Umweltzonen in Deutschland erlauben bis auf eine Ausnahme Benzinern und Dieseln nur mit einer grünen Plakette die Einfahrt. Ausgenommen sind einige, bestimmte Fahrzeugtypen.
Als Umweltzone wird in Deutschland ein Gebiet definiert, das es Fahrzeugen mit hohen Schadstoffemissionen untersagt, diese Zone zu befahren. Um das zu kontrollieren, gibt es die Plakettenfarben Rot, Grün und Gelb. Mit der Zeit durften Wagen mit gelber und roter Plakette nicht mehr einfahren. Daher sind aktuell nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dazu berechtigt. Die einzige Ausnahme besteht in Neu-Ulm, wo noch (Stand April 2022) das Einfahren mit einer gelben Plakette erlaubt ist.
Wie die Umweltplakette die Luftqualität in den Städten verbessern soll
Grund für die Einrichtung von Umweltzonen ist ein regelmäßig hohes Verkehrsaufkommen und sehr starke Belastungen für die Bürger durch den Schadstoffausstoß. Die Einführung der Umweltplakette erfolgte am 1. Juli 2007. Seit 1. Januar 2008 ist sie verpflichtend. Von der Pflicht betroffen sind Pkws, Lkws und Busse mit Benzin- oder Dieselmotor, ebenso Elektro- und Gasfahrzeuge.
Von der Regelung zur grünen Plakette sind zwei- und dreirädrige Motorräder ausgenommen, da die Regelung nur für vierrädrige Fahrzeuge gilt. Auch sind deutsche Oldtimer (mit Kennzeichen H für historisch oder rotem 07-Kennzeichen) sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen befreit. Weiterhin gelten die Regeln nicht für Behindertenfahrzeuge, deren Besitzer die Bezeichnungen „aG“, „BI“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis stehen haben. Fahrzeuge der Feuerwehr, des Militärs und der Polizei dürfen ebenfalls ohne Plakette einfahren. Ausländische Oldtimer müssen gut erhalten und mindestens 30 Jahre alt sein. Wer einen Pass des weltweit vertretenen Oldtimer-Verbandes FIVA vorlegen kann, ist dabei auf der sicheren Seite.
Die Plakette ist in allen Umweltzonen bundesweit gültig und nicht befristet. Nur bei der Ummeldung und wenn das Auto ein neues Kennzeichen bekommt, müssen Halter sie erneuern. Auch beim Tausch der Windschutzscheibe oder bei nicht mehr lesbarem Kennzeichen benötigt ein Pkw eine neue Plakette. Die Plakette ist bei allen Stellen, die eine Abgasuntersuchung (ASU) durchführen können, erhältlich. Das sind neben etlichen Werkstätten auch Ämter zur Fahrzeugüberwachung wie TÜV, KÜS, Dekra oder GTÜ.
Die Farben der Plaketten sind lichtecht. Das Kennzeichen sollten Fahrzeugbesitzer mit einem lichtechten, am besten schwarzen Stift gut lesbar in das vorgesehene Feld der Plakette eintragen und an einer Ecke der Windschutzscheibe anbringen. Bei dem Versuch, sie abzulösen, geht sie automatisch kaputt, sodass eine neue Plakette fällig ist.
Um es gleich vorwegzunehmen: Eine Umweltplakette stellt in Zonen mit Dieselfahrverbot keinen Vorteil dar. Das Fahrverbot gilt unabhängig von einer roten, gelben oder grünen Umweltplakette. Ein Diesel-Pkw mit grüner Plakette darf also nicht in eine Stadt, die vom Dieselfahrverbot betroffen ist, einfahren.
Ob das Diesel-Fahrzeug von dem Fahrverbot betroffen ist, kannst du ganz einfach im Internet auf den Seiten der jeweiligen Stadt herausfinden. In der Theorie sind allerdings mehr Städte von diesen Maßnahmen betroffen, als in der Praxis umgesetzt. Insofern sind Dieselfahrer nur in einigen Städten von einem Fahrverbot betroffen. Ansonsten benötigen Benziner wie Diesel-Autos grüne Plaketten für die Umweltzonen (Ausnahme Neu-Ulm).
Die Feinstaub- oder Umweltplaketten gibt es in drei Farben: Rot, Gelb und Grün. Sie sagen etwas aus über die Feinstaubbelastung, die das Fahrzeug verursacht. Im Gegensatz dazu geht es beim Dieselfahrverbot um die Stickoxidemissionen. Es sind also zwei unterschiedliche Schadstoffe betroffen und das Dieselfahrverbot lässt sich selbst mit einer grünen Plakette nicht aufheben. In solche Verbotszonen darf ein Diesel-Auto auf keinen Fall einfahren.
Die Zuordnung der Plakette richtet sich nach der Schadstoffklasse des Wagens, der sogenannten Abgasnorm. Keine Plakette bekommt, wer einen Diesel der Euronorm 1 oder schlechter fährt. Bei der Abgasnorm Euro 1 plus einem eingebauten Partikelfilter oder Abgasnorm Euro 2 erhalten die Besitzer eine rote Plakette mit der aufgedruckten Ziffer 2. Bei Euro 2 plus Partikelfilter oder Euro 3 bekommen sie die gelbe Plakette, auf der eine 3 zu sehen ist. Die grüne Plakette mit dem Aufdruck 4 erhalten Fahrer eines Diesels mit der Norm Euro 3 plus Partikelfilter oder Euro 4 (oder besser). Bei den Benzinern dagegen ist es ganz einfach: Es gibt keine Plakette für Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator. Die grüne Plakette bekommen Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator oder Euro 1 und höher.
Normalerweise ist ein Euro-3-Diesel für die gelbe Plakette mit der Nummer 3 vorgesehen. Es gibt aber die Möglichkeit, das Fahrzeug aufzurüsten.
Unter dem Punkt 14.1 finden sich auf der Zulassungsbescheinigung I (analog unter der Bezeichnung „zu 1“ im Fahrzeugschein) die Emissionsschlüsselnummer, die sich auf die Emissionen beziehen. Relevant sind die letzten beiden Ziffern. Die Nummern 30-31, 36, 37, 42, 44-52 und 72 stehen für den Diesel Euro 3, also eine gelbe Plakette. Wer durch einen Partikelfilter eine zusätzliche PM-Stufe (Partikelminderungssystem) erreicht, kann eine grüne Plakette erhalten. Ziel ist ein reduzierter Ausstoß des Feinstaubs, wofür ein entsprechender Partikelfilter hilfreich ist.
Bis auf eine Ausnahme dürfen nur Fahrzeuge mit grünen Plaketten in die Umweltzonen.
Es gibt mehr als 50 Umweltzonen in Deutschland. In allen waren ursprünglich auch die roten und gelben Plaketten erlaubt. Inzwischen gibt es verschärfte Bedingungen, da die Belastungen für die Bewohner weiterhin zu hoch waren. So dürfen derzeit fast ausschließlich Pkws mit grüner Plakette in diese Zonen fahren.
Wer ohne Berechtigung in die Zone fährt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Es werden allerdings keine Punkte in Flensburg und auch keine Fahrverbote fällig. Die Geldstrafe trifft im Übrigen alle Autofahrer, die keine für die Umweltzone gültige Plakette besitzen. Es kann sich für Dieselfahrer also lohnen, das Fahrzeug umrüsten zu lassen.
Der Schadstoffausstoß kann sich in der Kfz-Steuer niederschlagen. Es geht den Behörden darum, die Belastungen für die Anwohner insgesamt zu verbessern. Daher gibt es eine steuerliche Entlastung für umweltbewusste Fahrer. Das ist ein Vorteil für Autofahrer, denn ein Diesel ist zwar an der Tankstelle günstiger als ein Benziner, doch nicht hinsichtlich der Kfz-Steuer. Aufgrund dessen kommen auch die Fahrzeughersteller nicht umhin, auf emissionsärmere Modelle umzurüsten.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Diesel-Fahrzeugen:
Zulassung vor dem 1. Juli 2009:
Der Steuersatz richtet sich nach der Schadstoffgruppe oder eben der jeweiligen Feinstaubplakette. Es gilt ein fester Satz pro angefangene 100 ccm Hubraum. Um die Schadstoffklasse zu bestimmen, sind die beiden Ziffern unter Punkt 14.1 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) relevant.
Zulassung nach dem 1. Juli 2009:
Es gilt ein fester Satz von 9,50 Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum. Zusätzlich fallen zwei Euro pro Gramm CO2-Ausstoß an, sofern dieser Ausstoß über dem festgelegten Freibetrag liegt. Dieser Freibetrag richtet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Er beträgt:
Damit ein Diesel eine grüne Plakette bekommt, muss er die Abgasnorm Euro 3 mit Partikelfilter oder Euro 4 erfüllen. Ansonsten ist dem Fahrer streng untersagt, in die ausgeschilderten Umweltzonen zu fahren. Die Umrüstung kann sich allerdings auch steuerlich lohnen.