Wie die Statistik zeigt, gibt es auf deutschen Straßen etwa 800 Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Toten – und das jeden Tag. Besonders gefährdet sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, sie verunglücken relativ gesehen am häufigsten. Die Unfälle mit den schwerwiegendsten Folgen sind auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Schon bei Kollisionen im Bereich von 50km/h wirken so starke Kräfte, bei denen die Karosserie nur mehr wenig schützen kann.
Das erste Gebot ist deshalb, den Wagen sicher zum Stehen zu bringen und sich einen Überblick über die Unfallsituation zu machen. Bei Bagatellschäden solltest du deine Wohnadresse angeben und dich anschließend zur nächstmöglichen Polizeistelle begeben, um den Schaden melden zu können. In allen anderen Fällen suche Schutz, beispielsweise hinter der seitlichen Autobahnplanke.
Auch gesetzlich bist du verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und durch die Polizei deine Personalien feststellen zu lassen. Unfallflucht ist strafbar, wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet und gefährdet noch dazu deine Fahrerlaubnis und den eigenen Versicherungsschutz!
Je nachdem, wie schwerwiegend der Unfall ist, musst du die nächsten Schritte mit klarem Kopf angehen:
Regelmäßig Verbandskasten prüfen
Überprüfe regelmäßig, ob der Verbandskasten vorhanden und vollständig ist. Ein unvollständiger Verbandskasten kann im Ernstfall eine böse Überraschung sein. Schaue zudem nach, ob das Verfallsdatum auch noch nicht überschritten ist. Sollte dies der Fall sein, muss das abgelaufene Material ausgetauscht werden.
Wer einen Unfallbericht schreiben muss und als Geschädigter davon ausgehen kann, vom Unfallverursacher einen Schaden ersetzt zu bekommen, sollte die Lage so weit wie möglich dokumentieren. Im Internet findest du verschiedene Muster zum Unfallbericht – einheitlich gibt es beispielsweise den Europäischen Unfallbericht auf den Seiten der Versicherungen.
Alles andere, vor allem ein explizites Schuldanerkenntnis, solltest du unter keinen Umständen unterschreiben. Für die Polizei und die Versicherung relevant ist zunächst nur der von beiden Seiten unterschriebene Unfallbericht. Sofern du den oben genannten Unfallbericht verwendest, bestätige lediglich den Schadensbericht und gib kein pauschales Schuldanerkenntnis ab. Das darfst du im Übrigen auch gar nicht, denn die Versicherung führt in deinem Namen die Regulierung durch. Im Zweifelsfall gefährdest du dadurch deinen Versicherungsschutz.
Damit du den Unfallbericht sowie eine Unfallskizze anfertigen kannst, solltest du stets darauf achten, die wichtigsten Dinge mitzuführen:
Den Unfall musst du deiner Versicherung innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang beträgt die Frist lediglich 48 Stunden. Auch so solltest du mit dem anderen Unfallbeteiligten die wesentlichen Personalien austauschen. Neben Name, Anschrift und Telefonnummer, wären gerade die Führerscheinnummer sowie die Fahrzeugnummer von Belang.
Gehe beim Unfallbericht anschließend folgendermaßen vor:
Nachdem du entweder eigenständig alles Notwendige erledigt hast oder die Polizei den Sachverhalt aufgenommen hat, musst du dein Fahrzeug ordnungsgemäß entfernen. Die Versicherungen erstatten jedoch nur Abschleppkosten im erforderlichen Rahmen. Nutze also in jedem Fall die Angebote deines Automobilclubs oder anderer Stelle.
Wenn du mit einem Mietwagen einen Unfall hast, solltest du vorher die Mietbedingungen genau beachtet haben. Einige Vermieter verlangen, dass in jedem Fall die Polizei gerufen wird - auch, wenn es ein Bagatellschaden ist; sollte die Polizei nicht kommen, musst du dann umgehend die nächste Polizeistation aufsuchen. Zudem fordern einige Autovermieter, dass du diese ebenfalls unmittelbar nach einem Unfall darüber informierst - dafür reicht oft ein Anruf bei der Servicehotline des Vermieters.
Selbst bei scheinbar „kleineren“ Unfällen gibt es immer wieder Streitigkeiten über einzelne Punkte des Unfallhergangs. Sofern du verkehrsrechtsschutzversichert bist, solltest du einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Akte übergeben. Ebenso kannst du einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die Kosten hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen.
Bei Versicherungen arbeiten Experten aus allen möglichen Bereichen, Verkehrsunfälle werden hier immer im Einzelfall betrachtet. Das kann für dich durchaus mühsam sein, gerade wenn sich die Regulierung durch Gutachten und Gerichtsverfahren hinzieht und du währenddessen auf dem Schaden sitzt. Versuche direkt vor Ort, die Unfallskizze anzufertigen. Oder unmittelbar danach, wenn du ausreichend Fotos gemacht und das Ganze noch rekonstruieren kannst. Bei Entfernungen geht es immer auch um Näherungsangaben, es reicht also die Wege schrittweise abzugehen und die Distanz zu überschlagen. Sofern die Polizei eingeschaltet wurde, erübrigt sich das Ganze. In dem Fall kann die Versicherung aber dennoch verlangen, dass du zusätzlich etwas zum Unfallhergang angibst.
Führe unbedingt zwei Ausdrucke einer Unfallbericht-Vorlage von der Versicherung oder deinem Automobilclub mit dir. Denn worauf es letzten Endes ankommt, ist der schriftliche Auto-Unfallbericht und die Dokumentation über Fotos oder gar Videos.
Für die Versicherung von Bedeutung ist in erster Linie die Beantwortung der wichtigsten W-Fragen:
Gehe dabei chronologisch, also schrittweise, vor und erläutere, wer ansonsten am Unfall beteiligt gewesen ist. Hier geht es nicht um Mutmaßungen, sondern nur um Fakten und bedeutsame Details. Beschreibe die Situation so, wie du diese wahrgenommen hast. Je präziser du arbeitest und je genauer die Unfallskizze ist, desto schneller kann der Unfallhergang geklärt und über die Versicherung reguliert werden.
Immer wieder kommt es vor, dass allzu wertende Angaben in den Unfallbericht aufgenommen werden. Das hilft weder dir noch der Versicherung, denn die muss ja letztlich in deinem Namen handeln und notfalls vor Gericht die Verteidigung führen. Sachlich ist dabei alles, was objektiv ist und auf Tatsachen beruht. Unsachlich sind beispielsweise Mutmaßungen oder Annahmen, wie es sein „könnte“ oder gewesen sein „muss“. Wie das Ganze bewertet wird, was sich versicherungstechnisch daraus ergibt oder ob es gar strafrechtliche Folgen hat, schätzt zuallererst deine Versicherung ein.
Verfasse den Unfallbericht
Im Internet, beispielsweise auf den Serviceseiten der Versicherer, findest du ein Muster zum Schreiben eines Unfallberichts mit der Bezeichnung Europäischer Unfallbericht. Dieses Formular ist einheitlich auf einer DIN A4 Seite gestaltet und mit allen wichtigen Hinweisen zum richtigen Ausfüllen versehen – hier ist auch ein Bereich für die Unfallskizze vorhanden.
Solltest du im EU-Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, gilt es vor allem, andere Grundlagen beim Zentralruf der Autoversicherer zu beachten. Dieser Service, über den Sie in Deutschland problemlos die nötigen Angaben zur Versicherung des Unfallgegners erhalten, wird in vielen Ländern nur eingeschränkt angeboten.
Sofern das Fahrzeug innerhalb der EWR oder der Schweiz zugelassen ist, gibt es zusätzlich einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Anhand des amtlichen Kennzeichens und des Unfalldatums kannst du in Österreich, Tschechien, Estland und Slowenien die Versicherung und den Schadensregulierungsbeauftragten ausmachen.
Grundsätzlich brauchst du bei einem Unfall im EU-Ausland nicht mehr die Grüne Versicherungskarte vorzeigen. Sie erweitert aber den Versicherungsschutz, nämlich auf alle dort verzeichneten Länder. Bei Unfällen in der Türkei oder der Russischen Föderation gilt die deutsche Kfz-Versicherung nur in den europäischen Teilen dieser Länder. Es ist deshalb in jedem Fall sinnvoll, die Grüne Versicherungskarte mit sich zu führen, denn das erleichtert bei Sprachbarrieren und anderen Schwierigkeiten die Verständigung am Unfallort.
Deine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in allen Ländern Europas, zusätzlich auf den Kanarischen Inseln und anderen Teilen, die Hoheits- oder Staatsgebiet eines europäischen Landes sind.
Bei einem Mietwagen regelt der Mietvertrag die Höhe der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, sie liegt meist zwischen 500 und 1.000 Euro. Durch kleinere Beitragserhöhungen kann diese SB-Summe reduziert werden. Doch selbst bei Bagatellschäden musst du hier unbedingt die Versicherung einschalten. Überprüfe in jedem Fall den Unfallbericht der Polizei. Diese musst du nach den meisten Mietverträgen in jedem Fall einschalten.
Übrigens: Möchtest du die Deckungssumme bereits im Vorfeld erhöhen, empfiehlt sich für das europäische Ausland die sogenannte Mallorca Police.
Nachdem du den Unfallbericht ausgefüllt hast und dieser vom Unfallgegner unterzeichnet wurde, erhält jeder jeweils ein Exemplar. Doch wie geht es jetzt weiter? Vor allem dann, wenn du derjenige bist, der unverschuldet in diesen Unfall involviert wurde?
Das Stichwort lautet „Nutzungsausfallentschädigung“ und hängt unmittelbar mit der Regulierung und Reparatur zusammen. Für die Dauer der Reparatur hast du das Recht, dir einen Leihwagen zu nehmen und die Kosten hierfür vom Unfallverursacher erstatten zu lassen. Verzichtest du darauf, forderst du also deine Nutzungsausfallentschädigung, richtet sich die Höhe dieser Erstattung nach dem Schwacke-Wert deines Autos. Selbst dann, wenn ein Mietwagen die günstigere Alternative gewesen wäre, darf die gegnerische Versicherung keine Kürzung vornehmen.
Die Nutzungsausfallentschädigung solltest du aber auch dann wählen, wenn gar nicht mal eindeutig ist, wer nur die Schuld für den Verkehrsunfall trägt. Nimmst du jetzt einen Mietwagen in Anspruch und erhältst du später gar kein Recht, kannst du auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen bleiben. Eine Voraussetzung ist, dass du das Fahrzeug während der Reparatur auch tatsächlich genutzt hättest. Das tägliche Pendeln zur Arbeit wäre das Musterbeispiel. Es genügt nach vorherrschender Rechtsprechung aber auch, wenn du einem Familienmitglied zugesagt hast, das Fahrzeug zu benutzen. Das wäre dann von Bedeutung, wenn du während der Reparatur krankgeschrieben bist und das Fahrzeug folglich gar nicht hättest nutzen können.
Bedenkzeit ist gestattet
Du musst dich nicht sofort festlegen, ob du nun den Leihwagen wählst oder die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nimmst. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss die Versicherung auch während der Dauer der Schadenfeststellung und deiner Bedenkzeit leisten (vgl. BGH, Urteil vom 05. Februar 2014, Az. VI ZR 263/11). Ansonsten legt der Schadengutachter die voraussichtliche Dauer der Entschädigung fest. Nach Reparatur solltest du dir diese unbedingt bestätigen lassen.
Trifft dich am Unfall keine Schuld, handelt es sich also um einen Unfall ohne Eigenverschulden, kannst du einige Rechte als Unfallgeschädigter wahrnehmen. Nachdem die Polizei alles Weitere aufgenommen und protokolliert hat, bekommst du eine Durchschrift. Die Versicherung des Unfallverursachers wird unmittelbar danach mit dir in Kontakt treten.
So hast du das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieser untersucht das Fahrzeug und ermittelt als neutraler Dritter den Reparaturbedarf beziehungsweise den effektiven Schaden am Fahrzeug. Die Abrechnung nimmt dieser meist direkt mit der gegnerischen Versicherung vor, du musst nichts weiter unternehmen. Über die Nutzungsausfallentschädigung entscheidet in diesem Fall auch der Gutachter, in Bezug auf die voraussichtliche Dauer der Reparatur.
Wo du das Fahrzeug reparieren lässt, bleibt dir überlassen. Die gegnerische Versicherung darf hier keine Vertragswerkstatt vorgeben. Eine Werkstattrechnung musst du der Versicherung nicht vorlegen. Du könntest stattdessen auch direkt den Ersatz der Schadenssumme nach dem Gutachten fordern. Ob und wie viel du tatsächlich reparieren lässt, ist deine Sache.
Als Unfallverursacher musst du deiner Versicherung den Unfall melden und den Unfallbericht rechtzeitig binnen sieben Tagen ab Unfalldatum einreichen. Sieh dir Unfallbericht-Beispiele an, um Hilfestellungen für Unfallskizzen oder Beschreibungen des Unfallhergangs zu erhalten. Bei Unfällen mit Todesfällen verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden. Die komplette Regulierung und Kommunikation, notfalls auch die gerichtliche Verteidigung übernimmt deine Versicherung. Du darfst kein eigenständiges Schuldanerkenntnis abgeben.