein Einspruch kann sich in manchen Fällen lohnen, jedoch neben viel Zeit auch viel Geld kosten. Wer einen Einspruch anstrebt, sollte deshalb unbedingt einen Anwalt konsultieren und die individuellen Erfolgschancen abwägen.

FAQ zum Thema Blitzer-Strafen

Wie viel ein zu schnelles Fahren kostet, hängt von der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Der Bußgeldkatalog deckt Überschreitungen von weniger als 10 km/h bis über 70 km/h ab. Dabei macht es einen Unterschied, ob der Regelverstoß innerorts oder außerorts stattfindet. Die Strafen fürs geblitzt werden reichen von 20 bis 800 Euro.

In Deutschland gilt eine Toleranz von circa zehn Prozent. Diese deckt eventuelle Messfehler und Tacho-Unterschiede ab. Wer innerorts fährt, darf demzufolge bis zu 55 km/h fahren, ohne dass der Blitzer auslöst. Außerorts sind bis zu 110 km/h möglich.

Die Blitzer-Strafe in Form eines Bußgeldbescheids inklusive Rechnung und Foto kommt in der Regel etwa zwei bis sechs Wochen nachdem geblitzt wurde an.

Die Nutzung von jeglichen Blitzer-Apps, Navigationssystemen mit Blitzerwarnung oder Radarwarnern ist in Deutschland verboten. Die Ordnungswidrigkeit kostet eine Strafe in Höhe von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Welche Strafe auf ein zu schnelles Fahren in der Probezeit folgt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Bei Überschreitungen bis zu 21 km/h folgt bei einmaligem Verstoß eine Geldbuße. Bei mehr als 21 km/h zu viel ist neben dem Bußgeld die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgeschrieben. Bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zusätzlich Punkte oder auch Fahrverbote möglich.

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr zählen zu den Ordnungswidrigkeiten. Dabei gilt die besondere Regel, dass sie vor dem Erhalt des Bußgeldbescheids innerhalb von drei Monaten verjähren. Wer also innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall kein Blitzerfoto und keine Rechnung erhalten hat, der kann sich über den Verfall der Strafe freuen.

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