Im Fokus: Nach dem Überholen gilt das Rechtsfahrgebot
Auf der Autobahn haben es die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden unterschiedlich eilig, daher gehört das Überholen zum Autobahnfahren zu den Standardmanövern. Da eine Geschwindigkeitsänderung und ein Spurwechsel Risiken mit sich bringen kann, sind auch hier die Einzelheiten mit dem Rechtsfahrgebot und dem Verbot auf der Autobahn rechts zu überholen geregelt.
Das Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot regelt allgemein, dass möglichst weit rechts auf der Autobahn zu fahren ist. Deswegen musst du auch nach dem Überholen wieder auf die äußerst rechte Spur wechseln. Unter bestimmten Bedingungen kann es jedoch zulässig sein, die linke oder mittlere Spur der Autobahn durchgängig zu befahren.
Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
Der § 7 StVO macht nähere Angaben, welche Ausnahmen es vom allgemeinen Rechtsfahrgebot gibt. Demnach darf man auch rechts oder in einer Mittelspur überholen und durchgängig ca. 20 km/h schneller fahren als der Verkehr links,
- wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt
- wenn sich links im dichten Verkehr Fahrzeugschlangen bilden
- wenn sich der Verkehr links staut
- wenn man in den genannten Situationen mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholt.
Deshalb ist rechts überholen auf der Autobahn grundsätzlich verboten
Bis auf wenige Ausnahmen ist das rechts Überholen auf der Autobahn verboten. Dieses Verbot dient der Sicherheit aller Autofahrer. Bei den Geschwindigkeiten, die auf Autobahnen gefahren werden, musst du dich als Fahrer darauf einstellen können, von welcher Seite du überholt wirst. Durch die klare Regelung des Überholens von links können so zahlreiche Unfälle verhindert werden.